STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I18188 Thema: Anrufaufkommen Integrierter Rettungsleitstellen (IRLS) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Notrufe unter der 112 sind von 2015 bis 2018 jeweils bei den Integrierten Rettungsleitstellen in Sachsen (IRLS) eingegangen? Bitte nach Jahr, IRLS und Art des Notrufes aufschlüsseln. Frage 2: Wie viele abgesetzte Notrufe sind unter der 112 in der IRLS durch den Anrufer vorzeitig beendet und dadurch verloren gegangen? Frage 3: Wie verlief die quantitative Entwicklung der Anrufe seit Inbetriebnahme der IRLS bis Juni 2019? Frage 4: Wie oft, waren IRLS überlastet bzw. haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht die örtlichen Leitstellen zu aktivieren? Bitte nach IRLS, Zeitpunkt und Lagebeschreibung aufschlüsseln. wggeu‘ljiid getan, um gesundheitlichem Belastungsrisiko bei ständig hohem Aufkommen an Anrufen entgegenzuwirken? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3—1053/81/23 Dresden. 30. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,618.13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Ver— antwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn der Betrieb der IRLS obliegt den Trägern des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie den Landkreisen und Kreisfreien Städten im Rahmen ihrer Zuständigkeit für den Brandschutz als weisungsfreie Pflichtaufgabe im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, vgl. § 5 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 1 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom lnformationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die hier begehrten allgemeinen Auskunftsverlangen nach der Anzahl und Entwicklung von Notrufen, der Anzahl von ggf. aufgetretenen „Überlas— tungen“ der IRLS und den Maßnahmen zur Minderung von gesundheitlichen Belastungsrisiken sind vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Mit r ndlichen rüßen ( Pro . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-07-30T10:46:24+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes