STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I17991 Thema: Umsetzung des neuen Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) — Beschaffung neuer Einsatzmittel Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 10. April 2019 wurde durch den Sächsischen Landtag das neue Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG) in Drs. 6/14791 verabschiedet.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann erfolg(t)(en) voraussichtlich die Ausschreibung(en) und wann die Anschaffung welcher „Besonderen Waffen“ (§ 46 SächsPVDG)? Frage 2: Wann erfolg(t)(en) voraussichtlich die Ausschreibung(en) und wann die Anschaffung welcher Geräte zur stationären automatisierten Kennzeichenerkennung (§ 58 SächsPVDG)? Frage 4: Wann erfolg(t)(en) voraussichtlich die Ausschreibung(en) und wann die Anschaffung welcher Geräte und welcher Software zur Gesichtserkennung bei Videographie (§ 59 SächsPVDG)? Frage 5: Wann erfolg(t)(en) voraussichtlich die Ausschreibung(en) und wann die Anschaffung welcher „Störsendern“ (§ 69 SächsPVDG)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 2, 4 und 5: ‘ Freistaat‘ SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/80/49 Dresden, 15. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6‚7‚8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WiIhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSNIiNiSTERiUMDES iNNERN Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich keine der genannten Einsatzmittel in der Beschaffung oder Ausschreibung. Angaben zu Zeitpunkten der Beschaffung oder Ausschreibung sowie spezifischen Gerätetypen liegen aktuell nicht vor. Frage 3: Wann erfolg(t)(en) voraussichtlich die Ausschreibung(en) und wann die Anschaffung welcher „körpernah getragenen Geräte“ (Bodycams) zur Videoaufzeichnung (§ 58 Abs. 7 SächsPVDG)? Gegenwärtig ist vorgesehen, die körpernah getragenen Geräte im III. Quartal 2019 auszuschreiben. Die anschließende Beschaffung soll stufenweise, voraussichtlich beginnend ab Ende 2019, über einen Zeitraum von zwei Jahren erfolgen. eu dlichen Grüßenya/CA of. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-07-16T09:46:07+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes