STAATSMiNiSTERiUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BUNDNIS 90IDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6I18007 Thema: Feier von Neonazis in Striegistal OT Marbach (Landkreis Mittelsachsen) am 27.04.2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Am 27.04.2019 fand in Striegistal OT Marbach (LK Mittelsachsen) eine Geburtstagsfeier von Neonazis statt, an der die neonazistischen Liedermacher ,FreilichFrei‘ und ,Fylgien‘ teilgenommen haben.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller venNendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer |. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung informationen vor, die aus Gründen des Datenschutzes nicht mitgeteilt werden können. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVerfl). Gleiches gilt für Angaben, durch deren Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch des Fragestellers mit den Persönlich— keitsrechten Dritter abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung die über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinausgehenden personenbezogenen Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3653 Dresden, 17. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 wvm.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahniinien 3.6.7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 meiden. FreistaatSACHSENSTAATSNIiNiSTERiUMDES iNNERN größeres Gewicht zukommt, so dass die Mitteilung der Daten mit Extremismusbezug unterbleiben muss. Personenbezogene Daten im Sinne des § 2 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen betreffen einen besonders geschützten Datenkreis , weil dieser Rückschlüsse auf politische Meinungen zulässt. Je klarer die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem politischen Lager zugeord— net werden kann, desto nachhaltiger wirkt der Schutzgedanke. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über das Objekt, in dem die Feier stattgefunden hat? Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen des Datenschutzes nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2: Wer ist Eigentümer des Objektes, inwiefern bestehen Verbindungen des Eigentümers zur extremen Rechten bzw. inwieweit handelt es sich um eine „rechtsextremistisch genutzte Immobilie“ im Sinne der bundesweit einheitlichen Definition? Zum Eigentümer des Objekts liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Es handelt sich nicht um eine rechtsextremistisch genutzte Immobilie im Sinne der Fragestellung . Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über weitere durchgeführte oder geplante Veranstaltungen von Neonazis und anderen extrem rechten Personen bzw. Gruppen in diesem Objekt? Am 28. April 2018 wurde dieses Objekt für eine rechtsextremistische Veranstaltung genutzt. Über weitere geplante rechtsextremistische Veranstaltungen liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. t fre ndliche rüßenL/ % r f. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-07-18T08:17:52+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes