SÄCHSISCHES STAATSMINI STERIUM FÜR KULTUS Poslfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17999 Thema: Bindungszulage Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge auf Gewährung einer Bindungszulage gemäß §16 Abs. 5 TV-L sind im Schuljahr 2018/2019 beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus bzw. beim Sächsischen Staatsministerium der Finanzen eingegangen und wie viele davon wurden positiv entschieden? (Bitte nach LaSuB-Standort und Schularten aufschlüsseln.) Die Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung einer Bindungszulage obliegt grundsätzlich dem LaSuB in eigener Zuständigkeit. Hinsichtlich der Anzahl der laufenden, gewährten Bindungszulagen zum Stand 30.06.2019 wird auf die beigefügte Übersicht verwiesen. Eine statistische Erfassung der Anträge erfolgt nicht. Frage 2: Wie viele der unter 1. genannten Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt? (Bitte nach LaSuB-Standort und Schularten aufschlüsseln.) Im Regelfall wird bei Vorliegen der Voraussetzungen (Erreichen der Altersgrenze und Nachweis des Abwanderungswillens durch den Antragsteller) einem Antrag auf Gewährung der Bindungszulage stattgegeben. Eine statistische Erfassung der Anträge erfolgt nicht. Frage 3: Wie viele Lehrer*innen, die im sächsischen Schuldienst beschäftigt sind, erhalten derzeit eine Bindungszulage? (Bitte nach LaSuB-Standort und Schularten aufschlüsseln.) Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen . Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 17. Juni2019 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/17/120 Dresden, öft . Juli 2019 MACH __ _ WAS - WICHTIGES 1\lbtilrn im Örfrnllichrn Oitn\1 Sach\tn Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fllr Kultus Carolaplatz 1 01 097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Informationen zum Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente erhalten Sie unter www.smk.sachsen.de/kontakl.htm STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Frage 4: Wer entscheidet auf welcher Grundlage letztlich über die Gewährung der Bindungszulage und welche Möglichkeiten der Intervention haben die betroffenen Lehrerinnen? Grundlage für die Gewährung von Bindungszulagen ist § 16 Abs. 5 TV-L. Darüber hinaus sind die hierzu erlassenen Durchführungshinweise des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zu beachten. Danach trifft das LaSuB in seiner Eigenschaft als Personal verwaltende Dienststelle grundsätzlich die Entscheidung über die Gewährung von Bindungszulagen. Nach dem geltenden Tarifrecht besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Bindungszulage. Tarifliche Möglichkeiten der Durchsetzung einer Bindungszulage scheiden daher aus. Frage 5: Wie wirksam ist das Instrument der Bindungszulage, d.h. wie viele Beschäftigte konnten für welchen Zeitraum länger als ursprünglich geplant im sächsischen Schuldienst gehalten werden? Nach letztem Stand sind dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus 1.422 laufende Fälle bekannt, in denen eine Bindungszulage gewährt wurde. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Bindungszulage nur dann gewährt wird, wenn eine Lehrkraft länger als von ihr beabsichtigt im Schuldienst verbleibt. Die Gewährung der Zulage erfolgt regelmäßig ab dem Beginn eines Schulhalbjahres, längstens bis zum regulären Eintritt des Beschäftigten in den Ruhestand. Eine statistische Erfassung der konkreten Dauer der Gewährung von Bindungszulagen im Einzelfall erfolgt nicht. Mit freundlichen Grüßen i~ Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/17999 Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L zur Bindung von LK ab dem 63. Lebensjahr Standort Grundschule Förderschule Oberschule Gymnasium berufsbildende Schulen Summe Bautzen 62 20 65 46 24 217 Chemnitz 64 42 102 53 7 268 Dresden 146 44 84 71 32 377 Leipzig 107 32 121 106 48 414 Zwickau 36 27 41 20 22 146 Summe: 415 165 413 296 133 1422 Seite 1 von 1 6-17999 6-17999 Anlage 2019-07-08T11:54:47+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes