FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES 1NNERN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN Aktenzeichen 01095 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/80/69 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden. 18- Juli2019 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18026 Thema: Bewaffnung von Mitarbeitern privater Wach- und Sicherheitsunternehmen bei der Bewachung sächsischer Liegenschaften — Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6I17725 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welcher Rechtgrundlage(n) ist es Mitarbeitern privater Wach- und Sicherheitsunternehmen gestattet, Schusswaffen gegen Menschen einzusetzen? Die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Schusswaffen von Mitarbeitern privater Wach- und Sicherheitsunternehmen gegen Menschen richtet sich nach den Vorschriften des Zweiten Abschnitts, Vierter Titel im Allgemeinem Teil des Strafgesetzbuches. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium ' fr undliche ' rüßen deslnnern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 ‘ www.smi.sachsen.de Prof. Dr. Roland Wöller Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3,6‚7‚8‚ 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder4 melden. 2019-07-18T13:31:02+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes