STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I18231 Thema: Freiwillige Abgabe von Schusswaffen in Sachsen im II. Quartal 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Schusswaffen wurden in Sachsen im II. Quartal 2019 freiwillig an sächsische Behörden abgegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und Kreisfreien Städten!) Frage 2: Wie viel Munition wurde in Sachsen im II. Quartal 2019 freiwillig an sächsische Behörden abgegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und Kreisfreien Städten!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die sächsischen Behörden sind nicht verpflichtet, Statistiken im Sinne der Fragestellungen zu führen. Soweit bei den Behörden auswertbare Daten vorlagen, werden diese in der Anlage dargestellt. Frage 3: Ist für das Jahr 2019 und das Jahr 2020 eine Amnestieregelung zur straffreien Abgabe illegaler Schusswaffen und Munition in Sachsen geplant? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/62 Dresden, 31. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6.7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSNHNISTERIUMDES 1NNERN Die straffreie Abgabe illegaler Waffen und Munition bedarf einer gesetzlichen Rege— Iung. Änderungen des Waffengesetzes fallen in die ausschließliche Gesetzgebungs— kompetenz des Bundes. Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Mi undlichen GrüßenMQ r . Dr. Roland Wöller Anlage Seite 2 von 2 Freiwillige Abgabe von Schusswaffen und Munition im II. Quartal 2019 Anlage zu Drs.-Nr. 6/18231 Behörde Schusswaffen Munition Landkreis (LK) Bautzen 5 O Erzgebirgskreis O O LK Görlitz 0 O LK Leipzig 61 2122 LK Meißen 23 0 LK Mittelsachsen 0 O LK Nordsachsen 6 12 LK Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 4 75 Vogtlandkreis k. A. k. A. LK Zwickau O O Stadt Chemnitz 0 0 Stadt Dresden 64 5055 Stadt Leipzig 4 363 Polizeidirektion Chemnitz 46 275 Polizeidirektion Dresden 13 83 Polizeidirektion Görlitz 3 124 Polizeidirektion Leipzig 6 17 Polizeidirektion Zwickau 97 134 k. A.= keine statistische Erfassung 1 davon sechs erlaubnisfrei 2 davon 212 erlaubnisfrei 3 davon zwei erlaubnispflichtig 4 davon vier erlaubnisfrei und zwei erlaubnispflichtig 5 darunter 500 erlaubnispflichtig 5 davon vier erlaubnisfrei 7 davon eine erlaubnisfrei und acht erlaubnispflichtig 2019-07-31T13:09:18+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes