STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM FOR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18044 Thema: Genitalverstümmelung bel Frauen und Mädchen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Anzahl der von Genitalverstümmelung betroffenen Frauen und Mädchen vor, die in Sachsen leben (zum Beispiel über die kassenärztliche Vereinigung laut ICD-10-Diagnose Z91.7 bis einschließlich Z91.74)? Im Bereich der vollstationären Krankenhausbehandlung sind für das Berichtsjahr 2016 insgesamt 5, im Berichtsjahr 2017 insgesamt 19 Fälle, in denen der ICD-Kode Z91.7- (Weibliche Genitalverstümmelung) signiert wurde, bekannt. Zu den Jahren vor 2016 liegen keine Kenntnisse vor. Bei der Interpretation dieser Zahlen sind folgende Hinweise zu beachten: Die Angabe des Kodes erfolgt auf Basis einer Eigenanamnese (Auskunft der betroffenen Person selbst). Diese Eigenauskunft wird nur in den Fällen signiert, in denen die Genitalverstümmelung die direkte oder indirekte Ursache für die Behandlung 1st, bzw. anderweitige Behandlungen beeinflussen kann. Weitere Erkenntnisse über die Anzahl der von Genitalverstümmelung betroffenen Frauen und Mädchen liegen der Staatsregierung nicht vor. Diese ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von der Kassenärztlichen Vereinigung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben, wie die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zelchen lhre Nachrlcht vom Aktenzelchen (bate bel Antwort angeben) GL-0141.51-19/452 Dresden, 4I.Jul i 2019 Hausanschrlft: Sachslaches StaatsmInIsterlum für Sozlales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Bea ucheradresse: Bautzner Straße 198 01099 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1U1V1 FOR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 2: Wie hoch wird die Dunkelziffer der betroffenen und bedrohten Mädchen und Frauen geschätzt? In Ermangelung von validen Anhaltspunkten kann keine Schätzung vorgenommen werden. Frage 3: Welche Anzahl an Frauen und Minderjährigen erhielt in Sachsen seit 2013 Asyl oder Schutz durch andere Aufenthaltsberechtigungen aufgrund von geschlechtsspezifischer Verfolgung wie Genitalverstümmelung? Der Staatsregierung liegen hierüber keine Daten vor. Frage 4: Wird bei der Erstuntersuchung von Geflüchteten und in den Einrichtungen der Flüchtlingshilfe das Thema Genitalverstümmelung standardmäßig angesprochen ? Die Erstuntersuchung nach VwV Asylbewerbergesundheitsbetreuung bezieht sich in erster Linie darauf, übertragbare Krankheiten auszuschließen. Demnach wird standardmäßig nicht über Genitalverstümmelung gesprochen. Dies ist dann der Fall, wenn sich gem. Ziff. I. 3.2. hieraus eine akut behandlungsbedürftige Krankheit herausstellt. Frage 5: 1st Sachsen in der Bund-Länder-NRO-Arbeitsgruppe zur überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung vertreten und wenn ja, wie sieht konkret der Beitrag des Freistaates Sachsen aus? Der Freistaat Sachsen ist nicht in der genannten Arbeitsgruppe vertreten. Mit freundlichen Grüßen Vertretung .., Il i k Ni artin Du •artin Du Freis taat SACHSEN Seite 2 von 2 2019-07-22T07:36:37+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes