STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18161 Thema: Kontrollen und Straftaten im Kontrollbereich (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG) Chemnitz Rathausstraße/ Zentrale Umsteigestelle — Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/17229 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Auf die Vorbemerkung zur Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/18159 wird verwiesen. Frage 1: Wie viele „Komplexkontrollen“ der sächsischen Polizei fand in den Jahren 2017 und 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 im Kontrollbereich Chemnitz Rathausstraßel Zentrale Umsteigestelle statt und wie viele Personen wurden hierbei kontrolliert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren!) Hinsichtlich der Verwendung des Begriffs „Komplexkontrolle“ wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11557 sowie die Vorbemerkung zur Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/17076 verwiesen. Der Polizeivollzugsdienst (PVD) des Freistaates Sachsen führte „Komplex— kontrollen" im Stadtgebiet von Chemnitz stets örtlich übergreifend durch. Es wurden im fragegegenständlichen Zeitraum keine „Komplexkontrollen“ durchgeführt, die sich allein auf den Bereich Rathausstraße/Zentrale Um— steigestelle bezogen. Insofern wurden zur Beantwortung der Frage all jene „Komplexkontrollen“ berücksichtigt, bei denen dieser Ort auch in den Gesamtbereich der Kontrollmaßnahmen fiel. lm Jahr 2017 wurden neun, im Jahr 2018 zehn und im ersten Halbjahr 2019 sechs derartige ,,Komplexkontrollen " durchgeführt. Freista atSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/10 Dresden, 30. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilheim-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Die Gesamtzahl der kontrollierten Personen in dem konkreten Bereich ist nicht recherchierbar . Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Personendaten werden durch den PVD im Rahmen einer Kontrolle nur erhoben und gespeichert , sofern eine Rechtsgrundlage dies legitimiert. Insofern ist in polizeilichen Auskunftssystemen auch nur diese Datenmenge erfasst. Dieser Datenbestand allein wäre nicht geeignet, die Frage nach den tatsächlich einzeln kontrollierten Personen hinreichend zu beantworten. Grundsätzlich lassen sich die in polizeilichen Informationssys— temen gespeicherten Personendatensätze auch nicht unweigerlich gleichsetzen mit der Anzahl von kontrollierten Personen. Personenbezogene Daten können auch auf anderem Wege als im Rahmen einer Personenkontrolle erhoben werden. Die Bearbeitung und Dokumentation von polizeilich relevanten Sachverhalten erfolgt, sofern keine statistischen Werte erfasst werden, auf das jeweilige Ereignis einzelfallbezogen. Ein recherchefähiger Zusammenhang zwischen dem elektronisch vorliegenden Personendatensatz und der konkreten Anzahl der durchgeführten taktischen Maßnahme „Kontrolle" zur Erhebung der Daten wird nicht erfasst. Die Staatsregierung hat bei der Erforschung der Möglichkeiten zur Beantwortung der Frage auch die Geeignetheit der Antworten auf die bereits beantworteten Kleinen Anfragen zum Thema „Komplexkontrollen“ (bspw. Drs.—Nr. 6/18245) geprüft. Wie eingangs dargestellt, bezogen sich diese polizeilichen Einsatzmaßnahmen nicht ausschließlich auf den erfragten Ort. Die Ergebnisse der Kontrollmaßnahmen des PVD werden als statistischer Wert bezogen auf den Gesamteinsatz erfasst. Es wurden keine statistischen Beziehungen im Sinne der Fragestellung erfasst. Der Rückgriff lediglich auf die Personendaten, die im Zuge weiterführender poiizeilicher Maßnahmen im Rah— men der „Komplexkontrollen“, wie beispielsweise bei der Anzeigenaufnahme, erfasst worden sind, wird für unzulässig im Sinne einer vollständigen Antwort erachtet. Eine in dieser Art reduzierte Antwort würde dem Auskunftsbegehren des Abgeordneten nach der Gesamtzahl der kontrollierten Personen bezogen auf den gefragten Ort nicht ansatzweise gerecht. Die Beantwortung ist daher aus tatsächlichen Gründen nicht möglich. Frage 2: Wie viele Personenkontrollen durch die sächsische Polizei fanden in den Jahren 2017 und 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 im Kontrollbereich Chemnitz Rathausstraße /Zentrale Umsteigestelle statt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren!) Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/18159 verwiesen. Frage 3: Wie viele Sicherstellungen durch die sächsische Polizei fanden in den Jahren 2017 und 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 im Kontrollbereich Chemnitz Rathausstraßel Zentrale Umsteigestelle statt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Art und Menge der sichergestellten Sachen!) Von einer Beantwortung wird abgesehen. Seite 2 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Sie müssten aufwändig recherchiert werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen (Sächs- Verf) ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten . Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet , bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions— und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen , was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Die vom Fragesteller begehrten Auskünfte stehen in den der Fragestellung zugrundeliegenden Zusammenhängen nicht automatisiert recherchierbar zur Verfügung. Alle in Frage kommenden Unterlagen müssten händisch, damit ist auch das einzelfallbezogene Lesen von elektronisch vorhandenen Dokumenten gemeint, hinsichtlich der Daten in den vom Fragesteller begehrten Zusammenhängen ausgewertet werden. Es müssten zunächst alle in Frage kommenden polizeilichen Vorgänge nach den erfragten Kriterien und Umständen identifiziert werden. Anschließend müssten die konkreten Daten in den einzelnen Vorgangsunterlagen händisch ausgewertet und im Sinne der Fragestellung aufbereitet und dokumentiert werden. Sicherstellungen können sich im Zuge polizeilicher Lebenssachverhalte im Rahmen der Gefahrenabwehr wie auch der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ergeben. Zu den bei Frage 4 recherchierten ca. 480 Strafanzeigen wären zusätzlich noch 219 polizeiliche Vorgänge zu berücksichtigen , aus denen sich ebenfalls Sicherstellungsmaßnahmen ergeben haben könnten. Damit sind ca. 700 Akten unter den oben beschriebenen Kriterien zu bearbeiten. Es wird von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von ca. 15 Minuten pro Akte ausgegangen . Es wäre demnach ein Gesamtaufwand von etwa 175 Stunden zur Beantwortung der Frage erforderlich. Ausgehend von einer 40-h-Woche wäre ein Sachbearbeiter mehr als vier Arbeitswochen mit der Auswertung beschäftigt. Das Personal, das die erforderliche Bearbeitung zu leisten hätte, stünde für die originären Aufgaben des PVD, insbesondere für die Bearbeitung von Strafanzeigen sowie für die Planung und Durch— führung polizeilicher Einsätze, nicht zur Verfügung. Auch eine teilweise Beantwortung der Frage kommt nicht in Betracht, da der Abgeordnete mit der Fragestellung auf eine Gesamtzahl der Sicherstellungen in dem benannten Bereich abzielt. Es eröffnen sich mithin keine Kriterien, anhand derer eine Eingrenzung der Gesamtzahl zulässig wäre und sich damit eine zumutbare Bearbeitungszeit des Gesamtaufwandes ergeben könnte. Seite 3 von 6 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSNHNISTERlUMDES iNNERN Die umfassende Abwägung des Fragerechts des Abgeordneten führt zu dem Ergebnis, dass dem Interesse der Öffentlichkeit an einer funktionsfähigen Staatsregierung Vor— rang zu gewähren ist. Der PVD hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren bzw. Störungen zu beseitigen. Der Bewältigung polizeilicher Einsatzlagen kommt dabei eine wesentliche Bedeutung zu. Eine Voraussetzung für die Aufgabenbewältigung ist, dass eine ausreichende Anzahl von Sachbearbeitern bzw. Einsatzkräften zur Verfügung steht. Die Bearbeitung der Kleinen Anfrage in einer der Staatsregierung nachgeordneten Polizeidienststelle erfordert den Einsatz von Personal, welches insbesondere auch für die Planung und Durchführung von polizeilichen Einsätzen zuständig ist. Die Verwendung des Personals allein zur Beantwortung der Kleinen Anfrage über den 0. 9. Zeitraum hinweg gefährdet demnach die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des PVD. Frage 4: Wie viele Straftaten wurden in den Jahren 2017 und 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 im Kontrollbereich Chemnitz Rathausstraßel Zentrale Umsteigestelle festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Straftatenobergruppen!) Grundlage der Recherche ist das Polizeiliche Auskunftssystem Sachsen. Es wird vor— sorglich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um einen dynamischen Datenbestand handelt. Es wird auf die tabellarische Darstellung verwiesen: Straftatenobergruppe Anzahl bzw. Deliktsgruppe 2017 2018 2019 (1. Halbjahr ) Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die 67 55 17 persönliche Freiheit Diebstahl ohne erschwerende Umstände 78 39 25 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 18 7 2 Vermögens- und Fälschungsdelikte 30 32 22 Sonstige Straftatbestände (Strafgesetzbuch) 14 20 4 Strafrechtliche Nebengesetze 11 18 6 Verkehrsstraftaten 7 5 6 Frage 5: Wie viele der Straftaten aus Frage 4 standen in Verbindung mit Waffen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Straftatenobergruppen!) Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Sie müssten aufwändig recherchiert werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 SächsVerf ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse Seite 4 von 6 STAATSIVIiNiSTERiUNI DES iNNERN den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Die Fragestellung „in Verbindung mit Waffen“ ist weitgehend offen. Es wären alle Strafanzeigen zu berücksichtigen, bei denen eine Waffe in einer wie auch immer gearteten Verbindung zu dem Lebenssachverhalt, der der Strafanzeige zugrunde liegt, steht. Zudem ist nicht ersichtlich, welchen Waffenbegriff der Abgeordnete seiner Fragestellung zugrunde legt. Die Staatsregierung hat in einem ersten Schritt versucht, sich der Fragestellung des Abgeordneten über die in polizeilichen Auskunftssystemen gespeicherten Daten zu nähern. Bei der geführten Recherche stellte sich heraus, dass eine Gesamtzahl im Sinne der Fragestellung nicht automatisiert recherchierbar ist. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Es wäre daher erforderlich, alle in Frage kommenden Unterlagen händisch, damit ist auch das einzelfallbezogene Lesen von elektronisch vorhandenen Dokumenten gemeint, hinsichtlich der Daten in den vom Fragesteller begehrten Sachzusammenhängen auszuwerten und im Sinne der Fragestellung aufzubereiten und zu dokumentieren. Es wären 480 Akten unter den oben beschriebenen Kriterien zu bearbeiten. Dazu wird von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von ca. 15 Minuten pro Akte ausgegangen. Es wäre demnach ein Gesamt— aufwand von etwa 120 Stunden zur Beantwortung der Frage erforderlich. Ausgehend von einer 40—h-Woche wäre ein Sachbearbeiter drei Arbeitswochen mit der Auswertung beschäftigt. Das Personal, das die erforderliche Bearbeitung zu leisten hätte, stünde für die originären Aufgaben des PVD, insbesondere für die Bearbeitung von Strafanzeigen sowie für die Planung und Durchführung polizeilicher Einsätze, nicht zur Verfügung. Auch eine teilweise Beantwortung der Frage kommt nicht in Betracht, da der Abgeord— nete mit der Fragestellung auf der Gesamtzahl der in Verbindung mit Waffen stehenden Straftaten in dem benannten Bereich abzielt. Es eröffnen sich mithin keine Kriterien , anhand derer eine Eingrenzung der Gesamtzahl zulässig wäre und sich damit eine zumutbare Bearbeitungszeit des Gesamtaufwandes ergeben könnte. Die umfassende Abwägung des Fragerechts des Abgeordneten führt zu dem Ergebnis, dass dem Interesse der Öffentlichkeit an einer funktionsfähigen Staatsregierung Vorrang zu gewähren ist. Der PVD hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren bzw. Störungen zu beseitigen. Der Bewältigung polizeilicher Einsatzlagen kommt dabei eine wesentliche Bedeutung zu. Eine Voraussetzung für die Aufgabenbewältigung ist, dass eine ausreichende Anzahl von Sachbearbeitern bzw. Einsatzkräften zur Verfügung steht. Die Bearbeitung der Kleinen Anfrage in einer der Staatsregierung nachgeordneten Polizeidienststelle erfordert den Einsatz von Personal, welches insbesondere auch für die Planung und Durchführung von polizeilichen Einsätzen zuständig ist. Die Verwendung des Personals allein zur Beantwortung der Klei- Seite 5 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSNI1N1STERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN nen Anfrage über den 0. 9. Zeitraum hinweg gefährdet demnach die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des PVD. Seite 6 von 6 2019-07-30T09:11:42+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes