Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18138 STAATSMINlSTERlUM FÜ R WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: DEGES - Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Nachfrage zu Drs. 6/17433) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum will die Staatsregierung ihren Geschäftsanteil an der DEGES an den Bund verkaufen und wie begründet die Staatsregierung den Wegfall des in der Sächsischen Haushaltsordnung § 65 (1) geforderten - und von der Staatsregierung immer wieder angeführten - wichtigen staatlichen Interesses? Es wird Bezug auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 19/8629 genommen: ,,Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur plant, die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) mit der Autobahn GmbH des Bundes im Jahr 2020 zu verschmelzen . Durch diese Integrationslösung kann für die Beschäftigten der DEGES eine berufliche Perspektive geschaffen und eine möglichst reibungslose sowie kontinuierliche Bearbeitung von Projekten durch die Beschäftigten gewährleistet werden , auch vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE-Projekte). Außerdem kann sichergestellt werden , dass künftig für Bundesautobahnen keine unterschiedlichen Zuständigkeiten bestehen und somit das wesentliche Ziel der im Jahr 2017 erfolgten Reform der Bundesfernstraßenverwaltung umgesetzt werden kann , die derzeitigen unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern zu entflechten und durch eine Bündelung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung für die Bundesautobahnen beim Bund die Effektivität der Verwaltung dieser Straßen zu verbessern . Ferner kann erhöhter Steuerungsaufwand durch Doppelstrukturen vermieden und die stringente Umsetzung der Regelungen des lnfrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes ermöglicht werden. " Seite 1 von 3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/81 /93-2019/38858 Dresden, ,,l /: t:? 7 ? P 7J , .- Zert fkat seit J006 audlt ber.Jfundf,1m1hc Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Ammonstraße 10 01069 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8, 9 - Haltestelle Carolaplatz " lnformatton zum Zugang fur verschlusselte elektronische Dokumente unter www.smwa sachsen.de/kontakt htm ~ poststelle@smwa-sachsen de-ma1l de STAATSMJNJSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Durch die Bündelung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung für die Bundesautobahnen beim Bund entfällt aus der Sicht des Gesellschaftervertreters Staatsministerium der Finanzen das wichtige staatliche Interesse i. S. d. § 65 Abs. 1 Sächsische Haushaltsordnung (SäHO) für den Freistaat Sachsen an der Beteiligung der DEGES. Der Verkauf des Geschäftsanteils an den Bund ist somit folgerichtig . Frage 2: Wann und in welcher Form wird die Staatsregierung die Einwilligung des Landtages, wie es in der Sächsischen Haushaltsordnung § 65 (5) vorgesehen ist, hierzu einholen, bzw. welche zwingenden Gründe halten die Staatsregierung davon ab, die Einwilligung des Landtages einzuholen ? Gemäß § 65 Abs. 5 Satz 1 SäHO ist die Einwilligung des Landtags bei der Veräußerung von Anteilen an Unternehmen einzuholen , wenn die Anteile besondere Bedeutung haben und die Veräußerung im Haushaltsplan nicht vorgesehen ist, soweit nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme geboten ist. Merkmale für die besondere Bedeutung können z. B. wirtschaftspolitische Gesichtspunkte, die Höhe der kapitalmäßigen Staatsbeteiligung o. ä. sein. Der Freistaat Sachsen ist kapitalmäßig mit lediglich 5,91 % und nominal nur mit 3.700 EUR an der DEGES beteiligt. Ein Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist damit nur bedingt möglich. Eine Beteiligung des Landtags wird daher aus Sicht des Gesellschaftervertreters Staatsministerium der Finanzen bei der Veräußerung der DEGES als nicht erforderlich gesehen. Frage 3: Um welche Maßnahmen mit welchen Laufzeiten handelt es sich bei der in Antwort zu Frage 2 (Drs. 6/17433) ausgeführten „Aufgaben im Zusammenhang mit Straßenbau", die die Autobahn GmbH nicht übernehmen wird? Bei den in Frage 2 (Drs. 6/17433) genannten .,Aufgaben im Zusammenhang mit dem Staatsstraßenbau" handelt es sich um folgende Maßnahmen: S 170 Neubau OU Friedrichswalde-Ottendorf S 17 4 Neubau Börnersdorf - Breitenau, S 175 Neubau Autobahnzubringer Heidenau S 191 Neubau Autobahnzubringer Nickern S 174 Neu./Ausbau Liebenau S 84 Neubau Niederwartha - Meißen, Bauabschnitte 2.2 bis 4. Über die „Laufzeiten", also den vollständigen Abschluss der Maßnahmen, können keine belastbaren Aussagen getroffen werden , da eine Straßenbaumaßnahme erst mit vollständiger Erledigung des Grunderwerbs abgeschlossen ist. Bis wann der freihändige Grunderwerb oder, falls erforderlich , die Enteigung der erforderlichen Grundstücke durchgeführt werden können , ist ungewiss. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UNO VERKEHR Frage 4: Wie kommt die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass sich die Struktur der sächsischen Straßenbauverwaltung nicht ändern würde, wenn bereits bekannt ist, dass noch nicht geklärt ist, welche Aufgaben der DEGES zukünftig von der Autobahn GmbH übernommen werden und es absehbar ist, dass die Größe und Aufgabenfülle der Straßenbauverwaltung durch einen Verkauf der DEGES signifikant ansteigen wird? Auch wenn der Aufgabenumfang des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) durch die Rückgabe von Aufgaben ansteigt, ist eine Änderung der Organisationsstruktur nicht erforderlich . Das LASuV erledigt schon jetzt mit der bestehenden Organisationsstruktur Aufgaben, die im Grundzuschnitt den zurückgegebenen Aufgaben entsprechen. Frage 5: Wie begründet die Staatsregierung die in Antwort 4 der Drs 6/17433 genannte Option - die Aufgabenerfüllung durch DEGES und Landesamt für Straßenbau und Verkehr hin zur LISt GmbH zu verlagern - unter Berücksichtigung des Auftrages des Haushalts- und Finanzausschusses an die Staatsregierung, den Kritikpunkten des Sächsischen Rechnungshofes (Jahresbericht 2018, Band 1 - Beitrag 14) zur Betätigung des Freistaates an der LISt GmbH nachzugehen und diese zu beheben? Der Haushalts- und Finanzausschusses (HFA) des Sächsischen Landtags hat in der Sitzung am 8. Mai 2019 den Jahresbericht des Sächsischen Rechnungshofes (SRH- JB) 2018, Band 1, beraten. Zum Beitrag Nr. 14 des SRH-JB unter dem Titel „Betätigung des Freistaates Sachsen bei der LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen GmbH" hat der HFA beschlossen, ,,den Ausführungen des SRH beizutreten". Die hier in Bezug genommenen SRH-Ausführungen aus dem genannten Beitrag Nr. 14 lauten: ,,Die in den letzten Jahren erfolgte Ausweitung der Geschäftstätigkeit sollte kritisch überprüft , das Aufgabenspektrum der LISt für die Zukunft auf Kernleistungen zurückgeführt und der Geschäftsbesorgungsvertrag nebst Anlagen angepasst werden. Damit einhergehend sollte die Eingliederung von Aufgaben und Personal in die Kernverwaltung geprüft werden. " (= Rdnr. 19). ,,Der SRH fordert( .. ) eine Überprüfung der Aufgabenübertragung und der Beschäftigung von Personal zur Erfüllung staatlicher Aufgaben bei der LISt. " (= Rdnr. 31 ). Diesem Prüfauftrag kommt die Staatsregierung nach. Im Ergebnis ist aber festzustellen , dass bei der derzeitigen Personalausstattung des LASuV eine Rückführung der LISt-Aufgaben auf Kernleistungen und eine Eingliederung von Aufgaben und Personal in das LASuV mangels vorhandener Stellen nicht umsetzbar ist. Für eine Verbesserung der Personalausstattung des LASuV bedarf es einer entsprechenden Ausstattung des Haushalts. 1chen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2019-07-26T10:34:11+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes