SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 901DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1802 STAATSM1N1STER1UM FÜ R KULTUS Thema: Übernahme von Fahrtkosten für abgeordnete Lehrkräfte Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung : Die Sächsische Staatsregierung geht davon aus, dass sich die Anfrage auf das noch laufende Schuljahr 2014/2015 beziehen soll , da für das Schuljahr 2015/2016 noch keine Angaben vorliegen . Frage 1: Wie ist die Übernahme von Fahrtkosten für teil- und voliabgeordnete Lehrkräfte geregelt (rechtliche Grundlagen, zuständige Stelle, Personal zur Antragsbearbeitung, benötigte Formulare für Antragstellerinnen , relevante Haushaltstitel und deren Höhe)? Die Erstattung von Fahrtkosten für teil- bzw. vollabgeordnete Lehrkräfte richtet sich nach § 6 Sächsische Trennungsgeldverordnung (SächsTGV). Ein Zusammenhang zwischen Reisekosten- und Trennungsgeldrecht ist regelmäßig nur insoweit gegeben, dass sich die Höhe bestimmter Trennungsgeldforderungen nach Reisekostenrecht richtet. Zuständige Stelle zur Beantragung des Trennungsgeldes ist die jeweilige personalverwaltende Dienststelle, für Lehrkräfte also die RegionalsteIle der Sächsischen Bildungsagentur, in deren Zuständigkeitsbereich die Stammdienststelle der Lehrkraft liegt. Zur Beantragung des Trennungsgeldes sind bestimmte Formulare zu verwenden , diese sind der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug der Sächsischen Trennungsgeldverordnung (VwV-SächsTGV) zu entnehmen. Seite 1 von 3 ~SACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23-0141 .50-60/1802/2 Dresden, Zr,PI, ~tn)-- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATS MINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHSEN Der Sächsischen Bildungsagentur stehen im Kalenderjahr 2015 Haushaltsmittel im Umfang von 340.000 Euro in Kapitel 0502, Titel 453 01 (Trennungsgeld) und 1.091.400 Euro in den Kapiteln 0535 bis 0539, Titel 527 01 (Reisekostenvergütungen) zur Verfügung . Frage 2: Wie viele Lehrerinnen und Lehrer sind im laufenden Schuljahr 2015/16 anspruchsberechtigt und haben entsprechend einen Antrag auf Kostenerstattung gestellt? (Bitte nach SBA-Regionalstellen aufschlüsseln.) Im Schuljahr 2014/2015 wurden 5.616 Lehrerinnen und Lehrer abgeordnet. Die Zahl der anspruchsberechtigten Lehrkräfte ist kein Bestandteil statistischer Erhebungen. Die Anzahl der Abordnungen und der Anträge auf Trennungsgeld und Reisekosten je RegionalsteIle der Sächsischen Bildungsagentur kann der Anlage 1 entnommen werden . Frage 3: Bei wie vielen Lehrerinnen und Lehrern und in welcher Höhe werden die Fahrtkosten im laufenden Schuljahr 2015/16 übernommen? (Bitte nach SBARegionalsteIlen aufschlüsseln.) Seit Schuljahresbeginn 2014/2015 wurden 381 Anträge auf Trennungsgeld und 1.449 Anträge auf Erstattung von Reisekosten gestellt (siehe Anlage 1). Aufgrund der Fristen für die Beantragung von Trennungsgeld (zwei Jahre) und Reisekosten (sechs Monate) wird eine direkte Zuordnung der Ausgaben zu den laufenden Abordnungen im jeweiligen Schuljahr statistisch nicht erfasst. Die Erfassung der Gesamtausgaben zum Trennungsgeld und für Reisekosten für Teilabordnungen erfolgt für das Haushaltsjahr. In den Übersichten in Anlage 2 sind die Gesamtausgaben für die Jahre 2014 und 2015 abgebildet. Frage 4: Wie viel Zeit liegt durchschnittlich zwischen der AntragsteIlung auf Fahrtkostenerstattung der betreffenden Lehrkräfte und der Auszahlung durch die zuständige Stelle? Die Dauer der Bearbeitung von Trennungsgeld bzw. Reisekosten bis zur Auszahlung variiert zwischen einem Monat und vier Monaten nach AntragsteIlung . Frage 5: Welche Gründe können zu einer Verzögerung der Auszahlung von Fahrtkosten bzw. zu einer Ablehnung der Kostenübernahme führen? Der Umfang der Bearbeitungszeiten ist einerseits von der Zahl der zu bearbeitenden Dienstreisen wegen Abordnungen, Schulfahrten, Projekten etc. und andererseits von der personellen Ausstattung der ReisekostensteIlen - insbesondere mit Blick auf den Mutterschutz, Langzeiterkrankungen sowie die Dauer der Nachbesetzung von frei werdenden Stellen - abhängig. Außerdem erhöht sich der Bearbeitungszeitraum bei mängelbehafteten Abrechnungsunterlagen. Ablehnungen von Kostenerstattungen basieren auf den Regelungen im Sächsischen Reisekostengesetz - SächsRKG und der Sächsischen Trennungsgeldverordnung - Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS SächsTGV. So sind z. B. verfristete Anträge auf Reisekosten abzulehnen . Gleiches gilt bei Anträgen auf Trennungsgeld , wenn eine Abordnung am gleichen Dienstort vorliegt und damit kein Anspruch auf Trennungsgeld besteht. Mit freundlichen Grüßen t. ?4c Brunhild Kurth Anlagen Seite 3 von 3 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs . 6/1802 Übernahme von Fahrtkosten für abgeordnete Lehrkräfte Schuljahr 2014/2015 - Abordnungen/Anträge auf Erstattung von Trennungsgeld und Reisekosten Stand: 28.04.2015 Sächsische Bildungsagentur Anzahl der Anträge auf Anzahl der Anträge auf Anzahl der Abordnungen Erstattung der Reisekosten bei RegionalsteIle Trennungsgeld Teilabordnungen Bautzen 1.188 66 160 Chemnitz 1.708 44 659 Dresden 983 61 168 Leipzig 979 155 630 Zwickau 758 55 132 Gesamt 5.616 381 1.749 Quelle: SBA Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/1802 Übernahme von Fahrtkosten für abgeordnete Lehrkräfte IST-Ausgaben im Kalenderjahr 2014 für Tennungsgeld und Dienstreisen abgeordneter Lehrkräfte Sächsische Bildungsagentur Trennungsgeld IST -Ausgaben Reisekosten IST -Ausgaben RegionalsteIle (Kapitel 0502, Titel 453 01) (Kapitel 0535 - 0539, Titel 527 01) Bautzen 85.000,00 € 89.600,00€ Chemnitz 56.500,00€ 142.100,00€ Dresden 52.1 00,00€ 48.200,00€ Leipzig 66.100,00 € 148.400,00 € Zwickau 64.900,00 € 51.000,00€ Gesamt 324.600,00 € 479.300,00 € Quelle. SBA IST-Ausgaben im Kalenderjahr 2015 für Tennungsgeld und Dienstreisen abgeordneter Lehrkräfte Stand: 01.06.2015 Sächsische Bildungsagentur Trennungsgeld IST -Ausgaben Reisekosten IST-Ausgaben RegionalsteIle (Kapitel 0502, Titel 453 01) (Kapitel 0535 - 0539, Titel 527 01) Bautzen 32.100,00 € 56.300,00€ Chemnitz 22.300,00 € 76.800,00 € Dresden 17.900,00 € 18.700,00€ Leipzig 19.200,00 € 43.600,00€ Zwickau 11 .900,00 € 25.100,00€ Gesamt 103.400,00 € 220.500,00 € Quelle . SBA 2015-07-01T12:27:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes