STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18164 Thema: Kontrollen und Straftaten im Kontrollbereich (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG) Leipzig Ludwigstraße — Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/17229 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Auf die Vorbemerkung zur Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/18159 wird verwiesen. Frage 1: Wie viele „Komplexkontrollen“ der sächsischen Polizei fand in den Jahren 2017 und 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 im Kontrollbereich Leipzig Ludwigstraße statt und wie viele Personen wurden hierbei kontrolliert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren!) Hinsichtlich der Verwendung des Begriffs „Komplexkontrolle“ wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11557 sowie die Vorbemerkung zur Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/17076 venNiesen. Der Polizeivollzugsdienst (PVD) des Freistaates Sachsen führte „Komplexkontrollen " im Stadtbezirk Leipzig—Ost stets örtlich übergreifend durch. Es wurden im fragegegenständlichen Zeitraum keine „Komplexkontrollen“ durchgeführt, die sich allein auf den benannten Bereich Ludwigstraße bezogen . Insofern wurden zur Beantwortung der Frage all jene „Komplexkontrollen “ berücksichtigt, bei denen dieser Ort auch in den Gesamtbereich der Kontrollmaßnahmen fiel. Im Jahr 2017 wurde eine und im Jahr 2018 wurden sechs derartige Kontrollmaßnahmen durchgeführt. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/13 Dresden. 30. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Im Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/18161 verwiesen. Frage 2: Wie viele Personenkontrollen durch die sächsische Polizei fanden in den Jahren 2017 und 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 im Kontrollbereich Leipzig Ludwigstraße statt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren!) Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/18159 verwiesen. Frage 3: Wie viele Sicherstellungen durch die sächsische Polizei fanden in den Jahren 2017 und 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 im Kontrollbereich Leipzig Ludwigstraße statt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Art und Menge der sichergestellten Sachen!) Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Sie müssten aufwändig recherchiert werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen (Sächs- Verf) ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten . Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet , bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen , was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funk— tionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Die vom Fragesteller begehrten Auskünfte stehen in den der Fragestellung zugrundeliegenden Zusammenhängen nicht automatisiert recherchierbar zur Verfügung. Alle in Frage kommenden Unterlagen müssten händisch, damit ist auch das einzelfallbezogene Lesen von elektronisch vorhandenen Dokumenten gemeint, hinsichtlich der Daten in den vom Fragesteller begehrten Zusammenhängen ausgewertet werden. Es müssten zunächst alle in Frage kommenden polizeilichen Vorgänge nach den erfragten Kriterien und Umständen identifiziert werden. Anschließend müssten die konkreten Daten in den einzelnen Vorgangsunterlagen händisch ausgewertet und im Sinne der Fragestellung aufbereitet und dokumentiert werden. Sicherstellungen können sich im Zuge polizeilicher Lebenssachverhalte im Rahmen der Gefahrenabwehr wie auch der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ergeben. Allein bezogen auf die der Antwort auf die Frage 4 zugrundeliegenden recherchierten Strafanzeigen, wären ca. 2.600 Ak- Seite 2 von 5 Freista atSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSNHNISTERIUMDES iNNERN ten unter den oben beschriebenen Kriterien zu bearbeiten. Es wird von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von ca. 15 Minuten pro Akte ausgegangen. Es wäre demnach ein Gesamtaufwand von etwa 650 Stunden zur Beantwortung der Frage erforderlich . Ausgehend von einer 40-h-Woche wäre ein Sachbearbeiter etwa 16 Arbeitswochen mit der Auswertung beschäftigt. Bei dieser Betrachtung wurde die Anzahl von Vorgängen, bei denen aus anderen als aus strafverfahrensrechtlichen Gründen Sicherstellungen erfolgt sein könnten, noch nicht berücksichtigt, da mit den beschriebenen Umständen die Gefährdung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des PVD als hinreichend begründet erachtet wird. Das Personal, das die erforderliche Bearbeitung zu leisten hätte, stünde für die originären Aufgaben des PVD, insbesondere für die Bearbeitung von Strafanzeigen sowie für die Planung und Durchführung polizeilicher Einsätze nicht zur Verfügung. Auch eine teilweise Beantwortung der Frage kommt nicht in Betracht, da der Abgeordnete mit der Fragestellung auf eine Gesamtzahl der Sicherstellungen in dem benannten Bereich abzielt. Es eröffnen sich mithin keine Kriterien, anhand derer eine Eingrenzung der Gesamtzahl zulässig wäre und sich damit eine zumutbare Bearbeitungszeit des Gesamtaufwandes ergeben könnte. Die umfassende Abwägung des Fragerechts des Abgeordneten führt zu dem Ergebnis, dass dem Interesse der Öffentlichkeit an einer funktionsfähigen Staatsregierung Vorrang zu gewähren ist. Der PVD hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren bzw. Störungen zu beseitigen. Der Bewältigung polizeilicher Einsatzlagen kommt dabei eine wesentliche Bedeutung zu. Eine Voraussetzung für die Aufgabenbewältigung ist, dass eine ausreichende Anzahl von Sachbearbeitern bzw. Einsatzkräften zur Verfügung steht. Die Bearbeitung der Kleinen Anfrage in einer der Staatsregierung nachgeordneten Polizeidienststelle erfordert den Einsatz von Personal, welches insbesondere auch für die Planung und Durchführung von polizeilichen Einsätzen zuständig ist. Die Verwendung des Personals allein zur Beantwortung der Kleinen Anfrage über den o. 9. Zeitraum hinweg gefährdet demnach die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des PVD. Frage 4: Wie viele Straftaten wurden in den Jahren 2017 und 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 im Kontrollbereich Leipzig Ludwigstraße festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Straftatenobergruppen!) Grundlage der Recherche ist das Polizeiliche Auskunftssystem Sachsen. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um einen dynamischen Datenbestand handelt. Es wird auf die tabellarische Darstellung verwiesen: Straftatenobergruppe Anzahl bzw. Deliktsgruppe 2017 2018 2019 (1. Halbjahr ) Straftaten gegen das Leben 3 1 2 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 4 6 3 Seite 3 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Straftatenobergruppe Anzahl bzw. Deliktsgruppe 2017 2018 2019 (1. Halbjahr ) Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per- 136 160 78 sönliche Freiheit Diebstahl ohne erschwerende Umstände 195 126 55 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 251 230 66 Vermögens— und Fälschungsdelikte 141 107 41 Sonstige Straftatbestände (Strafgesetzbuch) 175 181 96 Strafrechtliche Nebengesetze 113 105 83 Verkehrsstraftaten 107 1 10 49 Frage 5: Wie viele der Straftaten aus Frage 4 standen in Verbindung mit Waffen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Straftatenobergruppen!) Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Sie müssten aufwändig recherchiert werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 SächsVerf ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsor— gantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions— und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits— und Funk— tionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Die Fragestellung „in Verbindung mit Waffen“ ist weitgehend offen. Es wären alle Strafanzeigen zu berücksichtigen, bei denen eine Waffe in einer wie auch immer gearteten Verbindung zu dem Lebenssachverhalt, der der Strafanzeige zugrunde liegt, steht. Zudem ist nicht ersichtlich, welchen Waffenbegriff der Abgeordnete seiner Fragestellung zugrunde legt. Die Staatsregierung hat in einem ersten Schritt versucht, sich der Fragestellung des Abgeordneten über die in polizeilichen Auskunftssystemen gespeicherten Daten zu nähern. Bei der geführten Recherche stellte sich heraus, dass eine Gesamtzahl im Sinne der Fragestellung nicht automatisiert recherchierbar ist. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Es wäre daher erforderlich, alle in Frage kommenden Unterlagen händisch, damit ist auch das einzelfallbezogene Lesen von elektronisch vorhandenen Dokumenten gemeint, hinsichtlich der Daten in den vom Seite 4 von 5 FreistaatSACHSENSTAATSM1NISTER1UNIDES 1NNERN Fragesteller begehrten Sachzusammenhängen auszuwerten und im Sinne der Fragestellung aufzubereiten und zu dokumentieren. Hinsichtlich des konkreten Aufwandes, der Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie die Möglichkeit einer Teilantwor‘t wird analog auf die Begründung der Antwort auf die Frage 3 verwiesen . JU r f. Dr. Roland Wöller \ Seite 5 von 5 2019-07-30T09:18:29+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes