STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17992 Thema: Umsetzung des neuen Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) — Weiterbildung der Polizeibeamtinnen und -beamten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 10. April 2019 wurde durch den Sächsischen Landtag das neue Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG) in Drs. 6/14791 verabschiedet.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Innerhalb welchen Zeitraums und an welchen Einrichtungen erfolgt die Weiterbildung der sächsischen Polizeibeamtinnen und -beamten bezüglich der Neuerungen des neuen Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) für welche Laufbahngruppe? Frage 2: Wie viele Lehrkräfte welcher Dienststellen stehen für die Weiterbildung gemäß Frage 1 zu Verfügung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Weiterbildung der sächsischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten hat im Juni 2019 begonnen und soll in der 46. Kalenderwoche 2019 abgeschlossen sein. Sie findet dezentral in den Dienststellen statt und ist ohne Differenzierung hinsichtlich der Laufbahngruppen für alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten verbindlich. Im Vorfeld wurden durch die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in jeder Dienststelle Multiplikatoren (Lehrkräfte ) qualifiziert, die nun die Weiterbildungen in den Dienststellen sicherstellen . Für die Weiterbildung steht — aufgeschlüsselt nach Dienststelle und Einrichtung — die nachfolgende Anzahl an Multiplikatoren zur Verfügung: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3—1 0513/80/50 Dresden, 15. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUNI FreistaatSACHSENDES INNERN DienststellelEinrichtung Anzahl Multiplikatoren Polizeidirektion Chemnitz 26 Polizeidirektion Dresden 29 Polizeidirektion Görlitz 26 Polizeidirektion Leipzig 73 Polizeidirektion Zwickau 10 Präsidium der Bereitschaftspolizei 29 Landeskriminalamt Sachsen 19 Polizeiverwaltungsamt 6 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Sächsisches Siaatsministerium des lnnern, 4* Abteilung 3 — Offentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium Gesamt 222 * Die Schulung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Landespolizeipräsidiums erfolgt durch Lehrkräfte der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH). Frage 3: Welchen Stundenumfang umfasst die Weiterbildung gemäß Frage 1 für Beamtinnen und Beamte der LG 1.2 und der LG 2.1 bzw. LG 2.2 der sächsischen Polizei? (Bitte aufschlüsseln nach Themengebieten!) Eine Differenzierung aufgrund der Laufbahngruppenzugehörigkeit erfolgt nicht. Die Weiterbildung ist grundsätzlich in folgende inhaltliche Komplexe gegliedert: Inhalte Zeitansatz Grundlegende Übersicht, Kompetenzabgrenzung 1 LVS* Generalbefugnis, Standardmaßnahmen, unmittelbarer Zwang 3 LVS* Datenerhebungsbefugnisse 3 LVS* Vertiefungsinhalte _ . . 2 LVS* (orientiert am Bedarf derJeweillgen Organisationseinhelt) Gesamt 9 LVS* * 1 LVS (Lehrveranstaltungsstunde) entspricht 45 Minuten. Frage 4: Erfolgt die Weiterbildung gemäß Frage 1 innerhalb der Dienstzeit der Beamtinnen und Beamten der sächsischen Polizei? Ja. 2M fr ndliche Grüßen 4 «A P .Dr. olandWöIIer Seite 2 von 2 2019-07-16T09:43:30+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes