Seite 1 von 2 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/80/21-2019/43112 Dresden, 8. August 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Ammonstraße 10 01069 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8, 9 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18071 Thema: Bergehalden, Sonderstandorte und deren Sanierungen im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Halden gibt es in Sachsen? (Bitte Lage und Größe je Landkreis sowie ggf. Gefahrengut, wie Uranbelastung oder andere radioaktive Stoffe auflisten) Frage 2: Welche Berghalden sind komplett bzw. teilweise aus welchen Gründen naturschutzrechtlich geschützt? (Bitte geschützte Bereiche und Flächengröße angeben) Frage 3: Von welchen Schutzgütern, wie Lebensräume oder Populationen auf Halden liegen welche Kenntnisse bzw. Kartierungen vor? (Bitte je Halde einzeln anfügen) Frage 4: Welche Planungen für Sanierungen liegen vor, werden aktuell durchgeführt und welche Auswirkungen auf Arten und Lebensräume sind zu erwarten? Frage 5: Welche Kompromisse sind dabei geplant, um die vorhandenen Biotope, Lebensräume und Artvorkommen zu erhalten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Sie müssten aufwändig recherchiert werden. Der Staatsminister Seite 2 von 2 Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wurden in die Bearbeitung der Kleinen Anfrage das Sächsische Oberbergamt (SächsOBA), das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) sowie das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) eingebunden. Die beim SächsOBA und LfULG vorhandenen Datenbestände beruhen auf grafischen Informationssystemen, die die geforderte komplexe Auswertung nicht zulassen. So sind am SächsOBA 5.058 Halden und am LfULG 3.574 Halden in verschiedenen Systemen hinterlegt. Ob diese Datensätze identisch, Teilmengen oder zusätzliche Mengen darstellen, ist nicht bekannt. Hinzu kommt, dass aufgrund dieser Fülle der Daten und der damit verbundenen langjährigen Erfassungszeiträume die Qualität der erfassten Daten sehr unterschiedlich ist. Insbesondere länger zurückliegende Erfassungen und Planungen sind nicht digital verfügbar. Für die komplette Aufarbeitung wären diese Unterlagen zu recherchieren und lesbar in die vorhandenen Systeme einzufügen. Die Recherche sowie das Verschneiden der vorhandenen GIS-Systeme mit dem zusätzlichen Hinterlegen bergbau- und umweltrelevanter Daten wären sehr zeitaufwändig . Für die komplette Recherche und Aufarbeitung eines Datensatzes im Sinne der Beantwortung der Kleinen Anfrage wird mit einem Personaleinsatz von 0,5 Arbeitsstunde Laufbahngruppe 1 (mittlerer Dienst) und 0,5 Arbeitsstunde Laufbahngruppe 2 (höherer Dienst) gerechnet. Bei rund 8.500 Datensätzen ergibt sich hierfür eine benötigte Gesamtarbeitszeit von 8.500 Stunden. Ausgehend von einer 40-h-Woche ergibt sich dadurch eine Gesamtbearbeitungszeit von 212 Arbeitswochen. Selbst unter der Annahme, dass sich das SächsOBA und das LfULG diesen Aufwand teilen, wären insgesamt zwei Arbeitskräfte knapp 2,5 Jahre bei 44 Arbeitswochen/Jahr nur mit dieser Aufgabe beschäftigt. Deren eigentliche Aufgaben könnten in diesem Zeitraum nicht wahrgenommen werden. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18071 Thema: Bergehalden, Sonderstandorte und deren Sanierungen im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, Martin Dulig 2019-08-09T09:12:05+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes