STAATSMiNiSTERiUii/i DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18193 Thema: Entlohnung der Mitarbeiter Integrierter Rettungsleitstellen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In Brandenburg und Sachsen-Anhalt erfolgt eine höhere Bezahlung der Mitarbeiter als in den Sächsischen Leitstellen. Haben aus dem Grund Mitarbeiterlnnen gekündigt? Wie wird dem entgegengewirkt? Frage 2: Auf welcher Grundlage erfolgt die BesoldunglEntlohnung der Mitarbeiter in den IRLS? Bitte nach IRLS aufgeschlüsselt angeben. Frage 3: lst eine Angleichung der Bezahlung der Mitarbeiter*innen in den IRLS an die Entlohnung in ähnlichen Einrichtungen anderer Bundesländer geplant bzw. liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, dass eine bundeseinheitliche Reglung angestrebt wird? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die Besoldung der Beamten erfolgt aktuell auf Basis des Sächsischen Besoldungsgesetzes . Die Entgelte für Beschäftigte bestimmen sich aktuell nach den Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände . Von einer weiteren Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/12 Dresden, 30. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VWhelm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6,7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Letzteres ist hier der Fall, denn die Fragen betreffen ausschließlich Sachverhalte, die von den Landkreisen und Kreisfreien Städten als Träger der Integrierten Regionalleitsteilen wahrgenommen werden. SelbstvenNaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. lm Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehör— den vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Der Staatsregierung liegen keine Informationen vor, dass die entsprechenden besoldungsrechtlichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen nicht eingehalten werden. Allgemeine Aus— kunftsverlangen — wie hier vorliegend — sind vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt . Mitir ndlichen Grüßen a.. Pro . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-07-30T10:52:28+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes