STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth (AfD) Drs.-Nr.: 6/17981 Thema: Ausgaben für Sachverständige im Kapitel 0801 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Ausgaben im Kapitel 0801 Titel 526 02 - Ausgaben für Sachverständige und Mitglieder von Fachbeiräten u.ä. Ausschüssen - im Haushaltsjahr 2018? Die Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 betrugen 7.335,47 €. Frage 2: Für welche Maßnahmen und jeweils in welcher Höhe wurden im Haushaltsjahr 2018 aus dem Kapitel 0801 Titel 526 02 - Ausgaben für Sachverständige und Mitglieder von Fachbeiräten u.ä. Ausschüssen - ausgezahlt? Für nachfolgende Maßnahmen wurden in 2018 Ausgaben in folgender Höhe ausgezahlt: Maßnahmen Ausgaben in € Vergütungen, Barauslagen und Reisekostenvergütungen für die Vorsitzenden und Stellvertreter der Schiedsstelle sowie Entschädigungen von Zeugen und Sachverständigen nach §§ 14, 15 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Schiedsstelle gemäߧ 81 Abs. 2 SGB VII (SchiedVergSozVO) vom 11. Oktober 2000 (SächsGVBI. S. 443), zuletzt geändert durch Artikel 27 der Verordnung vom 16. September 2014 (SächsGVBI. S. 530) 1.400,00 Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-0141.51-19/443 Dresden, 2Puni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium tor Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Maßnahmen Vergütungen, Barauslagen und Reisekostenvergütungen für die Vorsitzenden und Stellvertreter der Schiedsstelle sowie Entschädigungen von Zeugen und Sachverständigen nach §§ 9, 10 Sächsische Schiedsstellenpflegeversicherungsverordnung - SächsSchiedsPflegeVersVO vom 2. November 2009 (SächsGVBI. S. 559) Kosten der Schiedsstelle Rettungsdienst gemäß § 33 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBI. S. 245, 647}, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Januar 2012 (SächsGVBI. S. 130, 142) Mittel für den Vollzug der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Schiedsstellen in der Jugendhilfe (SchiedJugVO) vom 13. Oktober 1999 (Sächs-GVBI. S. 550) Vergütungen und Reiskostenvergütungen für Vertreter von Patientenorganisationen im Gemeinsamen Landesgremium nach§ 90a Abs. 1 SGB V i.V.m. der VwV GemLG vom 24. Januar 2013 (SächsABI. S. 194) Kosten der Schiedsstelle nach § lllb SGB V Sonstiges Mit freundlichen Grüßen ~~ra~s~ Seite 2 von 2 STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Ausgaben in € 3.766,07 58,50 251,00 373,30 200,00 1.286,60 Freistaat SACHSEN 2019-06-27T11:01:12+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes