SACHSISCHES Hospitalstraße 7 STAATSMINISTERIUM OER JUSTIZ | 01097 Dresden STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 15000 Telefax +49 351 564 15009 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) I 040E/1 3/1 58g-KLR Dresden, ¿C Juti2019 T TOB Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hardt-von-Li nden au-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Angeordneten André Barth (AfD) Drs.-Nr.: 6/17960 Thema: Zuwendungen für das Projekt ,,Jugendstrafvollzug in freien Formeno' 20'18Haushaltsjahr 2017 bewilligte Mittel 851.666,00 € 1.000.000,00 € ausgezahlte Mittel 851.666,00 € 1.000.000,00 € Sehr geehrter Herr Präsident, MIT namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: ltttwl,yJoB-MIÍ-t.DE Frage l: ln welcher Höhe wurden in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 Haus Hausanschrin: haltsmittel aus dem Kapitel 06 02 Titel 684 08 - Zuwendungen für das :::Ï:ìii* staatsm¡nistêrium Projekt ,,Jugendstratuollzug in freien Formen" - bewilligt und ausge- i".'SliìX3f"i zahlt? (Bitte nach Haushaltsjahren aufgliedern.) il,;ß"å,,jloî.*utsche post Aus dem Kapitel 06 02 Titel 684 08 - Zuwendungen für das Projekt,,Jugend- www'justizsachsende/smj strafvollzug in freien Formen" - wurden in den Jahren 2017 und 2018 Mittel y;Hlli:iTllounn' Straßenbahnlinien wie folgt bewilligt und ausgezahlt: 3,6,7,8' 11 Parken und behindertengerechter Zugang Uber Einfâhrt Hospitalstraße 7 o H¡nweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnterneþ seite. Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. *Kein Zugang ftir elêktronisch sign¡orte sow¡o fúr verschltirsselto elektron¡schs Nachrichten; nåhere lnformationen zur êloktronischen Kommun¡kation mit såchsischsn Justizb€hðrdsn unter ww. iustiz. sachsen.dg/E- Kommun¡kation.Seite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENll Frage 2: Wie wurde die Höhe der Zuwendung in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 berech net? (Bitte nach Haushaltsjah ren aufgl iedern.) Die Höhe der Zuwendung wird grundsätzlich bestimmt durch die Höhe der jeweiligen zuwendungsfähigen Ausgaben und begrenzt durch die jeweils verfügbaren Haushaltsmittel . Auf der Grundlage der $$ 13, 98 Abs. 5 Sächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz vom 12. Dezember 2007 (SächsGVBl. S. 558) in der jeweils geltenden Fassung i. V. m. der Venrualtungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zum Jugendstrafvollzug in freien Formen (VwV Jugendstrafvollzug in freien Formen) vom 14. September 2011 (SächsJMBl. 3.96) in der jeweils geltenden Fassung, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 366) sowie der $$ 23,44 SäHO und der hiezu erlassenen Verwaltungsvorschrift wurde die Höhe der jeweils zuwendungsfähigen Ausgaben bestimmt und auf dieser Grundlage die Zuwendung bewilligt, Für das gegenständliche Projekt waren in den Jahren 2017 und 2018 Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 1.000.000,00 € veranschlagt. Die Höhe der Zuwendung wurde jeweils wie folgt bestimmt: Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2018Haushaltsjahr 2017 1.059.822,00 € 1.398.303,00 €Ausgaben gesamt lt. Antrag 85.677,00 € 254.100,00 €davon Miete und Mietnebenkosten 214.933,00 €99.775,00 €davon Sachkosten 874.370,00 € 929.270,00€davon Personalkosten 1.000.475,00 €zuwendungsfäh ige Ausgaben 851.666,00 € 50.400,00 € 36.100,00 €davon Miete und Mietnebenkosten 86.500,00 € 144.825,00 €davon Sachkosten 819.550,00 €davon Personalkosten 714.766,00 €. 851.666,00 € 1.000.000,00 €Höhe der Zuwendung 2019-07-12T11:05:56+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes