S AATSMINISl'ERìIJM FÜR UMwÊtI UND LANDWIRTSCHAFl' SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FUR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005'10 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6118120 Thema: Nachfrage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/17628 - Gefährdung von Wolfshöhlen durch Sprengverdichtung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die LMBV hat Sprengverdichtungen in der Innenkippe Spreetal für den 23.06.2019 anberaumt. Drs. 6117628 fragt, ob dadurch Wölfe erheblich gestört werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln der Vorbemerkung zur Antwort der Staatsregierung heißt es: ,,...auch ohne Einwirkung der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) nicht nur das Leben und die Gesundheit von Menschen bedroht sind, sondern auch gegebenenfalls vorhandene Wolfshöhlen infolge plötzlicher Ereignisse, insbesondere nach Starkniederschlägen, generell einsturzgefährdet sind. Die im Folgenden näher beurteilten Maßnahmen der LMBV mindern dieses gegenwärtig vorhandene Risiko für Menschen und auch für die Wolfspopulation, ohne diese Risiken vollständig ausschließen zu können." Wie hoch wurde das Gefährdungs- und Störungspotenzial für den Wolf durch ,,Bodenverflüssigungen und Einsturz der Wolfshöhlen" auf der einen und die ,,Sprengverdichtungen vor September" auf der anderen Seite eingeschätzt und durch welche Behörde wurde mit welchem Wortlaut eine Abwägung zugunsten einer sofortigen Sprengung (vs. Verschiebung bis September) durchgeführt? l5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 ïelefax +49 351 564-20007 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 26. Juni 2019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t627 Dresden, 2ï,Of '104î $mut+ - æ= -ct - - MACH- WASI WICHTIGES Arbriten 'm Óffentlichen 0ierf S¡rhre¡ Hausanschrift: Sächsischês Staatsm¡nisterium für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsên.de Vêrkehfsverbindung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Ftir Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Kön¡gsufer. Für alle Besucherparkpl¿¡tze gilt: Bitte beim Pfortend¡enst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächs¡sche Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirlschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europä¡schen Datenschutz- Grundverordnung auf www.smul.sachsen.deSeite 1 von 3 STAAl'5MIN ISl'ERIUM FÜR UMWËLT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 lm Ergebnis einer Beratung mit der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft (LMBV) kam das zuständige Landratsamt am 12. April 2019 zu folgendem Fazit: ,,Es wurden und werden alle Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen eingehalten, womit gemäß $ 44 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) kein Tötungs- oder Verletzu ngsverbot für streng gesch ützte Säugetierarten vorl iegt." ,,Mit dem vorliegenden Sachverhalt wird nach $ 45 Absatz 7 BNatSchG keine Ausnahmegenehmig u ng erforderlich." Frage 2: ln der Antwort zu Frage 3 heißt es: ,,Gleichzeitig wurde aber auch gefordert, dass das gesamte, von den Auswirkungen der Sprengung potenziell betroffene Gebiet nach möglichen Wurfhöhlen abgesucht werden müsste, um ein Verschütten von Welpen in der Höhle zu verhindern. (...) Daraufhin wurden Teile des Gebietes, für die eine Freigabe besteht, vom Team des NGP nach Höhlen abgesucht (...)." Mit welcher Begründung wurde der Empfehlung widersprochen und nur ein Teilbereich nach Wolfshöhlen abgesucht, statt dem gesamten (für Menschen gesperrten) Bereich? Die für Menschen gesperrten Bereiche wurden nicht freigegeben, um die ausführenden Personen nicht zu gefährden. Frage 3: ln der Antwort zu Frage 3 heißt es weiter: ,,Alternativ wurde vom LUPUS lnstitut das Verschieben der Sprengmaßnahmen in den späten Sommer vorgeschlagen. und von der LMBV beschlossen, die Sprengungen erst Ende Juni 2O19 zu beginnen." Welchen Wortlaut enthielt die vom LUPUS-Institut verfasste Empfehlung für das Verschieben der Sprengmaßnahmen? Herr Oehme vom lnstitut LUPUS teilte dem mit der ökologischen Baubegleitung beauftragten Büro am 4. Âpril2019 Folgendes mit: ,,Bezüglich der heute vor Ort besichtigten Höhle hatte ich nochmal Rucksprache mit Frau Kluth gehalten. Sie bestätigt meine Einschätzung, dass die Sprengarbeiten unter diesen Umständen frühestens ab September stattfinden sollten. Der Höhlenstandort ist vom Bergener Aussichtspunkt aus gut einsehbar, sodass von dort aus übenruacht werden könnte, ob die Höhle weiter ausgebaut beziehungsweise auch befahren wird. Ansonsten wäre es ratsam den Bereich großflächig zu meiden, um Störungen zu minimieren. Die Fotofalle haben wir heut an dem besprochenen Standort installiert." Aufgrund dieser Hinweise wurden dem zuständigen Landratsamt zwei Varianten durch den mit der ökologischen Baubegleitung beauftragten Unternehmen vorgeschlagen: Seite 2 von 3 STAAT5MINISTERIUM FÜR UMWELT UND I.ANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENt5 1. Das Baufeld (OffenlandMald) bis zum Herbst in Ruhe zu lassen.2. lm Baufeld und angrenzende Flächen mindestens im Umkreis von 1.000 Metern Radius alle Flächen nach Ausweichhöhlen oder Tagesverstecken absuchen und/oder Vergrämungsmaßnahmen (auch im Wald) einleiten, falls weiter saniert werden soll. ln der Beratung am 12. April 2019 wurden durch das Landratsamt Maßnahmen zur Umsetzung von Vorschlag 2. festgelegt. Frage 4: ln der Antwort auf Frage 5 zur obigen Drucksache heißt es: ,,Ausnahmen von den Störungsverboten zu Brut- und Setzzeiten beziehungsweise bezüglich Fortpflanzungs- oder Ruhestätten waren nach Auskunft des Landratsamtes Bautzen nicht zu erteilen, da die geplanten Maßnahmen als Maßnahmen nach $ 44 Absatz 5 BNatSchG bewertet wurden." Frage: Mit welchem Wortlaut hat das Landratsamt Bautzen die Ausnahme vom Störungsverbot beschieden bzw. wie erfolgte im Wortlaut die Herleitung, dass für Wölfe die ,,ökologische Funktion,'des Lebensraumes während der Aufzuchtzeit trotz Sprengverdichtungen weiterhin erfüllt ist? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 venruiesen. Frage 5: Wurde die Sprengverdichtung, wie angekündigt durch die LMBV am 23.06.2019 d u rch gefü h rt? Die Sprengverdichtungsmaßnahmen wurden nicht am 23. Juni 2019 durchgeführt, sondern erst am 26. Juni 2019 begonnen. Mit freundlichen Grüßenq ll( Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2019-07-25T13:09:28+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes