STAATSMINISTERIUM DES lNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17998 Thema: Straftaten unter Vewvendung von Waffen und Sprengstoffen in Chemnitz, Stadtgebiet Nord 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beant— wortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch Iaufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es in Chemnitz im Stadtgebiet Nord und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2018 zu Verstößen gegen das Sprengstofigesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Im Februar 2018 gab es in Chemnitz, Ortsteil (OT) Furth, einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz mit den Tatörtlichkeiten „Gemeindestraße“ und „Sonstiges FahrzeugNerkehrsmittel". Recherchefähige Angaben zur Sprengstoffart liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Straftat ergab, dass es sich in diesem Fall um das Mitführen von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelte. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/80/5656 Dresden, 15. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Diese Straftat konnte keinem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2018 in Chemnitz Stadtgebiet Nord und den zugehörigen Ortsteilen unter Venlvendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt, Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe", „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Insgesamt wurden im o. 9. Zeitraum sieben Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Chemnitz; OT Glösa-Draisdorf 2 Chemnitz; OT Röhrsdorf 3 Chemnitz; OT Wittgensdorf 2 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Straftaten gegen das Leben - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung _ Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per- sönliche Freiheit 4 Diebstahl ohne erschwerende Umstände - Diebstahl unter erschwerenden Umständen 1 Sonstige Straftatbestände (StGB) 1 1 Strafrechtliche Nebengesetze Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Seite 2 von 3 Freista atSACHSEN STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Hiebwaffen 1 Stichwaffen 3 Schusswaffen 4 2 Waffen ohne nähere Bezeichnung Keine dieser sieben Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Chemnitz Stadtgebiet Nord im Jahr 2018 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 4 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gern. § 223 StGB 45 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 14 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 4 Bedrohung gem. § 241 StGB 22 Nötigung gem. § 240 StGB 16 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 3 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 1 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 1 eu dlichen Grüßen& Pro Dr. Roland Wöller Mi Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-07-16T08:54:16+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes