STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staats ministe r SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-0141.50/7620 Dresden, \^f) Juni 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr. : 6/1814 Thema: Technische Störungen bei KISA Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Leipziger Volkszeitung berichtete am 03.06.2015 über technische Probleme beim Rechenzentrum des IT-Dienstleisters für kommunale Informationsverarbeitung (KISA), wonach es Kommunen (zeitweise) nicht mehr möglich war, Brieiwahlunterlagen online zu beantragen. Zudem könnten möglicherweise am Wahltag die Wählerverzeichmsse nicht elektronisch abgerufen werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: 1. Der Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) bietet seinen Mitgliedern für die Verwaltung der Einwohnermeldedaten die Softwarelösung MESO einer Software Vertriebs GmbH an. KISA bedient sich als Dienstleister für den Rechenzentrumsbetrieb der Lecos GmbH. Die Software zum Einwohnermeldewesen kommt bei Wahlen unterstützend zum Einsatz für die - Verwaltung der Wahlen, Termine, - Druck Wahlbenachrichtigungskarten, - Druck Wahlscheine, - Aktualisierung und Druck der Wählerverzeichnisse. Ein Teil der Kommunen bietet den Bürgern die Möglichkeit der Onlinebeantra _gung_von Wahlscheinen an. Diese Anträge gelangen nicht direkt in die MESI:l-[)atenbanken, sondern zunächst mit anderen Meldungen (Umzüge, Sterbefälle usw.) in eine Postbox. Aus dieser werden sie bei Verfügbarkeit des Systems abgearbeitet. Hausanschrift: Sächsisches Staatsmjnisterium des Innern Wilhetm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi. sachsen. de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN 2. Die technischen Angaben über den Verlauf der Havarie beruhen auf den Berichten von KISA an die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden. Frage 1: Welche Daten welcher Kommunen sind oder waren aufgrund welcher konkreten Störung betroffen? Frage 2: Inwieweit wurde die Störung beseitigt und die Datensätze wiederhergestellt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Insgesamt lassen 113 sächsische Kommunen ihre Einwohnermeldeamtsdaten über KISA verwalten (Übersicht siehe Anlage). Am 1. Juni 2015, ca. 11:00 Uhr, fiel bei der Lecos GmbH durch einen Hardware-Defekt der Raid-Array des für das MESO-System zuständigen Datenbank-Servers aus. Dadurch gingen die Paritäts-lnformationen verloren, wodurch letztendlich die gesamte logische Datenpartition ausfiel. Ab diesem Moment hatten die betroffenen Kommunen auf sämtliche Meldeamtsdateien keinen Zugriff mehr, da das Anwendungssystem unmittelbar die Verbindung zur Dateninstanz verloren hatte. Da der Versuch dermandantenbezogenen Wiederherstellung der Daten erfolglos blieb, wurde am 2. Juni 2015 gegen 12:30 Uhr der Zugang für eine online-Beantragung der Briefwahlunterlagen gesperrt. Gleichzeitig wurde begonnen, eine komplette Datensicherung _einzuspieten. Die Rücksicherung des Datenbestandes erfolgte zum Zeitpunkt 1. Juni 2015, 10:50 Uhr. Diese Maßnahme einschließlich entsprechender Testläufe war am S^Juni 2015 gegen 15:00 Uhr abgeschlossen. Seit diesem Zeitpunkt konnten die betroffenen Kommunen die zwischenzeitlich manuell bearbeiteten Vorgänge nacherfassen und die elektronischen Meldungen abarbeiten. Frage 3: Inwieweit wurden welche wahlrechtlichen Grundsätze betroffen? In allen betroffenen Kommunen wurden am 7. Juni 2015 Landratswahlen durchgeführt, in 58 Kommunen fanden außerdem Bürgermeisterwahlen statt. Wahlrechtliche Grundsätze bei der Durchführung der Landrats- und Bürgermeisterwahlen wurden durch die Havane nicht verletzt. Der Lecos GmbH war es möglich, die zwischen dem Zeitpunkt der Havarie und dem Abschalten des Onlinezugangs für Briefwahlanträge eingegangenen Anträge zu siehern und den Gemeinden für die manuelle Bearbeitung zur'Verfügung zu stellen. Soweit für ca. 28 Stunden der Online-Zugang nicht möglich war, begründet dies keinen erheblichen Wahlfehler_da es den Bürgern zum einen in dieser Zeit möglich war, persönlich oder auf dem Postweg Briefwahlunterlagen zu beantragen, zum anderen ist nach der Wiederfreigabe noch hinreichend Zeit verblieben, um aufgrund eines OnlineAntrags an der Briefwahl teilzunehmen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Nach der Rücksicherung der MESO-Datenbank durch die Lecos GmbH auf den 1. Juni 2015, ca. 10:50 Uhr, konnten die Wahlbehörden ihre Wählerverzeichnisse noch rechtzeitig aktualisieren, so dass sie fristgerecht nach § 10 KomWO abgeschlossen und gemäß Anlage 3 zur KomWO beurkundet werden konnten. Am Wahltag selbst arbeiten dis wahlor9ane dann mit Papierausdrucken dieser Endfassung (vgl. § 29 Nr. 1 KomWO). Sollte im Einzelfall doch versehentlich eine notwendige Aktualisierung unterblieben sein, ist dieser Sachverhalt ausschließlich nach Abschiuss der Wahl im Rahmen der^Wahlprüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörden zu bewerten. Auswirkungen auf die Gültigkeit der Wahl bestehen dann nur bei Ergebnisrelevanz (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 KomWG). Frage 4: Inwieweit stellt die Staatsregierung etwa durch Maßnahmen der Fach- und Rechtsaufsicht sicher, dass solch schwerwiegende Störungen künftig nicht wieder auftreten? Die Lecos GmbH ist einzivilrechtlicher Vertragspartner der KISA. Lediglich die KISA selbst unterliegt der Rechtsaufsicht durch die Landesdirektion Sachsen" Das Bundesamtfür Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat das Rechenzentrum der Lecos GmbH gemäß der Norm IS027001 auf Basis von IT-Grundschutz zertifiziert. Das-Bun~- desamt bescheinigt der Lecos GmbH damit, dass ihr Informationssicherheitsmanagementsystem ISMS internationalen Standards entspricht. Auf Veranlassung von KISA hat die Lecos GmbH einen externen Forensiker mit der Untersuchung der Havarie beauftragt. Auf Basis des forensischen Gutachtens prüft KISA gemeinsam mit seinem Dienstleister den Vorfall und wird aus den Ergebnissen der Analyse Konsequenzen ziehen. Die Aufklärung der Betriebsstörung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Als erste Maßnahme hat die Lecos GmbH seine'Administratoren . SL^U,r Entwicklun9 eines Maßnahmenkatalogs angewiesen, die Systemprüfung zusätz ich zum regulären Operating durch engmaschige Vor-Ort-Prüfung der Systeme im Rechenzentrum zu verstärken. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass KISA mit der Beauftragung der Lecos Gmb^ gegen geltendes Recht bzw. die ihr obliegenden Sorgfaltspflichten verstoßen at'^° dys kein Anlass besteht. Rechtsaufsicht auszuüben. Im Übrigen ist auch zukündig tr^tz der Beachtung aller technischen Sicherheitsstandards ein"technischer Defekt ^ie \/öllig ausgeschlossen. Mit freufidlichen Grüßen Seite 3 von 3 Anlage zu LT-Drs. 6/1814 Im Freistaat Sachsen nutzen It. eigenem Bericht der KISA die folgenden Gemeinden und Verwaltungsverbände das Produkt MESO über KISA: Landkreis Bautzen Arnsdorf Bautzen, Stadt / Budysin Göda / Hodzij Großpostwitz/O.L. / Budestecy Großröhrsdorf, Stadt Hochkirch / Bukecy Königswartha / Rakecy Kubschütz / Kubsicy Malschwitz / Matesecy Neschwitz / Njeswacidto Pulsnitz, Stadt Wachau Weißenberg, Stadt / Wöspork Landkreis Erzgebirgskreis Aue, Stadt Breitenbrunn/Erzgeb. Burkhardtsdorf Lauter-Bernsbach, Stadt Lößnitz, Stadt Mildenau Landkreis Görlitz Bad Muskau, Stadt / Muzakow Boxberg/O.L. / Hamor Krauschwitz / Kruswica Leutersdorf Markersdorf Niesky, Stadt Ostritz, Stadt Reichenbach/O.L., Stadt Rietschen / Recicy Rothenburg/O.L, Stadt Schleife / Slepo Verwaltungsverband Diehsa Landkreis Leipzig Bad Lausick, Stadt Bohlen, Stadt Borsdorf Brandis, Stadt Grimma, Stadt Groitzsch, Stadt Großpösna Lossatal Markranstädt, Stadt Naunhof, Stadt Neukieritzsch Rötha, Stadt Trebsen/Mulde, Stadt Zwenkau, Stadt Landkreis Meißen Diera-Zehren Ebersbach Käbschütztal Kljpphausen Lommatzsch, Stadt Moritzburg Niederau Nossen, Stadt Nünchritz Priestewitz Radeburg, Stadt Strehla, Stadt Weinböhla Landkreis Mittelsachsen Augustusburg, Stadt Burgstädt, Stadt Eppendorf Frankenberg/Sa., Stadt Großschirma, Stadt Hainichen, Stadt Hartha, Stadt Leisnig, Stadt Lichtenau Neuhausen/Erzgeb. Roßwein, Stadt Sayda, Stadt Waldheim. Stadt Landkreis Nordsachsen Belgern-Schildau, Stadt Dahlen, Stadt Dommitzsch, Stadt Krostitz Liebschützberg Löbnitz Mockrehna Mügeln, Stadt Rackwitz Schkeuditz, Stadt Taucha, Stadt Verwaltungsverband Eilenburg-West Wermsdorf Wiedemar Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Bad Schandau, Stadt Dohna, Stadt Dürrröhrsdorf-Dittersbach Glashütte, Stadt Hohnstein, Stadt Königstein/Sächs. Schw., Stadt Kreischa Pirna, Stadt Rabenau, Stadt Stolpen, Stadt Tharandt, Stadt Wilsdruff, Stadt Landkreis Vogtlandkreis Pöhl Schöneck/Vogtl., Stadt Treuen, Stadt Weischlitz Landkreis Zwickau Crimmitschau, Stadt Glauchau, Stadt Hartenstein, Stadt Hohenstein-Ernstthal, Stadt Kirchberg, Stadt Langenbernsdorf Limbach-Oberfrohna, Stadt Oberlungwitz, Stadt Reinsdorf Werdau, Stadt Wildenfels, Stadt Wilkau-Haßlau, Stadt 2015-07-06T14:17:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes