STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SÀCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18080 Thema: Lockerungen im sächsischen Strafvollzug Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,Das sächsische Strafvollzugsgesetz sieht gem. S 38 Lockerungen zur Erreichung des Vollzugsziels vor. Hierzu ergeben sich folgende Fragen:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Kontingente (Stunden) werden bei Lockerungen gem. $ 38 Abs. I Nr. I SächsStVollzG (begleiteter Ausgang) vergeben? (Bitte aufschlüsseln nach JVA, Stunden, monatliche Anzahl und Anzahl der betreffenden lnhaftierten offener/geschlossener Vollzug) Frage 2: Welche Kontingente (Stunden) werden bei Lockerungen gem. $ 38 Abs. I Nr. 2 SächsStVollzG (unbegleiteter Ausgang) vergeben? (Bitte Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-15000 Telefax +49 351 564-15009 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/1 594-KLR Dresden. lilxuti 2o1e T TOB MIT e O wl'I'rlAIJOB-MIT.I.DE Hausãnschr¡ft: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost r,lber Deutsche Post 01095 Dresden www.j ustiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Sfaßenbahnlinien 3,6,7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Hinweise zum DatenschuÞ erhalten Sie auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden w¡r lhnen diese Hinwe¡se auch zu. 'Kein Zugâng fùr elêktronisch s¡gniertê sow¡s für vorschlüssolte èlêktronische Nachrichtên; nåherê lnformationen zur elsktronischsn Kommun¡kation m¡t såchsischen Justizb€hördsn unter www ¡ust¡z. sachsen.de/E- Kommunikat¡onSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENT aufschlüsseln nach JVA, Stunden, monatliche Anzahl und Anzahl der betreffenden I n haftie rten offe ner/gesc h I osse ner Vol lzu g ) Frage 3: Welche Kontingente (Stunden) werden bei Lockerungen gem. S 38 Abs. 1 Nr. 3 SächsStVollzG (Langzeitausgang) vergeben? (Bitte aufschlüsseln nach JVA, Stunden, monatliche Anzahl und Anzahl der betreffenden lnhaftierten offener /gesch lossener Vollzug) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 2 und 3 Zur Beantwortung der Fragen wird auf die Anlagen 1 bis 3 venruiesen. Hierbei wurden alle Strafgefangenen (in fortlaufender Nummerierung) erfasst, welche zum Stichtag 21.Juni 2019 den Status ,,Geeignet für Lockerungen gemäß $ 38 Abs. 1 Nrn. 1-3 SächsStVol lzG" aufiruiesen. Unter den Rubriken ,,Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen grundsätzlich pro begleitetem Ausgang (bzw. unbegleitetem Ausgang und Langzeitausgang) gewährt werden" und ,,Grundsätzliche Anzahl von begleiteten Ausgängen (bzw. unbegleiteten Ausgängen und Langzeitausgängen), die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (...)", wurde teilweise kein Wert angegeben. Dies ergibt sich daraus, dass das Sächsische Strafvollzugsgesetz eine Kontingentierung von begleiteten Ausgängen (bzw. unbegleiteten Ausgängen und Langzeitausgängen) nicht vorsieht und somit die Begrenzung der Häufigkeit von Lockerungsgewährungen ausschließlich individuell aus Gründen erfolgt, welche in der Person des Gefangenen liegen. Beispielsweise könnte im Einzelfall die Lockerungsgewährung für einen Gefangenen, der aufgrund einer Suchtproblematik nicht ausreichend stabil erscheint, auf maximal vier Ausgänge pro Monat beschränkt werden. Liegen jedoch keine individuellen und konkreten Gründe - auch im Rahmen des Vollzugs- und Eingliederungsplans - vor, können theoretisch begleitete Ausgänge (bzw. unbegleitete Ausgänge) täglich durchgeführt werden. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN! 4. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt se¡n, damit Gefangene die vorab genannten Lockerungen erhalten und wie wird der Entscheidungsprozess in der Praxis realisiert? (Bitte aufschlüsseln nach JVA) Für alle sächsischen Justizvollzugsanstalten gilt bei der Prüfung der Gewährung von Lockerungen, dass die Voraussetzungen des $ 38 SächsStVollzG erfüllt sein müssen. Der Entscheidungsprozess erfolgt im Rahmen des Diagnoseverfahrens gemäß $ 7 SächsStVollzG sowie der Vollzugs- und Eingliederungsplanung gemäß $$ 8 und I SächsStVollzG. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlagen 3 tabellarische Übersichten Seite 3 von 3 Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 1 zu Frage 1, § 38 Abs. 1 Nr. 1 SächsStVollzG - begleiteter Ausgang Gefangener Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen grundsätzlich pro begleitetem Ausgang gewährt werden Anzahl von begleiteten Ausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 4 1 x 2 4 1 x 3 8 2 x 4 10 1 x 5 10 2 x 6 10 1 x 7 6 1 x 8 10 2 x 9 8 2 x 10 6 1 x 11 8 1 x 12 10 2 x 13 6 1 x 14 6 1 x 15 6 1 x 16 6 1 x 17 8 1 x 18 4 2 x 19 4 2 x 20 8 2 x JVA: Bautzen Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 1 zu Frage 1, § 38 Abs. 1 Nr. 1 SächsStVollzG - begleiteter Ausgang Gefangene Anzahl von Stunden, die dieser Gefangenen grundsätzlich pro begleitetem Ausgang gewährt werden Anzahl von begleiteten Ausgängen, die dieser Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 8 4 x 2 8 3 x 3 8 3 x 4 8 3 x 5 6 2 x 6 6 2 x 7 6 2 x 8 8 2 x 9 6 2 x 10 8 3 x 11 8 3 x 12 10 2 x 13 12 2 x 14 12 2 x 15 6 2 x 16 4 2 x 17 8 2 x 18 24 3 x JVA: Chemnitz Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 1 zu Frage 1, § 38 Abs. 1 Nr. 1 SächsStVollzG - begleiteter Ausgang Gefangener Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen grundsätzlich pro begleitetem Ausgang gewährt werden Anzahl von begleiteten Ausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 keine Angabe, nur Ausgänge mit Bediensteten Nach Bedarf x 2 10 2 x 3 10 2 x 4 keine Angabe, nur Ausgänge mit Bediensteten Nach Bedarf x 5 keine Angabe, nur Ausgänge mit Bediensteten Nach Bedarf x 6 keine Angabe, nur Ausgänge mit Bediensteten Nach Bedarf x 7 10 2 x 8 keine Angabe, nur Ausgänge mit Bediensteten Nach Bedarf x 9 nur Ausgänge mit Bediensteten im Rahmen Wohngruppenkonzept Nach Bedarf x 10 nur Ausgänge mit Bediensteten im Rahmen Wohngruppenkonzept Nach Bedarf x 11 24 2 x 12 6 2 x 13 6 2 x 14 nur Ausgänge mit Bediensteten im Rahmen Wohngruppenkonzept Nach Bedarf x 15 keine Angabe 2 in Begleitung von Bediensteten x JVA: Dresden 16 nur Ausgänge mit Bediensteten im Rahmen Wohngruppenkonzept Nach Bedarf x 17 nur Ausgänge mit Bediensteten im Rahmen Wohngruppenkonzept Nach Bedarf x 18 nur Ausgänge mit Bediensteten im Rahmen Wohngruppenkonzept Nach Bedarf x 19 nur Ausgänge mit Bediensteten im Rahmen Wohngruppenkonzept Nach Bedarf x 20 nur Ausgänge mit Bediensteten im Rahmen Wohngruppenkonzept Nach Bedarf x 21 nur Ausgänge mit Bediensteten im Rahmen Wohngruppenkonzept Nach Bedarf x 22 keine Angabe 1 in Begleitung von Bediensteten x 23 nur Ausgänge mit Bediensteten im Rahmen Wohngruppenkonzept Nach Bedarf x 24 nur Ausgänge mit Bediensteten im Rahmen Wohngruppenkonzept Nach Bedarf x 25 nur Ausgänge mit Bediensteten im Rahmen Wohngruppenkonzept Nach Bedarf x 26 8 1 x 27 12 2 x 28 6 1 x 29 24 2 x 30 10 2 x 31 8 2 x 32 8 2 x 33 8 2 x Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 1 zu Frage 1, § 38 Abs. 1 Nr. 1 SächsStVollzG - begleiteter Ausgang Gefangener Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen grundsätzlich pro begleitetem Ausgang gewährt werden Anzahl von begleiteten Ausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 13 2 x JVA: Görlitz Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 1 zu Frage 1, § 38 Abs. 1 Nr. 1 SächsStVollzG - begleiteter Ausgang Gefangener Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen grundsätzlich pro begleitetem Ausgang gewährt werden Anzahl von begleiteten Ausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 8 2 x 2 8 2 x 3 4 2 x 4 6 1 x JVA: Leipzig mit Krankenhaus Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 1 zu Frage 1, § 38 Abs. 1 Nr. 1 SächsStVollzG - begleiteter Ausgang Gefangener Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen grundsätzlich pro begleitetem Ausgang gewährt werden Anzahl von begleiteten Ausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 12 unbegrenzt x 2 12 unbegrenzt x 3 12 unbegrenzt x 4 12 unbegrenzt x 5 12 unbegrenzt x 6 12 unbegrenzt x 7 12 unbegrenzt x 8 12 unbegrenzt x JSA: Regis-Breitingen Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 1 zu Frage 1, § 38 Abs. 1 Nr. 1 SächsStVollzG - begleiteter Ausgang Gefangener Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen grundsätzlich pro begleitetem Ausgang gewährt werden Anzahl von begleiteten Ausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 5 1 x 2 1 5 x 3 24 1 x JVA: Torgau Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 1 zu Frage 1, § 38 Abs. 1 Nr. 1 SächsStVollzG - begleiteter Ausgang Gefangener Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen grundsätzlich pro begleitetem Ausgang gewährt werden Anzahl von begleiteten Ausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 8 3 x 2 8 2 x 3 9 3 x 4 4 1 x 5 24 3 x 6 24 2 x 7 8 2 x 8 24 4 x 9 8 8 x 10 10 4 x 11 8 1 x 12 24 2 x 13 24 1 x 14 8 1 x 15 6 1 x 16 6 1 x 17 24 1 x 18 24 1 x 19 8 1 x 20 2 1 x 21 8 2 x 22 4 1 x 23 5 1 x JVA: Waldheim 24 8 1 x 25 24 3 x 26 7 1 x 27 6 1 x 28 1 1 x 29 8 1 x 30 8 2 x 31 9 2 x 32 6 1 x 33 4 1 x 34 12 2 x 35 24 2 x 36 4 2 x 37 8 1 x 38 4 1 x 39 8 2 x 40 8 1 x 41 8 2 x 42 8 1 x 43 4 1 x 44 8 3 x 45 10 2 x 46 24 1 x 47 12 3 x 48 4 1 x 49 8 1 x 50 8 3 x 51 9 2 x 52 23 3 x 53 7 2 x 54 24 2 x 55 8 1 x Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 1 zu Frage 1, § 38 Abs. 1 Nr. 1 SächsStVollzG - begleiteter Ausgang Gefangener Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen grundsätzlich pro begleitetem Ausgang gewährt werden Anzahl von begleiteten Ausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 10 4 x 2 10 4 x 3 8 4 x 4 10 4 x 5 10 1 x 6 10 4 x 7 10 1 x 8 10 4 x 9 10 1 x 10 10 2 x 11 6 1 x 12 8 1 x 13 10 6 x 14 10 6 x 15 10 8 x 16 10 2 x 17 8 2 x 18 10 2 x 19 10 4 x 20 10 4 x 21 10 4 x JVA: Zeithain Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 1 zu Frage 1, § 38 Abs. 1 Nr. 1 SächsStVollzG - begleiteter Ausgang Gefangener Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen grundsätzlich pro begleitetem Ausgang gewährt werden Anzahl von begleiteten Ausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 10 - x 2 10 - x 3 10 - x 4 10 - x 5 10 5 x 6 10 - x 7 10 - x JVA: Zwickau Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 2 zu Frage 2, § 38 Abs. 1 Nr. 2 SächsStVollzG - unbegleiteter Ausgang Gefangener Grundsätzliche Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen pro unbegleitetem Ausgang gewährt werden Anzahl von unbegleiteten Ausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 3 6 x 2 3 6 x 3 3 6 x 4 3 6 x 5 3 6 x JVA: Bautzen Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 2 zu Frage 2, § 38 Abs. 1 Nr. 2 SächsStVollzG - unbegleiteter Ausgang Gefangene Grundsätzliche Anzahl von Stunden, die dieser Gefangenen pro unbegleitetem Ausgang gewährt werden Anzahl von unbegleiteten Ausgängen, die dieser Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 2 4 x 2 2 4 x 3 2 4 x 4 2 4 x 5 2 4 x 6 2 4 x 7 2 4 x 8 2 4 x 9 2 4 x 10 2 4 x 11 2 4 x 12 2 4 x 13 2 4 x 14 2 4 x 15 2 4 x 16 2 4 x 17 2 4 x 18 2 4 x 19 2 4 x 20 2 4 x 22 2 4 x 23 anlassbezogen anlassbezogen x 24 anlassbezogen anlassbezogen x 25 anlassbezogen anlassbezogen x 26 anlassbezogen anlassbezogen x JVA: Chemnitz Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 2 zu Frage 2, § 38 Abs. 1 Nr. 2 SächsStVollzG - unbegleiteter Ausgang Gefangener Grundsätzliche Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen pro unbegleitetem Ausgang gewährt werden Anzahl von unbegleiteten Ausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 2 á 10 Stunden; 2 á 24 Stunden 4 x 2 40 4 x 3 40 4 x 4 40 4 x 5 40 4 x 6 40 4 x 7 40 4 x 8 60 6 x 9 40 4 x 10 40 4 x 11 40 4 x 12 40 4 x 13 40 4 x 14 16 2 x 15 40 4 x 16 20 2 x 17 40 4 x 18 40 4 x 19 20 2 x 20 40 4 x 21 40 4 x 22 40 4 x 23 10 1 x JVA: Dresden Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 2 zu Frage 2, § 38 Abs. 1 Nr. 2 SächsStVollzG - unbegleiteter Ausgang Gefangener Grundsätzliche Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen pro unbegleitetem Ausgang gewährt werden Anzahl von unbegleiteten Ausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 13 8 (2x pro Woche) x JVA: Görlitz Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 2 zu Frage 2, § 38 Abs. 1 Nr. 2 SächsStVollzG - unbegleiteter Ausgang Gefangener Grundsätzliche Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen pro unbegleitetem Ausgang gewährt werden Anzahl von unbegleiteten Ausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 11 2 x 2 24 2 x 3 12 2 x 4 11 2 x JVA: Leipzig mit Krankenhaus Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 2 zu Frage 2, § 38 Abs. 1 Nr. 2 SächsStVollzG - unbegleiteter Ausgang Gefangener Grundsätzliche Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen pro unbegleitetem Ausgang gewährt werden Anzahl von unbegleiteten Ausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 12 unbegrenzt x JSA: Regis-Breitingen Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 2 zu Frage 2, § 38 Abs. 1 Nr. 2 SächsStVollzG - unbegleiteter Ausgang Gefangener Grundsätzliche Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen pro unbegleitetem Ausgang gewährt werden Anzahl von unbegleiteten Ausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 4 1 x 2 24 11 x 3 5 10 x 4 4 4 x JVA: Torgau Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 2 zu Frage 2, § 38 Abs. 1 Nr. 2 SächsStVollzG - unbegleiteter Ausgang Gefangener Grundsätzliche Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen pro unbegleitetem Ausgang gewährt werden Anzahl von unbegleiteten Ausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 8 2 x 2 13 2 x 3 25 3 x 4 8 2 x 5 10 1 x 6 24 5 x 7 24 1 x 8 8 2 x 9 24 1 x 10 8 1 x 11 10 1 x 12 8 2 x 13 3 1 x 14 24 1 x 15 24 3 x 16 24 1 x 17 24 4 x 18 8 3 x 19 24 1 x 20 23 3 x 21 24 2 x 22 24 1 x 23 8 2 x 24 24 3 x 25 24 5 x 26 12 3 x 27 10 2 x 28 24 2 x JVA: Waldheim Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 2 zu Frage 2, § 38 Abs. 1 Nr. 2 SächsStVollzG - unbegleiteter Ausgang Gefangener Grundsätzliche Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen pro unbegleitetem Ausgang gewährt werden Anzahl von unbegleiteten Ausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 10 4 x 2 4 4 x 3 10 4 x 4 8 4 x 5 10 2 x 6 10 4 x 7 8 4 x 8 10 4 x 9 10 3 x 10 6 4 x 11 6 4 x 12 10 4 x 13 10 4 x 14 10 4 x 15 4 4 x 16 10 4 x 17 10 4 x 18 10 1 x 19 10 4 x JVA: Zeithain Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 2 zu Frage 2, § 38 Abs. 1 Nr. 2 SächsStVollzG - unbegleiteter Ausgang Gefangener Grundsätzliche Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen pro unbegleitetem Ausgang gewährt werden Anzahl von unbegleiteten Ausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 10 - x 2 10 - x 3 10 - x JVA: Zwickau Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 3 zu Frage 3, § 38 Abs. 1 Nr. 3 SächsStVollzG - Langzeitausgang Gefangener Grundsätzliche Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen pro Langzeitausgang gewährt werden Anzahl von Langzeitausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 48 4 x 2 48 2 x 3 48 4 x JVA: Bautzen Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 3 zu Frage 3, § 38 Abs. 1 Nr. 3 SächsStVollzG - Langzeitausgang Gefangene Grundsätzliche Anzahl von Stunden, die dieser Gefangenen pro Langzeitausgang gewährt werden Anzahl von Langzeitausgängen, die dieser Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 72 4 x 2 72 4 x 3 48 4 x 4 48 3 x 5 48 1 x 6 48 2 x 7 48 1 x 8 48 2 x 9 48 1 x JVA: Chemnitz Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 3 zu Frage 3, § 38 Abs. 1 Nr. 3 SächsStVollzG - Langzeitausgang Gefangener Grundsätzliche Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen pro Langzeitausgang gewährt werden Anzahl von Langzeitausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 60 2 x 2 204 8 x 3 204 8 x 4 204 8 x 5 204 8 x 6 204 8 x 7 60 2 x 8 204 8 x 9 204 8 x 10 156 6 x 11 156 6 x 12 204 8 x 13 48 2 x 14 204 8 x 15 204 8 x 16 204 8 x 17 108 4 x 18 204 8 x 19 204 8 x 20 204 8 x 21 96 4 x JVA: Dresden Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 3 zu Frage 3, § 38 Abs. 1 Nr. 3 SächsStVollzG - Langzeitausgang Gefangener Grundsätzliche Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen pro Langzeitausgang gewährt werden Anzahl von Langzeitausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 54 2 x JVA: Görlitz Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 3 zu Frage 3, § 38 Abs. 1 Nr. 3 SächsStVollzG - Langzeitausgang Gefangener Grundsätzliche Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen pro Langzeitausgang gewährt werden Anzahl von Langzeitausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 - 8 x 2 - 2 x 3 - 2 x 4 - 2 x 5 - 2 x 6 - 2 x 7 - 2 x 8 48 2 x 9 - 2 x 10 - 2 x 11 - 2 x 12 - 2 x 13 - 2 x 14 - 2 x 15 - 2 x 16 - 2 x 17 - 2 x 18 - 2 x 19 - 2 x 20 - 2 x 21 - 2 x 22 - 2 x 23 - 4 x 24 - 2 x 25 - 2 x 26 - 2 x 27 - 2 x 28 - 2 x JVA: Leipzig mit Krankenhaus Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 3 zu Frage 3, § 38 Abs. 1 Nr. 3 SächsStVollzG - Langzeitausgang Gefangener Grundsätzliche Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen pro Langzeitausgang gewährt werden Anzahl von Langzeitausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 72 unbegrenzt x JSA: Regis-Breitingen Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 3 zu Frage 3, § 38 Abs. 1 Nr. 3 SächsStVollzG - Langzeitausgang Gefangener Grundsätzliche Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen pro Langzeitausgang gewährt werden Anzahl von Langzeitausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 48 1 x 2 48 3 x 3 48 5 x JVA: Torgau Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 3 zu Frage 3, § 38 Abs. 1 Nr. 3 SächsStVollzG - Langzeitausgang Gefangener Grundsätzliche Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen pro Langzeitausgang gewährt werden Anzahl von Langzeitausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 57 4 x 2 54 3 x 3 36 1 x 4 54 1 x 5 60 2 x 6 52 3 x 7 49 4 x 8 75 2 x 9 48 1 x 10 79 2 x 11 85 2 x 12 56 4 x 13 78 2 x 14 97 5 x 15 48 1 x 16 73 3 x 17 108 5 x 18 96 4 x 19 80 5 x 20 72 3 x JVA: Waldheim Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 3 zu Frage 3, § 38 Abs. 1 Nr. 3 SächsStVollzG - Langzeitausgang Gefangener Grundsätzliche Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen pro Langzeitausgang gewährt werden Anzahl von Langzeitausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 60 4 x 2 60 2 x 3 60 2 x 4 60 3 x 5 60 4 x 6 60 3 x 7 60 2 x JVA: Zeithain Drs.-Nr. 6/18080, Anlage 3 zu Frage 3, § 38 Abs. 1 Nr. 3 SächsStVollzG - Langzeitausgang Gefangener Grundsätzliche Anzahl von Stunden, die diesem Gefangenen pro Langzeitausgang gewährt werden Anzahl von Langzeitausgängen, die diesem Gefangenen pro Kalendermonat gewährt werden (bei begründetem Bedarf sind weitere Ausgänge grundsätzlich möglich) Offener Vollzug Geschlossener Vollzug 1 96 - x 2 96 - x 3 96 3 x JVA: Zwickau KA6-18080 KA6-18080_Anlage 1 KA6-18080_Anlage 2 KA6-18080_Anlage 3 2019-07-22T07:42:32+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes