STAATSMiNiSTERiUM DES lNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18028 Thema: Veräußerungen von Wohnungen im Eigentum von Unternehmen mit direkter Beteiligung von Kommunen im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Wohnungen aus dem Eigentum von Unternehmen mit direkter Beteiligung von Landkreisen, Städten und Gemeinden im Freistaat Sachsen wurden in den Jahren 1990 bis 2018 veräußert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen, Gemeinden, Beteiligungshöhe, Anzahl der veräußerten Wohnungen sowie der Erwerber — falls so nicht möglich bitte der Typisierung der Erwerber privat, öffentlich, genossenschaftlich , sonstige!) Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeord— neten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amts— führung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwor— tungsbereichs betreffen (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004 - Vf. 44-1-03). Freistaat'VSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/142 Dresden, 18. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERlUM DES iNNERN Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Frage betrifft übenNiegend Sachverhalte, die der Finanzhoheit der Gemeinden unterfallen, die dem Bereich der kommunalen Selbstverwaltung zuzurechnen ist. In SelbstvenNaitungsangelegenheiten unterliegen Ge— meinden nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht und damit Weisungen der Staatsregierung. lm Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die damit beauftragten Rechtsaufsichtsbehörden von ihrem Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nur dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung vorliegen (Rehak in: Quecke/Schmid, Sächsische Gemeindeordnung, Rn. 3 zu § 113 SächsGemO). Dazu trägt die Kleine Anfrage nichts vor. Darüber hinaus unterliegen kommunale Unternehmen keiner staatlichen Rechtsaufsicht . Der Vollzug dieser Aufgabe liegt damit grundsätzlich außerhalb des Aufgabenund Verantwortungsbereichs der Staatsregierung. Aus diesem Gründen wurde von einer Befragung der Kommunen und Unternehmen abgesehen. Dies vorangestellt liegen der Staatsregierung lediglich die nachfolgend dargestellten Angaben zu Veräußerungen von Wohnungen im Eigentum von Unternehmen mit direk— ter Beteiligung von Kommunen im Freistaat Sachsen vor: Landeshauptstadt Dresden: Die Landeshauptstadt Dresden war alleinige Gesellschafterin der WOBA DRESDEN GmbH (WOBA) und hat diese einschließlich deren Tochtergesellschaften im Jahr 2006 veräußert. Die wesentlichen Tochtergesellschaften der WOBA waren die WOHNBAU NORDWEST GmbH und die SÜDOST WOBA DRESDEN GmbH, an denen jeweils die Landeshauptstadt Dresden einen Geschäftsanteil in Höhe von 5,1 % des Stammkapitals und die WOBA einen Geschäftsanteil in Höhe von 94,9 % des Stammkapitals hielten . Deren Bestand belief sich auf insgesamt ca. 48.000 Wohneinheiten, entsprechend einem Marktanteil am Wohnungsmarkt im Stadtgebiet von Dresden von ca. 17 %. Die Erwerber waren zwei Tochtergesellschaften der Fortress—Gruppe, einer amerikanischen Investmentgesellschaft. Gemeinde Nünchritz (Landkreis Meißen): Die Gemeinde Nünchritz war alleinige Gesellschafterin der Wohnungsgesellschaft Nünchritz mbH (Bestand: im Jahr 2007: 789 Wohnungen) und veräußerte gegen Ende des Jahres 2008 94,5 % der Gesellschaftsanteile an die Wohnungsgesellschaft Riesa mbH, das kommunale Wohnungsunternehmen der Großen Kreisstadt Riesa. Die Veräußerung erfolgte zum Zweck der Sanierung des damals in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Wohnungsunternehmens. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Gemeinde Pulsnitz (Landkreis Bautzen): Im Jahr 2005 hat die SWG Städtische Wohnungsgesellschaft Pulsnitz mbH, das kommunale Wohnungsunternehmen der Stadt Pulsnitz, einen Teil ihres Wohnungsbestandes (Anzahl der Wohneinheiten unbekannt) zum Zweck der Sanierung des damals in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Wohnungsunternehmens veräußert (Erwerber unbekannt). M' undlichen,Gruf5en41% Pro . Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-07-19T14:23:33+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes