STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEINI Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/5/128-2019/33247 Dffisden, ^ . Juli 2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke, (AfD) Drs.-Nr.: 6/18039 Thema: Hetze im Programm der Semperoper gegen die AfD; Nachfrage zu Drs. 6/17702 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt; „In ihrer Antwort beruft sich die Staatsregierung auf das Statut des Staatsbetriebes „Sächsische Staatstheater - Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden" in der Fassung vom 4. März 2016, wonach der Intendant der Staatsoper die künstlerische Gesamtverantwortung trüge, damit auch die für Programmhefte und Besetzungszettel sowie dafür, „sich im Namen der von ihm geführten Einrichtung der „Erklärung der Vielen" oder „Dresdner Erklärung" anzuschließen. Daneben verweist die Staatsregierung auf die gemeinsame Erklärung der Kulturminister der Länder zur kulturellen und künstlerischen Frei heit vom 13. März 2019, wonach kein Verstoß gegen das Neutralitätsge bot staatlich finanzierter Einrichtungen bestehe, wenn die Verteidigung verfassungsrechtlicher Grundfreiheiten Gegenstand der Aktivitäten sei. Darüber hinaus seien für den Abdruck der „Erklärung der Vielen" seit dem 21. November 2018 in 62 Besetzungszetteln für Opernvorstellun gen, 12 für Ballettvorstellungen und 2 für Rahmenveranstaltungen a 400er Auflage „keine zusätzlichen Kosten angefallen". Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwiefern war die eigenmächtige Unterzeichnung der „Erklä rung der Vielen" durch den Intendanten „im Namen der von ihm geführ ten Einrichtung" am 21. November 2018 von der damals gültigen Fas sung des Statuts gedeckt? Gemäß der VI Nr. 4 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsminis teriums für Wissenschaft und Kunst für den Staatsbetrieb „Sächsische Staats theater - Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden" (Statut des Staatsbetriebes Sächsische Staatstheater „Staatsoper Dresden und Staats schauspiel Dresden") vom 15. Dezember 2012 trägt der Intendant die künst lerische Gesamtverantwortung für seinen jeweiligen Betriebsteil. Zu dieser -INDUSTRIE : KULTUR. :: SACHSEN. orpTk 1|4. Sachsisehe 25.04. -Lan4«*a«M»uHMflg 01.11.2020 Boom. 500 Jahre Industriekultur in Sechsen www.boom-sochsen.dt ir Zertifikat seit 2007 audit berufundfamiiie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli nien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfor tendienst melden. * Der Empfang von elektronisch signierten und verschlüsselten Dokumenten ist mög lich. De-Maii: ministerium@smwk-sachsen.de-mail.de STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Gesamtverantwortung zählt auch die Außendarstellung. Sich öffentlich zu Fragen zu äu ßern, die das Selbstverständnis der Einrichtung berühren, zählt mithin zu den Aufgaben des Intendanten und ist von den Vorgaben des Statuts gedeckt. Frage 2: Inwiefern war diese Unterzeichnung am 21. November 2018 vom Verständ nis des Neutralitätsgebots zum damaligen Zeitpunkt gedeckt? Die Staatsregierung vertritt die Auffassung, dass die Unterzeichnung der Erklärung der Vielen durch den Intendanten das Neutralitätsgebot beachtet hat und auch dem Maßstab der Sachlichkeit gerecht wird. Hierbei gilt es zu beachten, dass die dem Neutralitätsgebot zugrunde liegenden verfassungsrechtlichen Überlegungen nicht eins zu eins auf jeden staatlichen Hoheitsträger übertragbar sind. So ist etwa anerkannt, dass auf Äußerungen des Bundespräsidenten andere Maßstäbe im Hinblick auf die Beachtung des Neutrali tätsgebotes anzulegen sind, als auf Äußerungen von Bundesministern. Diese unter schiedliche Bewertung ist auch auf staatliche Kultureinrichtungen übertragbar. Diese Ein richtungen verstehen sich in besonderer Weise als Hüter der Freiheit der Kunst. Än die sem Rollenverständnis muss sich das Neutralitätsgebot im Spannungsfeld zum Recht auf freie Meinungsäußerung messen lassen. Nicht anders ist auch die Erklärung der Kul turministerkonferenz zur kulturellen und künstlerischen Freiheit vom 13. März 2019 zu verstehen. Frage 3: Inwiefern fällt die Unterstellung, dass unter anderem die AfD „gegen die demokratische weltoffene Gesellschaft" polemisiere, unter die „Verteidigung ver fassungsrechtlicher Grundfreiheiten"? Diese Einschätzung ist nach Auffassung der Staatsregierung durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Frage 4: Was war Gegenstand der Rahmenveranstaltungen, für die zwei der 76 Be setzungszettel gedruckt wurden? Die beiden Rahmenveranstaltungen waren eine Semper Matinee zum Gedenken an den verstorbenen Dresdner Sänger Theo Adam (Ehrenmitglied der Staatsoper und Kammer sänger) am 14. April 2019 sowie das Gesprächskonzert „Fokus auf: Philip Venables" am 2. Mai 2019. Frage 5: Welche Ausgaben sind für den Druck der erwähnten 76 Besetzungszettel angefallen? Die Kosten für den Druck der 76 Besetzungszettel betrugen 23.316,95 EUR brutto. Mit Verweis auf die Beantwortung der Frage 5 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/17702 wird darauf hingewiesen, dass für den Abdruck der „Erklärung der Vielen" in den Besetzungs zetteln keine zusätzlichen Kosten angefallen sind. Die genannten Ausgaben wären auch ohne den Abdruck der „Erklärung der Vielen" in dieser Höhe angefallen. Mit freafidlichen Grüßen Dr. Eva-Maria StaPtge Seite 2 von 2 2019-07-05T10:20:22+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes