STAATSMìNISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kle-ine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BUNDNTS 90/DtE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/18135 Thema: Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Straftaten gegen MandatsträgeÊinnen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Ermittlungsverfahren führen die sächsischen Staatsanwaltschaften aktuell wegen des Verdachts welcher Straftaten, deren Opfer Abgeordnete des Sächsischen Landtags oder Mitglieder von Kreis- und Gemeinderäten sind? (Bitte aufschlüsseln nach Staatsanwaltschaften, Straftatbestand , Art des Mandats des Opfers.) Frage 2= Welche Verfahren werden aktuell vor sächsischen Strafgerichten wegen des Voruvurfs welcher Straftaten geführt, deren Opfer Abgeordnete des sächsischen Landtags oder Mitglieder von Kreis- und Gemeinderäten sind? (Bitte aufschlüsseln nach Gerichten, vorgeworfenem Straftatbestand , Art des Mandats des Opfers.) Seite I von 6 T r¿,iffiï, Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 15000 Telefax +49 351 564 15009 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/1 598-KLR TOB MIT 1' o ¡r¡¡nIilr¡rr¡r.u¡nr WVWI'JOB-MIT.'.DE Hausanschrift: Sächslsches Staatsmlnisterium der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www. justiz. sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Hinwe¡se zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden w¡r lhnen d¡ese Hinweise auch zu. *Kê¡n Zugang filr eloktronisch s¡gnierte sow¡e fiJr vorschlûsselte elektronischê Nâchrichten; nähorê lnformâtionen zur êlêklron¡schen Kommunikation m¡t såchsischen JustizbehÖrdên untsr w. iustiz.sachsen.d€/E- Kommunikat¡on. STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIU Frage 3: Wie viele Ermittlungsverfahren führten sächsische Staatsanwaltschaften seit 01.01.2015 wegen des Verdachts welcher Straftaten, deren Opfer Abgeordnete des Sächsischen Landtags oder Mitglieder von Kreis- und Gemeinderäten waren und mit jeweils welchem Ergebnis wurden sie beendet? (Bitte aufschlüsseln nach Staatsanwaltschaften, Straftatbestand, Art des Mandats des Opfers, Ergebnis des Ermittlungsverfahrens.) Frage 4: Welche Verfahren wurden seit 01 .01.2016 vor sächsischen Strafgerichten wegen des Voruvurfs welcher Straftaten geführt, deren Opfer Abgeordnete des Sächsischen Landtags oder Mitglieder von Kreis- und Gemeinderäten sind und welche Ergebnisse hatten die Verfahren jeweils? (Bitte aufschlüsseln nach Gerichten, vorgeworfenem Straftatbestand, Art des Mandats des Opfers und Ergebnis des Gerichtsverfahrens.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Von einer Beantwortung der Fragen wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen findet nicht statt. Straftaten gegen Abgeordnete des Sächsischen Landtages beziehungsweise gegen Mitglieder von Kreis- und Gemeinderäten werden weder in den Datenbanken der Staatsanwaltschaften noch in den gerichtlichen Datenbanken registriert. Die vollständige Beantwortung allein der Frage 1 wäre daher nur möglich, wenn man sämtliche staatsanwaltschaftlichen Akten händisch auswerten würde. Dies betrifft derzeit bei den sächsischen Staatsanwaltschaften 40.979 Akten. Dies wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENU Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 40.979 Vorgängen anfallende zeitliche Auñruand auf mindestens 2.561 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Für Frage 3, bei der darüber hinaus die Ermittlungsverfahren seit 1. Januar 2015 abgefragt werden, wäre der Arbeitsaufwand noch um ein Vielfaches höher. Zu der Frage 2 (Strafverfahren aktuell) und der Frage 4 (Strafverfahren seit 1. Januar 2015) bedürfte es zur exakten Beantwortung der beiden Fragen der händischen Auswertung der Gerichtsakten der dezeit 66.496 anhängigen sowie der 626.776 seit Januar 2015 geführten Strafverfahren. Unter Berücksichtigung der bereits genannten Kriterien wird der für eine händische Auswertung anfallende Zeitaufwand auf mindestens 4.156 Arbeitstage beziehungsweise 39.173 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine weitergehende Beantwortung würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften , die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stunden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende Beantwortung der Fragen unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. Ungeachtet dessen und um dem parlamentarischen lnformationsinteresse soweit wie möglich zu entsprechen können folgende Verfahren aus der Erinnerung angegeben werden: Seite 3 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIT Frage I ein Ermittlungsveffahren wegen Bedrohung zum Nachteil eines Landtagsabgeordneten Staatsanwaltschaft Dresden ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung zum Nachteil eines Landtagsabgeordneten Staatsanwaltschaft Leipzig ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil eines Stadtrates Frage 3 Staatsanwaltschaft Chem nitz ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eines Landtagsabgeordneten; Einstellung gemäß $ 153a SIPO ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung zum Nachteil eines Landtagsabgeordneten ; Einstellung gemäß g 170 Abs. 2 SIPO Staatsanwaltschaft Dresden ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung zum Nachteil eines Landtagsabgeordneten ; Einstellung gemäß S 170 Abs. 2 StPO Staatsanwaltschaft Leipzig ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung zu Lasten des Herrn Staatsministers Gemkow MdL; Anklage (vgl. Frage 4) Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIT Frage2 Landgericht Zwickau ein Verfahren wegen Hausfriedensbruchs (Störung einer Gemeinderatssitzung) Amtsgericht Zwickau ein Verfahren wegen Bedrohung eines Stadtrates Frage 4 Amtsgericht Dresden ein Verfahren wegen Beleidigung eines Landtagsabgeord neten ; Geldstrafe Landgericht Görlitz ein Verfahren, in dem ein ehemaliger Bürgermeister Opfer der angeklagten Straftaten war, die allerdings keinen Bezug zu dessen Amtsstellung aufwiesen Amts- und Landgericht Leipzig ein erstinstanzliches Verfahren und anschließendes Berufungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung zu Lasten des Herrn Staatsministers Gemkow MdL; Freispruch Landgericht Zwickau ein Verfahren wegen Beleidigung des Bürgermeisters einer Gemeinde; Ergebnis nicht mehr erinnerlich ein Verfahren wegen Hausfriedensbruchs zum Nachteil eines Landtagsabgeordne, ten und Stadtrats im Rahmen einer Familienstreitigkeit ; Geldstrafe Amtsgericht Zwickau ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz zum Nachteil der Oberbürgermeisterin ; Geldstrafe Seite 5 von 6 STAATSMìNISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENU Frage 5: lnwieweit, unter welchen Voraussetzungen und innerhalb welchen Zeitraums erhalten Opfer bzw. Anzeigeersteller*innen, Abgeordnete des Sächsischen Landtags oder Mitglieder von Kreis- und Gemeinderäten sind, eine lnformation über den Ausgang des Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahrens? Anzeigeerstatter und Verletzte von Straftaten werden über den Ausgang des Ermittlungs - bzw, Gerichtsverfahrens unterrichtet, soweit die Staatsanwaltschaften und Gerichte aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften hiezu berechtigt sind, Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der ötfentlichen Klage keine Folge oder verfügt sie nach dem Abschluss der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens , so verbescheidet sie gemäß S 171 der Strafprozessordnung (StPO) den Antragsteller unter Angabe der Gründe. Die Einstellungsverfügung und der an den Antragsteller gerichtete Bescheid werden von den Staatsanwaltschaften zeitgleich gefertigt. Dem Verletzten ist - auf seinen Antrag hin - die Einstellung des staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Verfahrens und der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens miþ zuteilen, S 406d Abs. 1 StPO. Zuständig für die Unterrichtung ist die Staatsanwaltschaft oder das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, von der der Verletzte unterrichtet werden muss. Die praktische Bedeutung dieser Vorschrift ist für die Staatsanwaltschaften gering, weil in aller Regel der Verletzte zugleich der Anzeigeerstatter ist, der von der verfahrenseinstellung bereits nach S 171 stPo zu unterrichten ist. Nach Maßgabe dieser allgemeinen Vorschriften werden auch die Abgeordneten des Sächsischen Landtags sowie die Mitglieder von Kreis- oder Gemeinderäten zum Verfah rensausgang unterrichtet. Mit freundlichen Grußen in Vertretung ristian 6von6 2019-07-25T13:05:02+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes