STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18152 Thema: Tierschutzrechtliche Kontrollen von Tiertransporten bei Hitze Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Erfolgen an besonders heißen Tagen (Tagestemperaturen von über 30 Grad Celsius) verstärkte tierschutzrechtliche Kontrollen von Tiertransporten? An besonders heißen Tagen erfolgt eine verstärkte tierschutzrechtliche Kontrolle von Tiertransporten an Versand- und Bestimmungsorten, um sicher zu stellen, dass die bestehenden Vorschriften eingehalten werden. Deshalb wird durch die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVÄ) ein besonderer Prüfungsschwerpunkt auf die Einhaltung der Temperaturen im Transportfahrzeug während des gesamten Transportes gelegt. An heißen Tagen mit Temperaturen über 30 Grad Celsius werden am Versandort in Sachsen, also im landwirtschaftlichen Betrieb oder an der zugelassenen Sammelstelle, keine Transporte abgefertigt. Aber auch bei Temperaturen unter 30 Grad Celsius nehmen die LÜVÄ eine Plausibilitätsprüfung nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1 /2005 in Bezug auf die Einhaltung der Temperaturen im Fahrzeug während der gesamten Dauer des Transportes vor. Dazu überprüfen sie ex ante die vorausgesagten Temperaturen während des gesamten Verlaufs der Fahrtroute des Tiertransportes, also nicht nur die Wetterprognosen für Sachsen, sondern auch für die Transit- und Bestimmungsländer . Sind auch nur auf Teilstrecken höhere Temperaturen als 30 Grad Celsius vorhergesagt, so ist der Transport zu untersagen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-5501 O Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-19/478 Dresden, .ö'GJuli2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 O 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat Zudem finden durch die LÜVÄ Kontrollen an den sächsischen Bestimmungsorten von Tiertransporten statt, also insbesondere an den Schlachthöfen. An heißen Tagen werden die an den Schlachttagen stets durchgeführten Transportkontrollen in der Kontrolltiefe, und zwar insbesondere in Bezug auf Langzeittransporte, intensiviert. Gleiches gilt für Kontrollen an zugelassenen Sammelstellen. Frage 2: Wenn ja, inwiefern erhöht sich die Kontrolldichte der zuständigen Veterinärämter und, wenn nein, warum werden keine verstärkten Kontrollen durchgeführt ? Die Kontrolldichte bzw. der Kontrollumfang erhöht sich bei den Kontrollen am Versandund Bestimmungsort in der zu Frage 1 ausgeführten Weise. Frage 3: Welche rechtlichen Bestimmungen, die sich auf den Transport von Nutztieren in Sachsen, der Bundesrepublik Deutschland bzw. der EU bei Hitze beziehen , gibt es? Rechtsgrundlage für den Transport von Nutztieren bei Hitze in Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland sind die Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV) sowie die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 selbst. Für die Transporte von Nutztieren bei Hitze in der EU gilt die Verordnung (EG) Nr. 1/2005. SACHSEN Zudem hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) durch seinen Drittlandtransportabfertigungserlass vom 30. Januar 2018 und vom 6. Juni 2019 Durchführungshinweise in Bezug auf die Abfertigung von Tiertransporten erlassen. Praktische Grundlage für das Handeln der zuständigen Behörden für die Abfertigung und Kontrolle ist zudem das Handbuch Tiertransporte, das von der AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) erarbeitet wurde. Es enthält Vollzugshinweise für die zuständigen Behörden zur Beurteilung der rechtskonformen Umsetzung der einschlägigen tierschutzrechtlichen Regelungen beim Transport von Tieren (vgl. https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar _ derivate _ 00022144 /Handbuch-Tiertransporte-2019-05-inkl-Anlagen.pdf). Die Anwendung des Handbuchs Tiertransporte wurde im Rahmen des Erlasses des SMS vom 6. September 2017 angeordnet . Frage 4: Sieht die Staatsregierung einen Handlungsbedarf ggf. bestehende Vorschriften zu verschärfen bzw. solche zu schaffen und, wenn nein, warum nicht? Ein Hauptproblem eines tierschutzgerechten Transports in Drittländer besteht darin, dass nicht ausreichend wirklichkeitsnahe und nachvollziehbare Informationen zur - für die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1 /2005 - erforderlichen Infrastruktur vorliegen. Um dem zu begegnen, wird auf Bund-Länder-Ebene eine gemeinsame Datenbank erstellt , um alle für den Vollzug relevanten Daten für die Genehmigung von Langstrecken- Seite 2 von 3 Freistaat STAATSMIN1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ .. SACHSEN transporten zentral zu speichern. Für die Erarbeitung der Datenbank ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die am 27. Mai 2019 das erste Mal tagte. Erst nach Vorliegen dieser Informationen kann der Umfang des Überarbeitungsbedarfes an der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 festgelegt werden. ;~unin Grüß n Barbara Klepsch Seite 3 von 3 2019-07-29T09:57:01+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes