STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18053 Thema: Förderprogramm „Weltoffenes Sachsen", Förderperiode 2019 — Nachfrage zu Drs. 6/17497 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchen konkreten Ergebnissen kam die in Frage eder Drs. 6/17497 für den 31.05.2019 angekündigte Mittelüberprüfung? In Ergebnis der Prüfung konnte ein weiteres Projekt gefördert werden: Antragsteller Projekttitel Fördersumme Roter Stern "Ein Verein für Alle" - Stärkung einer Leipzig e.V. / IVF Kultur der Gleichberechtigung und 45.716,40 Leipzig Diversität in sächsischen Fußballverei- EURnen Frage 2: Anhand welcher konkreter Kriterien wurde für Anträge zur Förderperiode 2019 entschieden, ob die Förderung abgelehnt wird, eine umfassende Bewilligung (und Auszahlung der Fördermittel) erfolgt oder lediglich elnen Vorratsbeschluss ergeht und inwieweit wird die Erfüllung bzw. Nichterfüllung dieser Kriterien den Antragstellern mitgeteilt? (Bitte ggf. angewandte Kriterienkataloge, Prüfschemata, Punktskalen o.ä. beifügen .) Die bei der Bewilligungsstelle eingereichten Projektanträge werden durch Mitarbeiter der Sächsischen Aufbaubank — Förderbank — (SAB) und der Stabsstelle Demokratieförderung im Geschäftsbereich Gleichstellung und Dle Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 lhr Zelchen Ihre Nachricht vom Aktenzetchen (bltte bei Antwort angeben) DF-0141.51-19/458 Dresden, A9eJull 2019 Hausanachrlft: Sächslichas Staatsminlaterlum für Sozleles und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 198 01099 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Integration geprüft sowie den Landkreisen und Kreisfreien Städten zur Stellungnahme vorgelegt. Die Beurteilung der Projekte wird in Form eines Fördervotums an das jeweils fachlich zuständige Staatsministerium zur Stellungnahme gegeben. Diese vier Beurteilungen fließen in ein gesamtes Fördervotum ein, wodurch sich mithilfe eines Punktesystems ein Gesamtranking ergibt. So entsteht eine Liste der Projekte, welche absteigend nach der Anzahl der Gesamtpunktzahl geordnet und dem Beirat des Landesprogrammes zur Entscheidung vorgelegt wird. Dieser entscheidet anhand des vorgeschlagenen Rankings über Bewilligung bzw. Ablehnung. Geprüft werden die richtlinienspezifischen Elemente wie z. B. der Zugang zur Zielgruppe, konkrete als auch realistische Zielformulierung und Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen. Von einer vollständigen Beantwortung der Frage wird abgesehen. Das konkrete Wertungsschema wird den Antragstellern nicht bekannt gegeben. Darüber hinaus berührt die Frage den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil die Frage darauf ausgerichtet ist, die Grundlagen eines internen Willensbildungsprozesses der Staatsregierung offen zu legen. Es ist auch nicht nach einem bestimmten bereits abgeschlossenen Prozess gefragt, sondern nach der generellen Herangehensweise in Vorbereitung von Regierungsentscheidungen. Auch eine Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten lnteresse der Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Kernbereichsschutz ergibt nicht, dass die Frage zu beantworten ist. Ober die Ablehnung eines Projektes werden die Projektträger mittels einer E-Mail unmittelbar nach der jeweiligen WOS-Beiratssitzung durch den Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration informiert. Die Ablehnungsgründe werden in einem Ablehnungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank formuliert. Die Information über Vorratsbeschlüsse wird direkt an die betroffenen Antragssteller durch den Geschäftsbereich verschickt. Diese Beschlüsse gelten solange, die Grundlage eines Beschlusses aktuell ist. Frage 3: Zu welchem Zeitpunkt werden die Träger der Projekte, für die Vorratsbeschlüsse gefasst wurden, über die Auszahlung oder endgültige Nichtauszahlung der Fördermittel informiert? Zehn von elf vom Vorratsbeschluss vom 15. April 2019 betroffenen Antragsteller sind am 21. Juni 2019 über eine Ablehnung durch den Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration vorab per E-Mail informiert worden. Das eine, zur Bewilligung vorgesehene Projekt ist vorab telefonisch durch den Geschäftsbereich informiert und durch die SAB zur Qualifizierung aufgefordert worden. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Frage 4: Konnten die für 2019 im Haushaltsplan vorgesehenen Gelder für das Programmaufgestockt werden und wenn ja in welcher Höhe und durch welche Maßnahmen? (Bitte aufschlüsseln nach übertragung durch Ausgabereste, Rückzahlungen in Folge von Verwendungsnachweisprüfungen, Verstärkung aus anderen Haushaltstiteln mit Nennung der Titel und Höhe der Summe.) Die Mittel des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen" konnten durch eine Bewirtschaftungsbefugnis aus dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus 230.000,00 E aufgestockt werden (0503/68466) . Darüber hinaus ist aufgrund der Deckungsfähigkeit eine Mittelverschiebung aus den Mitteln des Demokratie-Zentrums zugunsten der Modellprojekte des Bundesprogrammes „Demokratie leben!" i.H.v. 117.000,00 E möglich gewesen. Darüber hinaus konnten dank Rückeinnahmen (nicht abgerufene Mittel) die Mittel des Landesprogrammes um weitere 107.000,00 E aufgestockt werden. Frage 5: lnwieweit bestand für Projekte, deren Förderung durch das Programm „Weltoffenes Sachsen" abgelehnt wurde, die Möglichkeit welcher anderen Förderungen (z.B. durch Bundesprojekte mit ähnlicher Zielrichtung — bitte auflisten) und inwieweit wurden die Antragstellerinnen hierzu durch wen beraten? Die Möglichkeit der Beantragung von Fördermitteln über das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen — für Demokratie und Toleranz" hinaus, steht jedem Antragsteller offen. Die Mitarbeiter des Geschäftsbereiches verweisen nach Möglichkeit aktiv auf andere Richtlinien wie z. B. Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen, Förderrichtlinie Revolution und Demokratie, bzw. auf die Fördermöglichkeit aus den Fonds der sächsischen Partnerschaften für Demokratie (Bundesprogramm „Demokratie leben!"). Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Seite 3 von 3 2019-07-22T07:41:01+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes