STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18124 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Freiberg, Stadtteil West 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen en‘orderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeili— chen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch Iaufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorhe— rige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1 : Wie oft kam es in Freiberg im Stadtteil West und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2016 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstofiart, Phänomenbereich!) Im November 2016 wurde in Freiberg, Ortsteil (OT) Hospitalviertel, ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz erfasst. Dabei wurde Pyrotechnik, welche nicht in Deutschland zugelassen ist, in einem Park mitgeführt. Diese Straftat konnte keinem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/80/8787 Dresden, ‚(j. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm—Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2016 in Freiberg im Stadtteil West und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt, Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel" die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 venNiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlegung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2016 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im o. 9. Zeitraum 22 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Freiberg; OT Fernesiechen 11 Freiberg; OT Freibergsdorf 2 Freiberg; OT Hospitalviertel 4 Freiberg; OT Wasserberg Nord 3 Freiberg; OT Wasserberg Ost 2 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Straftaten gegen das Leben — Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit* 12 Diebstahl ohne erschwerende Umstände* - Diebstahl unter erschwerenden Umständen Sonstige Straftatbestände (StGB)* 2 Strafrechtliche Nebengesetze 8 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Seite 2 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERiUM DES iNNERN Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Hiebwaffen 5 Stichwaffen 10 Schusswaffen 7 Waffen ohne nähere Bezeichnung 2 Keine dieser 22 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden . Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Freiberg im Stadtteil West im Jahr 2016 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Ortsteilen!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2016 mehr vor. Die anderen Delikte gliedern sich auf die OT wie folgt auf: Freiberg OT Fernesiechen Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 1 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 14 Nötigung gem. § 240 StGB 2 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 1 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - Freiberg OT Freibergsdorf Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB , 1 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 1 Nötigung gern. § 240 StGB - Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB - Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - Seite 3 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freiberg 0T Hospitalviertel Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB —\ — \ N O ' ) N Straftaten gegen das Leben gern. §§ 211 ff. StGB Freiberg OT Wasserberg Nord Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB A N W A I Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Freiberg OT Wasserberg Ost Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB 01 I Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB _\ Straftaten gegen das Leben gern. §§ 211 ff. StGB Freiberg OT Wasserberg Süd Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB —\J >- I\ ) Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Seite 4 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freiberg OT Wasserberg West Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB NU ' l — \ I Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Mit freundlichen Grüßen in Vertretung W Sebastian Gemkow Seite 5 von 5 FreistaatSACHSEN 2019-07-23T08:52:55+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes