STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMiNISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18205 Thema: Hilfsfristen und Beschwerdemanagement im Rettungsdienst Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Nach §4 (5) Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung müssen Kurzberichte wegen Nichteinhaltung von Hilfsfristen angefertigt werden , den Trägern des Rettungsdienstes übergeben und die Auswertungen und Schlussfolgerungen in einem halbjährlichen Bericht an die obere Brandschutz- Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde übergeben werden. Wie viele Kurzberichte wurden an die Träger übergeben und wie war die Entwicklung in den letzten 4 Jahren? Bitte nach Landkreisen und Trägern aufschlüsseln. Frage 2: Gibt es ein Beschwerdemanagement für Einsatzkräfte im Bezug auf die Einsatzdurchführung, die Erfüllung der Aufgaben des Trägers oder der Arbeit der IRLS? Wenn ja wie werden die Ergebnisse evaluiert, wenn nein was steht einer Einführung entgegen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Fragen nach der Anzahl und der Entwicklung von Kurzberichten, des Beschwerdemanagements für bei den Kommunen angestellte Einsatzkräfte sowie des Beschwerdemanagements FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/37 Dresden, 31. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WiiheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, B. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN zur Aufgabenerfüllung der Träger des Rettungsdienstes und der IRLS betreffen ausschließlich Sachverhalte, die von kommunalen Trägern des Rettungsdienstes als SelbstvenNaltungsaufgabe wahrgenommen werden. SelbstvenNaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. lm Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben , denn bei den Fragen handelt es sich um allgemeine Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde , die vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt sind. Soweit Einsatzkräfte bei den privaten Leistungserbringern im Rettungsdienst beschäftigt sind und diese ein betriebsinternes Beschwerdemanagement eingerichtet haben, betrifft die Frage nach dem Beschwerdemanagement in Bezug auf die Einsatzdurch— führung ausschließlich Tätigkeiten, die von Privaten in eigener Zuständigkeit wahrgenommen werden. Ferner bestehen keine vertraglichen Beziehungen der Staatsregierung zu den Privaten im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt. (ylit'reu dlichen Grüßen_ * &!@ Prof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-07-31T09:07:25+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes