STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18150 Thema: Anzahl Sectiones caesareas (Kaiserschnitte) in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Zahl der Entbindungen durch Kaiserschnitt in Sachsen in den letzten 10 Jahren entwickelt? Anzahl der Entbindungen durch Kaiserschnitt im Freistaat Sachsen Jahr Anzahl Entbindungen durch Kaiserschnitt 2008 7.362 2009 7.533 2010 7.859 2011 7.794 2012 8.025 2013 8.066 2014 8.494 2015 8.576 2016 8.754 2017 8.698 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Frage 2: In wie vielen Fällen lag dafür eine medizinische Indikation vor? Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Statistisch erfasst wird nur die jeweilige Art der Behandlung. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.51-19/481 Dresden, ?6Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 O 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat Frage 3: Ist es richtig, dass natürliche Geburten pauschal besser vergütet werden als Entbindungen durch Kaiserschnitt und wie hoch sind jeweils die aktuellen Pauschalbeträge ? Dies ist nicht richtig. Bei vergleichbaren Geburtsumständen wird der Kaiserschnitt besser als die natürliche Geburt vergütet. Die konkreten Fallpauschalen differieren nach Geburtsverlauf und Alter des Kindes bei der Geburt, und können in ihrer Gesamtheit dem Fallpauschalenkatalog des Institutes für das Entgeltsystem im Krankenhauswesen (lnEK-lnstitut), Hauptdiagnosegruppe 14 - Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, entnommen werden. Bei einer natürlichen Geburt ohne komplizierende Diagnose nach einer Schwangerschaftsdauer von mehr als 33 Wochen (DRG 060D) liegt der Pauschalbetrag für ein sächsisches Krankenhaus mit einer Hauptabteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe bei der Anwesenheit einer Beleghebamme bei 1.598,48 €. Wird bei gleichen Voraussetzungen der Patientin ein Kaiserschnitt (DRG 001 H) durchgeführt, so beträgt der Pauschalbetrag in Sachsen 2.875,85 €. Der Pauschalbetrag berechnet sich aus der Bewertungsrelation für die erbrachte Leistung multipliziert mit dem Landesbasisfallwert für Sachsen (2019: 3.528,65 Euro). Frage 4: Wie viele Hebammen sind für die Begleitung einer Geburt notwendig? Es existiert keine verbindliche Regelung für einen konkreten Personalschlüssel bei der Betreuung von Geburten. Im Rahmen der Entbindung selbst verlangt § 4 Abs. 1 HebG die Hinzuziehung mindestens einer Hebamme bzw. eines Entbindungspflegers. Es ist zudem sicherzustellen, dass die nach §4 HebG zwingend den Hebammen vorbehaltenen Tätigkeiten der Geburtshilfe auch nur von diesen durchgeführt werden. Mit freundli~~en Gren 1i i;; ( ~% / !ftt L Bar6ara Kl~psch --- Seite 2 von 2 SACHSEN 2019-07-29T09:56:18+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes