STAATSM1N1STER1U1V1 FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freis taat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FUR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albenstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Barth (AfD) Drs.-Nr.: 6/17986 Thema: Erstattungen von Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländer Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Ausgaben im Kapitel 0803 Titel 633 58 — Erstattungen bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise — im Haushaltsjahr 2018? Die Ausgaben im Kapitel 0803 Titel 633 58 — Erstattungen bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise — im Haushaltsjahr 2018 betrugen insgesamt 70.858.666,26 E. Frage 2: An wen und jewells in welcher Höhe wurden im Haushaltsjahr 2018 Haushaltsmittel aus dem Kapitel 0803 Titel 633 58 ausgezahlt? (Bitte nach Empfängern aufgliedern.) Vorbemerkung zu der Zusammensetzung der ausgezahlten Haushaltsmittel gemäß nachfolgender Tabelle: Die Haushaltsmittel, die im Jahr 2018 an die Empfänger gezahlt wurden, sind nicht auf im gleichen Jahr erbrachte Leistungen der Landkreise und kreisfreien Städte beschränkt, sondern beinhalten abgerechnete Leistungszeiträume, die je nach Erstattungsfall bis ins Jahr 2015 zurückreichen können. Zudem folgt die Rechnungslegung durch die Erstattungsberechtigten keinen festgelegten Abrechnungszeiträumen. Die Wahl des Abrechnungszeitraums obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte des Freistaats Sachsen in jeweils eigener Zuständigkeit. Bei den länderübergreifenden Zahlungen handelt es sich regelmäßig um Erstattungsansprüche der Jugendämter anderer Bundesländer gegen das sächsische Landesjugendamt. Die Staatemin is ter in Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen lhre Nachrlcht vom Aktenzelchen (bl tte bei Antwort angeben) 45-0141.51-19/435 Dresden, ‚14.1.Jull 2019 Hausanschrlft: Sachslsches StaatsmInIsterlum für SozIales und Verbraucherschutz Albenstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1U1V1 FUR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freis taat SACHSEN Kapitel und Titel des Haushaltsjahres 2018 Empfänger Haushaltsmittel in E Kapitel 0803 Titel 633 58 Landkreis Mittelsachsen 5.263.458,98 Kapitel 0803 Titel 633 58 Landkreis Bautzen 6.772.887,45 Kapitel 0803 Titel 633 58 Landkreis Nordsachsen 5.083.207,82 Kapitel 0803 Titel 633 58 Landkreis Leipzig 5.111.852,69 Kapitel 0803 Titel 633 58 Stadt Leipzig 11.846.770,91 Kapitel 0803 Titel 633 58 Stadt Chemnitz 2.724.030,74 Kapitel 0803 Titel 633 58 Vogtlandkreis 2.116.051,27 Kapitel 0803 Titel 633 58 Landeshauptstadt Dresden 6.601.875,52 Kapitel 0803 Titel 633 58 Landkreis Görlitz 5.620.977,78 Kapitel 0803 Titel 633 58 Erzgebirgskreis 7.922.352,14 Kapitel 0803 Titel 633 58 Landkreis Zwickau 708.153,32 Kapitel 0803 Titel 633 58 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 6.782.132,38 Kapitel 0803 Titel 633 58 Landkreis Meißen 4.214.221,12 Kapitel 0803 Titel 633 58 Bremen 935,64 Kapitel 0803 Titel 633 58 Berlin 14.179,62 Kapitel 0803 Titel 633 58 Kreis Groß Gerau 58.287,84 Kapitel 0803 Titel 633 58 Landkreis Ems land 5.009,28 Kapitel 0803 Titel 633 58 München -515,67 Kapitel 0803 Titel 633 58 Landkreis Bad Kissingen 4.681,88 Kapitel 0803 Titel 633 58 Landkreis Berchtesgadener Land 1.459,68 Kapitel 0803 Titel 633 58 Saale-Holzland-Kreis 174,63 Kapitel 0803 Titel 633 58 Erziehungsgeld an Pflegepersonen 6.481,26 Frage 3: Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) erhielten im Jahr 2018 Jugendhilfeleistungen? Bei der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB Vlll handelt es sich um eine kommunale weisungsfreie Pflichtaufgabe, die nicht in die Zuständigkeit der Staatsregierung fällt. Folglich erfüllen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe - das sind die Landkreise und kreisfreien Städte durch ihre jeweiligen Jugendämter - ihre Aufgaben als Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung. Selbstverwaltungsaufgaben sind für die aufsichtsführenden Behörden nur rechts-, jedoch nicht fachaufsichtlich überprüfbar. Zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen ist die Staatsregierung lediglich verpflichtet, die bel der Führung der Rechtsaufsicht gewonnenen Erkenntnisse darzulegen und nicht durch eine Abfrage bei den Kommunen sich diese Erkenntnisse zu verschaffen. Bisher hatte die Staatsregierung keine Veranlassung , gegenüber den Jugendämtern im Freistaat Sachsen aufsichtlich tätig zu werden , so dass entsprechende Erkenntnisse nicht vorliegen. Ebenso wenig sind der Anfrage Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung zu entnehmen , die ein lnformationsrecht der Staatsregierung bzw. der mit der Führung der Rechtsaufsicht beauftragten Behörde nach § 65 LKrO i. V. m. § 113 SächsGem0 rechtfertigen könnten. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Im Ergebnis ist daher die Einholung allgemeiner Auskünfte vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Pp t r a K i i n n r i Seite 3 von 3 2019-07-12T11:17:59+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes