STAATSNIINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18002 Thema: Kontrolle von Mobiltelefonen bei verdachtsunabhängigen Kontrollen durch die Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Betroffene von verdachtsunabhängigen Kontrollen insbesondere im Umfeld der Eisenbahnstraße in Leipzig berichten, dass sie aufgefordert werden, ihre Mobiltelefone zu entsperren.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Umfang wurden bei verdachtsunabhängigen Kontrollen an welchen Orten seit Anfang 2019 auch Mobiltelefone der Betroffenen kontrolliert? (Soweit die Anzahl der Kontrollen erfasst wurden, bitte auch angeben, in wie vielen Fällen solche Kontrollen erfolgten.) Frage 2: Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten die Kontrollen? Frage 3: lnwieweit werden die Betroffenen dabei über ihre Rechte informiert? Frage 4: Welche polizeilichen Maßnahmen wurden bzw. werden getroffen, wenn sich die betroffenen Personen weigern? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Der Polizeivollzugsdienst (PVD) verfügt über keine Statistiken, die die Be— antwortung der Fragestellungen ermöglichen. Eine Recherche ist aufgrund fehlender Parameter in den polizeilichen Vorgangsbearbeitungs- und Auskunftssystemen nicht möglich. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/80/57 Dresden. 16. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSNHNISTERIUM DES lNNERN Bei der Durchführung von Kontrollen durch den PVD auf Grundlage des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen können neben Identitätsfeststellungen Durchsuchungen der Personen und der mitgeführten Sachen durchgeführt werden. Die dabei aufgefundenen Gegenstände können dann, insofern Individualkennnummern vorhanden sind, in den polizeilichen Fahndungsdateien überprüft werden. Die Fahndungsüberprüfung von Mobiltelefonen wird dabei anhand der sogenannten IMEI-Nummer durchgeführt. Im konkreten Fall wird der Gewahrsamsinhaber des Mobiltelefons auf Freiwilligkeitsbasis gebeten, das Telefon zu entsperren und durch die Eingabe der entsprechenden Tastenkombination die IMEl-Nummer anzuzeigen. Die Betroffenen werden über den Grund und die Zielrichtung der beabsichtigten Maßnahme informiert und über ihre Rechte belehrt, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Falle der Weigerung des Betroffenen, das Mobiltelefon zu entsperren, werden keine weiteren polizeilichen Maßnahmen getroffen. Dies trifft nicht zu, wenn die Voraussetzungen der Beschlagnahme des Mobiltelefons auf Grundlage des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen oder der Strafprozessordnung vorliegen. Die entsprechenden Verfahrens - und Formvorschriften werden beachtet. undlichen Grüßen{JU .D.r Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-07-17T07:54:23+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes