STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18018 Thema: Sammelabschiebung nach Afghanistan am 17. Juni 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele in Sachsen lebende afghanische Geflüchtete wurden im Rahmen der Sammelabschiebung abgeschoben, wie lange hielten sich die Betroffenen in Sachsen auf, wie war ihr aufenthaltsrechtlicher Sta— tus und wo war der Ort der letzten Unterbringung (bitte einzeln auflisten )? Im Rahmen der Sammelabschiebung nach Afghanistan am 17. Juni 2019 wurde eine Person aus Sachsen abgeschoben. Sie hielt sich im Zuständigkeitsbereich der unteren Ausländerbehörde des Landkreises Bautzen auf. Die abgeschobene Person besaß den Status eines abgelehnten, vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerbers und hielt sich seit dem 18. Juni 2015 in Sachsen auf. Frage 2: lnwiefern gehörten die Betroffenen zu den Gruppen der „Straftäter *innen‚ Gefährder*innen und Personen, die hartnäckig ihre Mitwirkung bei der Identitätsklärung verweigern“? Welche Ermittlungsverfahren und Vorstrafen lagen vor, welche belastbaren Hinweise gab es darauf, dass es sich um so genannte „Gefährder“ handelt oder inwiefern haben die Betroffenen „hartnäckig“ die Klärung ihrer Identität verhindert? (bitte pro Person in Verbindung mit dem Ort der letzten Unterbringung zuordnen) Die Person gehörte keiner der Gruppen an. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/140 Dresden, 18. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VWIheim-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6.7.8.13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilheim-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Standen die Menschen in einem Beschäftigungsverhältnis, wenn ja, in welchem, sind den jeweils zuständigen Ausländerbehörden Anhaltspunkte bekannt, wonach die betroffenen Menschen Lebensgefährt*innen‚ Verlobte oder Ehepartner *innen haben könnten und wussten die jeweils zuständigen Ausländerbehörden von etwaigen Erkrankungen der betroffenen Menschen? Die Person ging zum Zeitpunkt der Abschiebung keiner Beschäftigung nach. Es waren keine Anhaltspunkte bekannt, wonach die Person eine/n Partnerl-in im Sinne der Fragestellung hatte. Auch über Erkrankungen der abgeschobenen Person lagen keine Informationen vor. e diicheniGrüßen w. P f.Dr. olandWöIIer Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-07-18T12:57:46+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes