STAATSMINISTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BUNDNIS 90IDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18072 Thema: Förderbedingungen und Bereitstellung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau in Sachsen ab 2020 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Bund stellt den Ländern für die Jahre 2020 und 2021 ca. 2 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Kann die Staatsregierung nach aktuellem Stand die vollumfängliche Weitergabe des sächsischen Anteils an die Kommunen für beide Jahre sicherstellen und welche konkreten Bedingungen (vollständiger Mitteleinsatz für Schaffung mietpreis— und belegungsgebundener Wohnungen , Kofinanzierung des Landes, Vewvendungsnachweispflicht, Dauer der Belegungsbindung etc.) knüpft der Bund an die künftige Bereitstellung der Fördermittel für sozialen Wohnungsbau an die Länder? Frage 2: Welche Konsequenzen haben die Vorgaben des Bundes aus Sicht der Staatsregierung auf Umfang, Kontinuität und Förderbedingungen der sozialen Wohnungsbauförderung in Sachsen ab 2020? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Verhandlungen des Bundes mit den Ländern über den Entwurf der Ver— waltungsvereinbarung über den sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2020 haben im Juni begonnen und sind noch nicht abgeschlossen. Diese Vereinbarung wird die konkreten Fördervoraussetzungen enthalten, unter denen der Bund die Mittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen wird. Daher sind noch keine Aussagen zur Höhe des sächsischen Anteils, den Voraussetzungen der Gewährung und weiteren Bedingungen sowie dem weiteren Verfahren möglich. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 5-1053/70/81 Dresden/H‘Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wiiheim-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck—Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Frage 3: Arbeitet die Staatsregierung aktuell an einer Überarbeitung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (RL gebundener Mietwohnraum — RL gMW) und wenn ja, wann soll die Novellierung abgeschlossen sein und welche wesentlichen Inhalte sollen dabei novelliert werden? Die RL gMW wird derzeit hinsichtlich einiger kleinerer Aspekte überarbeitet. Die regierungsinterne Abstimmung ist jedoch noch nicht abgeschlossen, so dass die Änderungen noch nicht feststehen und daher hierzu noch nicht abschließend berichtet werden kann. Entsprechend kann auch noch kein Datum für den Abschluss der Novellierung genannt werden. Frage 4: Welche Auswirkungen hat der Beschluss des kooperativen Baulandmodells der Landeshauptstadt Dresden mit einer 30 % - Sozialbauquote auf Förderumfang und Förderhorizont der Staatsregierung? Der Beschluss des kooperativen Baulandmodells der Landeshauptstadt Dresden hat keine Auswirkungen auf Förderumfang und Förderhorizont der Staatsregierung. Frage 5: In welcher Höhe wurden die 2017 und 2018 zur Verfügung gestellten Fördermittel des Freistaates wegen der erst anlaufenden Planungen und Bürgerbeteiligungen von den Städten Leipzig und Dresden nicht abgerufen und in welcher Höhe wurden diese Mittel für den sozialen Wohnungsbau in den aktuellen Doppelhaushalt übertragen und für die neue Förderperiode ab 2020 zur Kofinanzierung des Freistaates zur Verfügung gestellt? Für das Jahr 2017 wurden unter Berücksichtigung von Änderungen durch die Kommunen insgesamt 12,17 Mio. EUR bewilligt und vertraglich von den Kommunen gebunden. Die den Kommunen ursprünglich zu Verfügung gestellten Mittei betrugen 40 Mio. EUR. Für die Mittel des Programmjahres 2018 kann zu Bewilligung und Bindung noch keine Aussage getroffen werden, da die Städte bis zum 30. Juni 2019 die Möglichkeit hatten, Mittel vertraglich zu binden. Mittel, die nicht gebunden wurden, werden in das Jahr 2019 in den Bereich Wohnraumförderung übertragen. Eine Kofinanzierung der vom Bund ab dem Jahr 2020 zur Verfügung gestellten Bundesmittel ist mit den übertrage— nen Mitteln rechtlich nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung CW” Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 = Freistaat ¥£sACHsEN 2019-07-23T07:39:47+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes