STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES iNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18029 Thema: Veräußerungen von Wohnungen im Eigentum von Unternehmen mit indirekter Beteiligung von Kommunen im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Wohnungen aus dem Eigentum von Unternehmen mit indirekter Beteiligung von Landkreisen, Städten und Gemeinden im Freistaat Sachsen wurden in den Jahren 1990 his 2018 veräußert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen, Gemeinden, Beteiligungshöhe , Anzahl der veräußerten Wohnungen sowie der Erwerber — falls so nicht möglich bitte der Typisierung der EnNerber privat, öffentlich, genossenschaftlich , sonstige!) Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeord— neten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004 - Vf. 44—1-03). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Frage betrifft überwiegend Sachverhalte , die der Finanzhoheit der Gemeinden unterfallen, die dem Bereich der kommunalen Selbstverwaltung zuzurechnen ist. In Selbstverwaltungsangelegenheiten unterliegen Gemeinden nur der Rechtsaufsicht, nicht aber FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/143 Dresden, 18. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 meiden. FreistaatSACHSENSTAATSMlNlSTERIUMDES INNERN der Fachaufsicht und damit Weisungen der Staatsregierung. lm Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die damit beauftragten Rechtsaufsichtsbehörden von ihrem lnformationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nur dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung vorliegen (Rehak in: Quecke/Schmid, Sächsische Gemeindeordnung, Rn. 3 zu § 113 SächsGemO). Dazu trägt die Kleine Anfrage nichts vor. Darüber hinaus unterliegen kommunale Unternehmen keiner staatlichen Rechtsaufsicht . Der Vollzug dieser Aufgabe liegt damit grundsätzlich außerhalb des Aufgabenund Verantwortungsbereichs der Staatsregierung. Aus diesen Gründen wurde von einer Nachfrage bei den Kommunen und Unternehmen abgesehen. Dieses vorangestellt liegen der Staatsregierung |ediglich Angaben zu Unternehmen mit indirekter Beteiligung der Landeshauptstadt Dresden vor. An den im Jahr 2006 veräußerten Wohnungsunternehmen WOHNBAU NORDWEST GmbH und SÜDOST WOBA DRESDEN GmbH war die Landeshauptstadt Dresden zu jeweils 5,1 % unmittelbar sowie zu jeweils 94,9 % mittelbar (indirekt) beteiligt. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/18028 verwiesen. _ yi r ndlichen Grüßen „JA Prof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-07-18T13:02:17+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes