STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STMTSMINISIERIUM FÜR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan Löffler (CDU) Drs.-Nr.: 6118149 Thema: Deponieklassen im Freistaat Sachsen und deren Voraussetzu ngen, Genehm ig u n gsverfah ren und Fol genutzun g Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller bezieht sich laut Überschrift auf im Freistaat Sachsen vorhandene Deponieklassen. ln der Beantwortung wird sich deshalb nur auf die in Sachsen vorhandenen Deponieklassen bezogen. Frage 1: Bitte listen Sie alle Deponieklassen, mit ihren jeweiligen lnhaftsstoflenl zu lagernden Materialien, auf und geben Sie bitte âî, welche Gefährdungspotentiale von derjeweiligen Deponieklasse ausgehen können? Die Voraussetzungen für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Deponieklassen (DK) 0, l, ll und lll regelt $ 6 Deponieverordnung (DepV) in Verbindung mit Anhang 3 DepV. Angaben zu lnhaltsstoffen und abzulagernden Abfallarten sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen. de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 1. Juli 2019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t630 Dresden, Cî,OJ, toAg simut+ -F ed¡#úrtud.rgddò súok.,úrtrud!ùdffi* MACH- WASI WICHTIGES Arbeiten im Öffent¡¡chen D¡en5t SachsÊn Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsministerium für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivshaße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen. de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Sfaßenbahnlinien 3,6, 7,8, 13 Für Besucher m¡t Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplåtze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsmin¡ster¡um für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der I nformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung auf www.smul. sachsen.deSeite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Deponieklasse 0 (DK 0) Deponieklasse | (DK r) Deponieklasse lr (DK il) Deponieklasse lil (DK ilt) lnhaltsstoffe Abfälle, die die Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Nummer 2 für die DK 0 einhalten (Spalte 5 in Tabelle 2: Zuordnungswerte ) Abfälle, die die Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Nummer 2 für die DK I einhalten (Spalte 6 in Tabelle 2: Zuordnungswerte ) Abfälle, die die Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Nummer 2 für die DK ll einhalten (Spalte 7 in Tabelle 2: Zuordnungswerte ) Abfälle, die die Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Nummer 2 firr die DK lll einhalten (Spalte I in Tabelle 2: Zuordnungswerte ) Abzulagernde Materialien Alle nicht gefährlichen Abfälle nach Abfallverzeichnis -Verordnung (AW) mit Ausnahme der in$7Absatz1 DepV aufgeführten Abfälle und Abfallarten Alle gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle nach AW mit Ausnahme der in$7Absatz1 DepV aufgeführten Abfälle und Abfallarten Alle gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle nach AW mit Ausnahme der in$7Absatz1 DepV aufgeführten Abfälle und Abfallarten Alle gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle nach AW mit Ausnahme der in$7Absatz1 DepV aufgeführten Abfälle und Abfallarten Die Zulassung und der Betrieb einer Deponie sind nur möglich, wenn die Voraussetzungen nach S 36 Kreislauñruirtschaftsgesetz (KrWG) eingehalten werden, insbesondere muss nach $ 15 Absatz 2 KrWG sichergestellt sein, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird, insbesondere dürfen nicht 1. die Gesundheit der Menschen beeinträchtigt, 2. Tiere oder Pflanzen gefährdet, 3. Gewässer oder Böden schädlich beeinflusst, 4. schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Lärm herbeigeführt werden. Damit gehen von Deponien der DK 0, l, ll und lll, sofern sie nach den geltenden abfallrechtlichen Vorschriften zugelassen und betrieben werden, keine Gefährdungspotenziale aus. Frage 2 Welche baulichen Vorrausetzungen müssen ganz konkret zur Absicherung und Lagerung von Materialien der jeweiligen Deponieklasse aus 1. geschaffen werden? Frage 3 Welche Voraussetzungen an Standort und Geologie sind für diejeweiligen Deponieklassen aus 1. nötig, auch in Bezug auf Abstandsflächen zu r Wohnbebauungen und . Wassereinzugsgebieten. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3 Die von einer Deponie einzuhaltenden baulichen Anforderungen und Voraussetzungen an Standort und Geologie für die Deponieklassen 0, l, ll und lll sind im Detail der DepV S 3 in Verbindung mit Anhang 1 zu entnehmen. Nach DepV Anhang 1, Nummer 1.1 Ziffer 3. ist für eine Deponie ein ausreichender Schutzabstand zu sensiblen Gebieten wie zum Beispiel zu Wohnbebauungen so zu berücksichtigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nach $ 15 Absatz 2 KrWG nicht beeinträchtigt wird. Auf die Antwort zu Frage 1 wird venruiesen. Frage 4: Skizzieren Sie bitte detailliert den Ablauf und das Prüfverfahren eines Genehmigungsprozesses, unter Angabe der beteiligten lnstitutionen, für die Errichtung einer Deponie der jeweiligen Klasse aus 1. Die Zulassung von Deponien ist in $ 35 Absatz 2 in Verbindung mit $ 38 KrWGgeregelt. Danach bedürfen die Errichtung und der Betrieb von Deponien der Planfeststellung durch die zuständige Behörde, hier die Landesdirektion Sachsen. Die Planfeststellung ist ein besonderes Venvaltungsverfahren über die Zulässigkeit rau mbedeutsamer Vorhaben u nd I nfrastru kturmaßnah men. ln dem Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Der genaue Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens richtet sich nach SS 72 bis 78 Verualtungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die für ein Genehmigungsverfahren durch den Antragsteller schriftlich einzureichenden Unterlagen sind in $ 19 DepV, die von der Behörde im das Vorhaben genehmigenden Planfeststellungsbeschluss zu treffenden Entscheidungen in $ 21 DepV aufgeführt. Bei Vorliegen der in $ 35 Abs. 3 KrWG genannten Voraussetzungen kann beispielsweise für die Errichtung und den Betrieb einer unbedeutenden Deponie anstelle des Planfeststellungsverfahrens ein Plangenehmigungsverfahren geführt werden. Nur unter den Voraussetzungen von $ 36 KrWG ist die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Deponie möglich. Die von der Behörde im Verfahren zu beteiligenden lnstitutionen regelt das UVPG in Verbindung mit dem VwVfG. Eine abschließende Angabe zu beteiligender lnstitutionen ist nicht möglich, da dies vom Einzelfall abhängt. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 5: Welche Einschränkungen für die Folgenutzung der Flächen einer ehemaligen Deponie bestehen für die jeweiligen Deponieklassen aus 1., mit besonderem Fokus auf land- und forstwirtschaftliche Nutzung? Die Nachnutzung von stillgelegten und rekultivierten Deponieflächen darf nicht zu einer Beschädigung des den Deponiekörper vor dem Zutritt von Wasser schützenden Oberflächenabd ichtungssystems fü h ren. Vorkehrungen, um Beschädigungen bei einer land- und forstwirtschaftlichen Nutzung ztJ vermeiden, sind Festlegungen zur Ausgestaltung und Mächtigkeit der Rekultivierungsschicht und die Einschränkung auf eine Bepflanzung mit Pflanzen geringer Durchwurzelungstiefe. Mit freundlichen Grüßen a' ilr Thomas Schmidt Seite 4 von 4 2019-07-24T07:22:45+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes