STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I18175 Thema: Kontrollen zur Einhaltung der Waffenverbotszone in Leipzig, Juni 2019 — Aktualisierung der Kleinen Anfrage in Drs. 6/15525 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen polizeilichen Einsatzmaßnahmen im Juni 2019 im Bereich der Waffenverbotszone in Leipzig fanden wie viele Personenkontrollen und ldentitätsfeststellungen statt? Frage 2: Wie viele Verstöße gegen die Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig wurden bei den Einsatzmaßnahmen aus Frage 1 festgestellt ? Frage 3: Wie viele Messer, Waffen und sonstige in der Waffenverbotszone verbotene Gegenstände wurden bei den Einsatzmaßnahmen aus Frage 1 sichergestellt? (Bitte mit Nennung des Gegenstandes!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Bei 18 Kontrollen wurden 203 ldentitätsfeststellungen durchgeführt. Dabei wurden acht Verstöße und zehn verbotene Gegenstände im Sinne der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Einrich— tung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig (SächsWaffVerbZVO-Lpz) festgestellt. Bei den festgestellten verbotenen Gegenständen handelt es sich um acht Messer, ein Reizstoffsprühgerät und eine Kette mit Hakenklingen. \ \ r Freistaat_ ‚3 SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/34 Dresden, 30. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm— Buck-Str. 2 oder 4 melden. J Freistaatf _ „: SACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Frage 4: Wie viele Bußgelder wurden im Juni 2019 in welcher Höhe wegen Verstößen gegen die Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gef'a'hrlichen Gegenständen in Leipzig verhängt? Im Juni 2019 wurden acht Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Regelungen der SächsWaffVerbZVO-Lpz, in Verbindung mit der Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig, erlassen. Dabei wurde in sechs Fällen eine Geldbuße in Höhe von jeweils 60,00 EURO und jeweils in einem Fall eine Geldbuße in Höhe von 120,00 EURO bzw. 150,00 EURO erhoben. Diese stammen aus Feststellungen der Vormonate und wurden im Juni 2019 durch die Stadt Leipzig abgeschlossen. undlichen Grüßen Seite 2 von 2 2019-07-30T10:54:37+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes