STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BUNDNIS 90IDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18003 Thema: Videoüberwachung des Mahngangs „Täterspuren“ am 10. Februar 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich dieKleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit wurden im Zusammenhang mit der o.g. Versammlung von der Polizei a) Übersichtsbildübertragungen und b) Bild- und Tonaufnahmen auf jeweils welcher Rechtsgrundlage gefertigt? (Bitte jeweils den konkreten Anlass, Zeitraum des Einsatzes, den konkreten Standort , eine Skizze des überwachten Bereichs oder Beschreibung und die konkrete Benennung der verwendeten technischen Mittel angebenlbeifügen .) Frage 2: Inwieweit waren die Bildübertragungen undloder die Bild- und Tonaufnahmen mit Blick auf die jeweilige Rechtsgrundlage auf Grund welcher Tatsachen gerechtfertigt oder im Einzelfall erforderlich? Frage 3: lnwiefern wurden die o.g. Übersichtsbildübertragungen undloder Bildund Videoaufnahmen jeweils a) (wohin) übertragen, b) (von wem und wie lange) gespeichert, c) (von wem mit welchem Ergebnis) ausgewertet und d) zwischenzeitlich gelöscht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Im Zusammenhang mit der Versammlung „Täterspuren“ am 10. Februar 2019 in Dresden wurden in Echtzeit folgende Bildübertragungen im Sinne der Fragestellungen vorgenommen: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/80/58 Dresden, 16. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkpläize: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Mobiler Videowagen Anlass: Übersichtsbildübertragung zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes Einsatzzeit: 12:00 bis 17:30 Uhr Sichtbereich: Kundgebungsort und Aufzugstrecke (Großenhainer Platz, Großenhainer Straße, Trachenberger Platz, Trachenberger Straße, Riesaer Straße, Heidestraße, Maxim—Gorki-Straße, Radeburger Straße) Rechtsgrundlage : § 20 Abs. 2 Sächsisches Versammlungsgesetz Technik: mobile Kameratechnik Aufgrund der Unübersichtlichkeit der Versammlungslagen im Bereich der Dresdner Innenstadt am 10. Februar 2019 und der Größe allein dieser in Rede stehenden Versammlung war die Anfertigung von Übersichtsbildübertragungen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes erforderlich. Die Ubersichtsbilder wurden in den Führungsstab der Polizeidirektion Dresden (Objekt Schießgasse 7) übertragen. Im Rahmen der Versammlung wurden zu keinem Zeitpunkt Bild- oder Tonaufnahmen gefertigt, gespeichert oder ausgewertet. Frage 4: Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen wurde in den Fällen der Ziffer__1 jeweils gewährleistet, dass das Tatbestandsmerkmal der „Offenheit“ der Ubersichtsbildübertragungen und der Bild- und Tonaufnahmen erfüllt ist? Die Kameras für Übersichtsbildübertragungen sind jeweils offen sichtbar bzw. erkennbar angebracht. Bei Versammlungen wird die Bildübertragung aktiv gegenüber den Versammlungsleitern thematisiert. Der Bildübertragungswagen ist als solcher erkennbar . Frage 5: lnwieweit wurden Übersichtsbildübertragungen undloder Bild- und Tonaufnahmen zur ldentifizierung von Personen auf jeweils welcher Rechtsgrundlage genutzt ? lm Zusammenhang mit der vorgenannten Versammlung wurde die Übersichtsbildübertragung zu keinem Zeitpunkt zur Identifikation einzelner Versammlungsteilnehmer genutzt . undlic?rüßen Pro/Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-07-17T07:52:58+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes