STAATSMlNISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler ' Bernhard—von—Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I18203 Thema: Rauchvergiftungen Brandmeldeanlagen Wohnungsbrände Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantwode ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen sind in Sachsen in den letzten 5 Jahren an Rauchvergiftung gestorben? Die Anzahl der Menschen, die im Freistaat Sachsen in den letzten fünf Jahren an Rauchvergiftung gestorben sind, wird statistisch nicht erfasst. Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, in welchem ein Zusammenhang zwischen fehlender Rauchmeldeanlage und Personenschäden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist? Zu einem Zusammenhang zwischen fehlender Rauchmeldeanlage und Personenschäden liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 3: Wie viele Fehlalarme, in Prozent der Jahreseinsetze, werden in den Landkreisen durch automatische Brandmeldeanlagen ausgelöst und wie hat sich das prozentuale Verhältnis in den letzten 5 Jahren entwickelt . Bitte nach Kreisen aufgeschlüsselt angeben. In der nachfolgenden Ubersicht sind die prozentualen Anteile von Fehlalarmierungen durch automatische Brandmeldeanlagen an der Gesamtzahl der erfassten Alarmierungen der Feuerwehren, ohne die hier nicht relevanten Alarmierungen zu Rettungsdiensteinsätzen und zu überörtlichen Einsätzen, dargestellt. Als Brandmeldeanlage statistisch erfasst werden hier nur nach DIN 14675 genormte automatische Anlagen für die Brandentdeckung, Brandmeldung und Feueralarmierung. Angaben über die fehlerhafte Auslö— FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/35 Dresden, 31. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder4 melden. STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN ' Freistaat—_— SACHSEN sung von Rauchwarnmeldern im Sinne von § 47 Absatz 4 Sächsische Bauordnung liegen der Staatsregierung nicht vor. Landkreisl Anteil Fehlalarmierungen von Brandmelde- Kreisfreie Stadt anlagen an der Gesamtzahl der Alarmierungen der Feuerwehren 2014 2015 2017 2018 Bautzen 11,0 % 8,6 % 4,6 % 5,8 % Chemnitz, Stadt 21 ‚4 % 14,7 % 19,0 % 15,3 % Dresden, Stadt 10,8 % 9,8 % 6,0 % 9,6 % Erzgebirgskreis 9,9 % 10,5 % 12,0 % 11,1 % Görlitz „fi, , 9,3 % 6,0 % 5,2 % Leipzig 11,4 % 9,9 % 10,2 % 6,4 % Leipzig, Stadt 6,2 % 5,4 % 6,5 % 22,7 % Meißen ;f , 6,3 % 5,7 % Mittelsachsen 14,7 °/o 11,8 % 12,0 °/o 10,8 % Nordsachsen 13,1 % 5,6 % 9,9 % 8,3 % Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 15,5 % 11.2 % 6,5 % 8,0 % Vogtlandkreis 8,2 % 7,4 % 7,9 % 8,1 % Zwickau 9,3 % 7,3 % 7,9 % 8,4 % Quelle: Jahresstatistik 2014 bis 2018 auf Basis der Venlvaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Erstellung der Einsatzberichte für Brand— und Hilfeleis— tungseinsätze und über die Jahresstatistik bei den Feuerwehren im Freistaat Sachsen. Auf Grund der Umstrukturierung der gemeinsamen Leitstellen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes zu fünf Integrierten Regionalleitstellen liegen für den Landkreis Gör— litz für das Jahr 2014, für den Landkreis Meißen für die Jahre 2014 und 2015 sowie für alle Landkreise und Kreisfreien Städte für das Jahr 2016 keine entsprechenden Anga— ben vor. Frage 4: Wie viele Wohnungsbrände sind auf eine nicht mehr zeitgemäße Ausstattunngicherheitsnorm der elektrischen Anlagen zurückzuführen? Bitte nach Kreisen und Anteil an der Gesamtzahl der Wohnungsbrände angeben Die Anzahl der Wohnungsbrände, die auf eine nicht mehr zeitgemäße Ausstattung /Sicherheitsnorm der elektrischen Anlagen zurückzuführen ist, wird statistisch nicht erfasst. Seite 2 von 3 STAATSiVIiNiSTERiUiVi DES iNNERN Frage 5: Wie werden die Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen in Wohnungen geprüft, wer ist für Einhaltung und Kontrolle der Umsetzung verantwortlich? Unterstellt, dass mit elektrischen Anlagen in Wohnungen die ortsfesten elektrischen Anlagen, im Wesentlichen Licht- und Steckdosenstromkreise, gemeint sind, Wird die Frage wie folgt beantwortet: lm Bauordnungsrecht werden Anforderungen an elektrische Leitungen durch die bauaufsichtlich eingeführte Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie in Treppenräumen, Fluchtund Rettungswegen, Durchführungen von Trennbauteiien und dem Funktionserhalt elektrischer Anlagen dienenden Leitungen gestellt. Die Prüfung und Überwachung der Einhaltung dieser Anforderungen, die baulichen Belange der Leitungsführung betreffend , erfolgt im bauaufsichtiichen Verfahren bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 und bei Sonderbauten. Im Übrigen erfolgt die Prüfung der Sicherheit von elektrischen Anlagen in Wohnungen durch den installationsbetrieb auf der Grundlage von einschlägigen DINNDE-Normen. Diese Normen und Richtlinien fallen nicht in den Reglungsbereich des Bauordnungsrechts . Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von ortsfesten elektrischen Anlagen in Wohnungen obliegt dem Eigentümer. Mit e dlichen Grüßen „: P f. D . Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-07-31T14:10:37+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes