STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I18064 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Chemnitz, Stadtgebiet Nord-Ost 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beant— wortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeili— Chen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgieich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es in Chemnitz im Stadtgebiet Nord-Ost und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2018 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit , Sprengstofiart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden acht entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/80/7575 Dresden. 4}Ju|i 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMiNiSTERiUMDES iNNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB März 2018 Jun12018 Dezember 2018 Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Chemnitz; OT Hilbersdorf _ 2 Chemnitz; OT Sonnenberg 3 3 Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Gemeindestraße Park Sonstige Tatörtlichkeit im Freien Sonstige Verkehrsfläche _L l\ )_ \_ \ Stadionumfeld TunneI/Unterführung _L _ \ I l Wohngebiet/Siedlung Wohnraum/Zimmer Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in einem Fall um das Mitführen bzw. VenNenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In sieben Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden . Keine der acht Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2018 in Chemnitz Stadtgebiet Nord-Ost und den zugehörigen Ortsteilen unter Venrvendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaf— fen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt, Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 venNiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthal— ten. Seite 2 von 4 Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 75 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tat- STAATSMINISTERIUM DES INNERN mittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Chemnitz; OT Ebersdorf 10 Chemnitz; OT Furth 8 Chemnitz; OT Hilbersdorf 13 Chemnitz; OT Sonnenberg 44 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Straftaten gegen das Leben 2 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestim— mung 1 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 48 Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen 2 Sonstige Straftatbestände (StGB) 3 Strafrechtliche Nebengesetze 19 Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Hiebwaffen 16 Stichwaffen 46 Schusswaffen 9 Waffen ohne nähere Bezeichnung 4 Vier dieser 75 Straftaten konnten dem Phänomenbereich der PMK —rechts- zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Chemnitz Stadtgebiet Nord-Ost im Jahr 2018 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Die Straftatbestände sind in der Tabelle dargestellt: Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 35 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 173 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 98 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 15 Bedrohung gem. § 241 StGB 62 Nötigung gem. § 240 StGB 27 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 41 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 2 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 2 Mit freundlichen Grüßen in Vertretung ?? Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 FreistaatSACHSEN 2019-07-23T07:35:20+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes