STAATSMINISTERlUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18020 Thema: Straftaten unter VenNendung von Waffen und Sprengstoffen in den Stadtteilen in Görlitz 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch Iaufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es in den Stadtteilen in Görlitz (Altstadt, Biesnitz, lnnenstadt , Klingewalde, K6nigshufen, Nikolaivorstadt, Rauschwalde, Südstadt , Weinhübel) im Jahr 2018 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Stadtteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden 16 entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/80/6363 Dresden, 18. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6.7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2018 1 - Februar 2018 1 - Mai 2018 - 1 Juli 2018 1 - Dezember 2018 11 1 Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Görlitz; OT Historische Altstadt - Görlitz; OT Innenstadt 11 1 Görlitz; OT Klingewalde 1 - Görlitz; OT Nikolaivorstadt - 1 Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Fußgängerzone/Ladenpassage Gemeindestraße Haltestelle/Taxistand Privater Garten Sonstige Tatörtlichkeit im Freien Wohngebiet/Siedlung Wohnraum/Zimmer Einfamilienhaus A N - I Ä N A W N A I Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in 13 Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In drei F'a'llen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden. Keine der 16 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2018 in den Stadtteilen in Görlitz (Altstadt, Biesnitz, Innenstadt, KIingewalde, Königshufen, Nikolaivorstadt, Rauschwalde, Südstadt, Weinhübel) unter VenNendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen ? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. Seite 2 von 6 SACHSEN STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 89 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Görlitz; OT Biesnitz 1 Görlitz; OT Historische Altstadt 12 Görlitz; OT innenstadt 56 Görlitz; OT Klingewalde Görlitz; OT Königshufen Görlitz; OT Nikolaivorstadt Görlitz; OT Rauschwalde Görlitz; OT Südstadt Görlitz; OT Weinhübel A\INNCHO J Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestim- mung 2 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per— sönliche Freiheit 39 Diebstahl ohne erschwerende Umstände - Diebstahl unter erschwerenden Umständen 9 Sonstige Straftatbestände (StGB) 9 Strafrechtliche Nebengesetze 29 Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Hiebwaffen 21 Stichwaffen 44 Schusswaffen 28 Waffen ohne nähere Bezeichnung 6 Keine dieser 89 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden . Seite 3 von 6 SACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in den Stadtteilen Görlitz (Altstadt, Biesnitz, Innenstadt, Klingewalde, Königshufen, Nikolaivorstadt , Rauschwalde, Südstadt, Weinhübel) im Jahr 2018 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen und Straftatbestand!) Görlitz OT Historische Altstadt Straftatbestand Anzahl Raub gem. 55 249 ff. StGB 2 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 50 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB 22 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 3 Bedrohung gem. § 241 StGB 7 Nötigung gem. 5 240 StGB 5 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 10 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 1 Görlitz OT Biesnitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 1 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 4 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 3 Fahrlässige Körperverletzung gem. 5 229 StGB 1 Bedrohung gem. 5 241 StGB 1 Nötigung gem. 5 240 StGB 1 Sexualdelikte gem. 55 176 ff. StGB 2 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - Görlitz OT Innenstadt Straftatbestand Anzahl Raub gem. 55 249 ff. StGB 23 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. 5 223 StGB 262 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB 102 Fahrlässige Körperverletzung gem. 5 229 StGB 10 Bedrohung gem. § 241 StGB 54 Nötigung gem. 5 240 StGB 28 Sexualdelikte gem. 55 176 ff. StGB 31 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 5 Straftaten gegen das Leben gem. 55 211 ff. StGB 2 Seite 4 von 6 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Görlitz OT Klingewalde Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Görlitz OT Königshufen Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 9 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 33 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 1 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Am m x l — x o o Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Görlitz OT Nikolaivorstadt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Vorsätzliche einfache Körperverletzung gern. § 223 StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB NC O I Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Nötigung gem. § 240 StGB —\ l\ )l Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Seite 5 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Görlitz OT Rauschwalde Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB NO ‘ J U T N - Ä O A Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB N Görlitz OT Südstadt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 3 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 91 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 22 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 7 Bedrohung gem. § 241 StGB 13 Nötigung gem. § 240 StGB 7 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 10 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 3 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Görlitz OT Weinhübel Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB —\ I\ )- l> \l b) Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB O) Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB re ndlichen Grüßen of. Dr. Roland Wöller Seite 6 von 6 FreistaatSACHSEN 2019-07-18T13:03:29+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes