STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18079 Thema: Stadttauben in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Stadttauben sind Nachkommen entflogener Haustauben, für deren Wohlbefinden der Mensch die Verantwortung trägt. Menschen versuchen die Tauben mit Netzen, Spikes oder das Aufstellen von Attrappen von Gebäuden zu vertreiben . Immer wieder werden die Vögel so gezwungen, sich neue Nistplätze zu suchen. Weiterhin wurden und werden vereinzelt Tötungsaktionen durchgeführt. So streut man zum Beispiel mit Blausäure vergiftete Körner aus oder fängt die Tauben im Morgengrauen in Netzen und bricht ihnen das Genick . (https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/artenschutz/ voegel/stadttauben/)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Stadttauben leben schätzungsweise in Sachsen? Zur Anzahl der Stadttauben liegen der Staatsregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor, da es sich bei Stadttauben um herrenlose Tiere handelt und daher keine Anzeige- oder Registrierungspflicht besteht. Der aus dem Jahr 2013 stammende Brutvogelatlas, der vom Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Vogelschutzwarte Neschwitz, der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft und dem Förderverein Vogelschutzwarte Neschwitz e. V. den ornithologischen Vereinen und dem Naturschutzbund Sachsen erarbeitet wurde, geht von 10 000 bis 20 000 Brutpaaren aus (vgl. Steffens, R.; Nachtigall, W.; Rau, S.; Trapp, H. & Ulbricht, J. (2013): Brutvögel in Sachsen, https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/20954). Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-19/456 Dresden, .!(i Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 2: Wie viele Fälle, bei denen Krankheiten durch Stadttauben auf Menschen übertragen wurden, sind in den letzten zehn Jahren bekannt geworden? In den vergangenen zehn Jahren wurden in Sachsen keine Erkrankungen gemeldet, die nachweislich, mutmaßlich oder wahrscheinlich von Stadttauben auf den Menschen übertragen wurden Frage 3: Ist der Staatsregierung bekannt, ob solche Tötungsaktionen in Sachsen Anwendung finden und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage finden diese statt? Der Staatsregierung ist ein Fall bekannt, bei dem Stadttauben getötet wurden. Dieser Fall stammt aus dem Jahr 2015 und betraf Stadttauben in einem leerstehenden Haus der Stadt Löbau. Die Tötungsaktion erfolgte in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ordnungs- und Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz. Die Tiere wurden in Taubenfallen gefangen und einzeln getötet. Ein weiterer Fall läuft aktuell im Landkreis Nordsachsen. Dort wurde eine Ausnahmegenehmigung für die Tötung von Stadttauben bei einem Erzeuger von Lagerbehältnissen für Lebensmittel gestellt. Rechtsgrundlage für eine Tiertötung ist § 1 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes, sofern im Einzelfall ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes vorliegt. Ein vernünftiger Grund kann beispielsweise im Gesundheits-, Arbeits- oder Denkmalschutz liegen. Frage 4: Wie viele Taubhäuser oder ähnliche Projekte, die sich der Haltung und artgerechten Fütterung von Stadttauben widmen, gibt es in Sachsen? Der Staatsregierung sind insgesamt acht Taubenhäuser bekannt, davon drei in Chemnitz , zwei in Dresden und drei im Landkreis Nordsachsen. Zudem sind Überlegungen zur Installation weiterer Taubenhäuser aus der Stadt Leipzig sowie den Landkreisen Görlitz und Nordsachen bekannt. Frage 5: Wie viele solchen unter 4. erfragte Projekte werden durch den Freistaat gefördert? Die unter 4. erfragten Projekte werden nicht durch den Freistaat Sachsen gefördert. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Oliver Schenk Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2019-07-18T07:59:46+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes