STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I18191 Thema: Einsatzbereitschaft sächsischer Feuerwehren Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kameraden und Kameradinnen stehen den FFW in Sachsen momentan für Einsätze zur Verfügung und wie viele davon sind Atemgeräteträger *innen? Bitte nach Landkreisen aufgeschlüsselt angeben. Auf die Tabelle wird verwiesen: Landkreisl Ehrenamtlich Ehrenamtlich Aktive mit G 26 Kreisfreie Stadt Aktive Untersuchung (Atemschutz) Bautzen 5.529 2.122 Chemnitz, Stadt 359 230 Dresden, Stadt 614 409 Erzgebirgskreis 5.087 1.988 Görlitz 3.541 1.292 Leipzig 3.486 1.365 Leipzig, Stadt 641 400 Meißen 3.140 998 Mittelsachsen 5.125 2.014 Nordsachsen 3.799 1.212 gasfggsggfigsechwenz 3.962 1 .577 "}SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/17 Dresden, 30. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Landkreisl Ehrenamtlich Ehrenamtlich Aktive mit G 26 Kreisfreie Stadt Aktive Untersuchung (Atemschutz) Vogtlandkreis 3.563 1.255 Zwickau 3.518 1.438 Summe 42.364 16.300 Quelle: Jahresstatistik 2018 auf Basis der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Erstellung der Einsatzberichte für Brand- und Hilfeleistungseinsätze und über die Jahresstatistik bei den Feuerwehren im Freistaat Sachsen. Darüber hinaus standen den Freiwilligen Feuerwehren im Jahr 2018 insgesamt 211 hauptberuflich Aktive zur Verfügung. Frage 2: Wie viele Einsatzkräfte stehen zur Absicherung der Tageinsatzbereitschaft zur Verfügung? Wie stellt sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte im Vergleich zu den Jahren 2014 bis 2018 dar? Bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und sowie den Zeiträumen Mo-Fr und Sa / So und seit 2010. Von einer Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse über die Anzahl der zur Absicherung der Tageseinsatzbereitschaft zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte in den Freiwilligen Feuerwehren vor. Diese Teilmenge ist in der Gesamtzahl der in der Antwort auf die Frage 1 genannten ehrenamtlich Aktiven enthalten. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständig— keit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Fragen betreffen ausschließlich Sachverhalte, die von den Gemeinden als Träger der Feuerwehren wahrgenommen werden. SelbstvenNaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhalts— punkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Der Staatsregierung liegen keine Informationen vor, dass die Gemeinden ihre nach § 6 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) bestehenden Verpflichtungen nicht einhalten. Es wird deshalb aktuell kein Anlass gesehen, über den bestehenden Umfang der Jahresstatistik hinaus diese Daten zur Ausübung der Rechtsaufsicht separat zu erheben. Allgemeine Auskunftsverlangen — wie hier vorliegend — sind vom institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Frage 3: Wie viele Kameraden und Kameradinnen in Sachsen werden in den kommenden 10 Jahren altersbedingt ihren Dienst beenden? Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMiNISTERIUM DES iNNERN Frage 4: Gibt es in Sachsen Berechnungen I Prognosen über die Einsatzbereitschaft der Feuenivehren auf mittlerem und langfristigem Zeitraum? Wenn ja, wie sehen diese aus? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Fragen sind inhaltlich nicht bestimmt. Es erschließt sich auch bei verständiger Würdigung der Formulierungen nicht, welchen Inhalt die Fragestellungen haben. Nach § 18 SächsBRKG besteht zwar ein gesetzlich festgelegtes Mindestalter für den aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr, jedoch kein gesetzlich festgelegtes Höchstaiter bzw. eine Altersgrenze. Insoweit sind weder Angaben zu den in den kommenden zehn Jahren altersbedingt ausscheidenden Einsatzkräften noch zu daraus abgeleiteten Berechnungen /Prognosen über die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren für den mittleren und langfristigen Zeitraum möglich. Frage 5: Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor wonach die Einrichtung von Stützpunktfeuewvehren o.ä. Einrichtungen geplant ist? lm Abschlussbericht der Arbeitsgruppe ,,Freiwi||ige Feuerwehren Sachsen 2020“, veröffentlicht im Internet unter https://www.feuerwehr.sachsen.de, ist die inhaltliche Befassung mit der Thematik „StützpunktfeuenNehr“ dokumentiert. Im Ergebnis sprach sich die Arbeitsgruppe gegen die Einführung des Stützpunktfeuerwehrmodells in Sachsen aus, weil es dem Leitbild des Brandschutzes auf ehrenamtli— cher Grundlage und seinem Charakter als kommunale Aufgabe widerspreche. Der Be— griff „Stützpunktfeuerwehr“ wurde in diesem Zusammenhang als taktische Einheit in (mindestens) Zugstärke definiert, die mit allen notwendigen Funktionen (in Doppelbesetzung ) und mit den erforderlichen Einsatzmitteln ausgestattet ist, und die in der Regel durch hauptamtliche Kräfte die Einsatzbereitschaft an 24 Stunden eines jeden Tages absicher’t, und die planmäßig auch für den überörtlichen Einsatz vorgesehen ist. Erkenntnisse über Planungen, FeuenNehren im vorgenannten Sinne einzurichten, liegen der Staatsregierung nicht vor. Mit freundliche Grüßen22/ .1.Prof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-07-30T10:50:19+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes