STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18016 Thema: Nachfrage zu Drs 6/17588: Abschiebungen von Herrn E. aus Dresden und Herrn T. aus Leipzig nach Afghanistan am 24. April 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort auf genannte Kleine Anfrage heisst es auf die Frage 4, dass Herr T., ‚der sich zuvor selbst verletzt hatte, auf dem Weg zum Flughafen Düsseldorf nicht ärztlich begleitet wurde. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 6/11176 heißt es: ‚"Liegen der für die Abschiebung zuständigen Behörde (Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) oder untere Ausländerbehörde) Erkenntnisse über Erkrankungen oder Behinderungen vor, die nach Einschätzung der behandelnden Ärzte, des Gesundheitsamtes oder der zuständigen Ausländerbehörde eine ärztliche Begleitung vom Unterbringungsort zum Flughafen erforderlich macht, wird eine ärztliche Begleitung sowie ein geeignetes Transportfahrzeug (z. B. Krankentransport) beauftragt.“‘ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurde die Notwendigkeit einer ärztlichen Begleitung von den zuständigen Behörden geprüft? Wurde die ärztliche Begleitung von den behandelnden Arzten für entbehrlich gehalten? Die Notwendigkeit einer ärztlichen Begleitung vom Krankenhaus bis zum Flughafen wurde geprüft und für entbehrlich gehalten, da zu keinem Zeitpunkt Anhaltspunkte vorlagen, die darauf hätten schließen lassen, dass die im Anschluss an die medizinische Versorgung stattfindende Fahrt zum Flughafen durch ärztliche Begleitung hätte abgesichert werden müssen. Der Betroffene befand sich in einem — den Umständen entsprechenden — guten Allgemeinzustand. Am Flughafen war wiederum ärztliches Personal vor Ort, das nach einer nochmaligen Untersuchung die Entscheidung über die Mitnahme auf dem Charter getroffen hat. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/139 Dresden. 18. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VWIhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 6. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Im Übrigen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/17542 verwiesen. u dlichen üßen .D.r oland Wöller Seite 2 von 2 2019-07-18T13:01:02+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes