STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6118239 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Sachsen, ll. Quartal 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage Wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminal— statistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeiiichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2019. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen . Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfah— ren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeidungen und neuen Ermittlungsergebnis— sen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichiautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Auch ist eine Prüfung, welche konkreten Straftaten noch nicht in den bisherigen Antworten enthalten waren, nicht möglich. Daher wurde für den angefragten Zeitraum neu recherchiert. Ein Abgleich mit den Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/12919, 6/13928, 6/14919, 6/16150 und 6/17222, welche konkreten Straftaten noch nicht in den bisherigen Antworten enthalten waren , ist nicht mehr möglich. Wie bereits in Absatz 1 der Vorbemerkung sowie in den Vorbemerkungen zu den Antworten der Staatsregierung auf die o. g. Kleinen Anfragen erläutert, haben die Angaben vorläufigen Charakter. Es wurden sowohl Straftaten nachträglich erfasst als auch zum Teil aufgrund neuer Erkenntnisse gelöscht (2. B. keine Straftat, sondern Ordnungswidrigkeit nach dem SprengG) oder neu klassifiziert. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/45 Dresden, 31. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm—Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Um dem Anspruch des Fragestellers zu genügen, das Jahr 2018 sowie das 1. und 2. Quartal 2019 mit aktuellen Daten abzubilden, musste für den kompletten Zeitraum 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2019 neu recherchiert werden. Insofern ergeben sich entsprechende Änderungen für das Jahr 2018 sowie das 1. Quartal 2019 gegenüber den Antworten der Staatsregierung auf die jeweiligen Fragen der o. g. Kleinen Anfragen. Frage 1: Wie oft kam es im II. Quartal im Jahr 2019 sowie im l. Quartal 2019 und im Jahr 2018 (sofern noch nicht in Drs. 6l12919, Drs. 6I13928, Drs. 6I14919, Drs. 6I16150 und Drs. 6l17222 enthalten) zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift , Tatzeit, Tatgemeinde, Tatörtlichkeit, Sprengstofiart, Phänomenbereich !) Insgesamt wurden 892 entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2018 59 50 Februar 2018 19 8 März 2018 20 4 April 2018 15 10 Mai 2018 21 22 Juni 2018 17 24 Juli 2018 13 21 August 2018 17 10 September 2018 16 17 Oktober 2018 22 15 November 2018 24 25 Dezember 2018 56 70 Januar 2019 37 69 Februar 2019 20 19 März 2019 25 36 April 2019 21 13 Mai 2019 18 32 Juni 2019 15 12 Die Straftaten verteilen sich nach Tatgemeinden wie folgt: Gemeinde SprengG gig; Gemeinde SprengG 23:38 AdorfNogtl. 1 - Löbau 3 1 Annaberg—Buchholz 5 — Lohmen 1 - Arnsdorf - 1 Lommatzsch - 2 Arzberg - 2 Lugau/Erzgeb. — 1 Aue 4 - Machern 1 2 Seite 2 von 9 STAATSNHNISTERIUM FreistaatSACHSEN DESINNERN Gemeinde SprengG 2%); Gemeinde SprengG gg); AuerbachNogtl. 2 - Marienberg 1 - Augustusburg 1 - Markkleeberg 1 3 Bad Düben 1 - Markneukirchen - 1 3239323353“ 3 - Markranstädt 3 1 Bad Lausick 1 1 Meerane - 3 Bad Muskau 3 - Meißen 6 - Bannewitz 1 - Mittweida - 4 Bärenstein 1 - Mockrehna 1 1 Bautzen 9 5 Mügeln - 2 Beilrode 3 3 Mühlau 1 — Bernsdorf(Bautzen) — 1 Mulda 1 - Bedsdorf-Hörnitz 1 - Naunhof 1 2 Bischofswerda 3 - Neukieritzsch 4 - 3:32:33: — 1 Neukirch/Lausitz - 1 Bockau 1 - Neustadt 2 1 Böhlen — 3 Niederau 1 - Borna 5 1 Niederwiesa - 1 Borsdorf - 2 Niederwflrschnitz 1 - Boxberg/O.L. - 1 Niesky O 1 Brandis 5 - Nossen - 1 Callenberg - 1 Nünchritz 1 1 Chemnitz 22 57 Oberwiesenthal 1 1 Claußnitz - 1 Oelsnitz/Erzgeb. 1 3 Colditz 1 2 OelsnitzNogtl. - 2 Coswig 1 6 Olbersdorf - 1 Crimmitschau 2 4 Oschatz 6 - Crottendorf 1 - Ottendorf-Okrilla 2 1 Cunewalde 2 - Parthenstein - 2 Dahlen - 1 Penig 2 1 Delitzsch 4 5 Pirna 7 4 Dippoldiswalde 2 - Plauen 7 3 Döbeln - 11 Pulsnitz - 1 Dommitzsch 1 - Rackwitz 1 - Dresden 47 75 Radeberg 1 1 r _Bärgrzgjfhmf 1 - Radebeul 2 4 Ebersbach-Neugersdorf 2 2 Radeburg 1 - Eilenburg 6 1 Raschau-Markersbach 1 - Erlau — 1 Rathen 1 - Seite 3 von 9 STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN Gemeinde SprengG gig; Gemeinde SprengG 35338 FalkensteinNogtl. 1 - Rgchenbgrg— 1 -Blenenmuhle Flöha — 1 Riesa 1 2 Frankenberg/Sa. 1 5 Rietschen 2 1 Frauenstein 1 - Rochlitz — 1 Freiberg 9 3 Röderaue 1 - Freital 9 2 Rodewisch - 1 Frohburg 1 5 Rosenbach — 1 Geithain - 1 Rossau 1 1 Gelenau/Erzgeb. 2 - Rötha - 3 Geringswalde 1 1 Scheibenberg 1 — Geyer 3 - Schkeuditz - 4 Glashütte 2 - Schlettau 1 - Glauchau - 3 Schneeberg 3 - Görlitz 21 2 Schönfeld 1 - Grimma 4 2 Schönwölkau - 1 Gröditz 1 1 Schwarzenberg/Erzgeb. 2 — Großenhain 3 6 Schwepnitz 1 - Großpösna 1 3 Seelitz - 1 Großröhrsdorf 1 - Seifhennersdorf 1 - Großschönau 1 - Sohland an der Spree 1 - Großweitzschen - 1 St. Egidien — 3 Grünbach 1 — Stauchitz - 1 Halsbrücke 1 1 Stollberg/Erzgeb. - 1 Hartha - 3 Stolpen — 1 Hartmannsdorf — 1 Stützengrün - 1 Heidenau 8 6 Taucha 1 5 Hirschstein - 1 Thalheim/Erzgeb. 1 - Hoyerswerda 5 4 Thallwitz - 1 Jahnsdorf/Erzgeb. - 2 Thermalbad Wiesenbad 2 - Johanngeorgenstadt 1 - Thum 1 - Käbschütztal — 1 Torgau 5 7 Kitzscher 2 1 Trebsen/Mulde 1 - Klingenthal 1 — Waldheim - 1 Klipphausen 2 3 Weinböhla 2 3 Kottmar - 1 Weischlitz — 1 Krauschwitz/i.d. O.L. 2 - Weißenborn/Erzgeb. 1 - Kreba-Neudorf 1 - Weißwasser/O.L. 5 - Krostitz - 1 Wiedemar 1 2 Lampertswalde - 2 Wilkau-Haßlau 2 - Langenbernsdorf - 1 Wilsdruff 1 1 Lauta - 1 Wurzen 7 5 Seite 4 von 9 STAATSMlNISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN . § 308 . § 308Gemelnde SprengG StGB Gemelnde SprengG StGB Lauter—Bernsbach - 1 Zittau 1O 3 Leipzig 7O 74 Zschopau 1 — Leisnig 1 1 Zschorlau 2 - Lichtenau 1 Zwenkau 2 1 Lichtenstein/Sa. 2 2 Zwickau 9 8 Limbach-Oberfrohna 1 11 Zu den Tatörtlichkeiten liegen in 801 Fällen Angaben vor. Dabei sind auch Mehrfachnennungen möglich. .. . . § 308 .. . . § 308Tatortllchkelt SprengG StGB Tatortllchkelt SprengG StGB Wohngebiet/ ..Siedlung 41 120 Gaststatte - 2 So_n_st|ge T_atort||ch- 63 95 Bauernhausl—gehöft 2 —kelt lm Frelen Mehrfamilienhaus 81 24 Abrisshaus 1 - Gemeindestraße 40 57 Justizvollzugsanstalt 1 — Wohnraum/Zimmer 71 3 Unbewohntes Gebäude - 1 Bahnhof 6 41 Eisenbahn - 1 Parkplatz 10 13 Hotel 1 - Sonstige Verkehrs-fläche 9 13 Bauhof/Lagerplatz - 1 Land-lStaatsstraße 13 8 Treffpunkt Ausländer 1 - Haltestelle/Taxistand 7 14 Erdgeschoss - 1 Geldinstitut/Bank - 19 Weihnachtsmarkt 1 - Einfamilienhaus„— 12 5 Feld/Acker 1 - Sonstiges Wohn— _ gebäude/Unterkunft 14 1 Oberschule 1 Park 9 4 Bauun1erkunfi/ _ 1 -contamer Bundesstraße 7 4 Straßenbahn 1 - Fußgängerzone/ . . . _Ladenpassage 4 7 Pollzeldlenststelle 1 Wohnblock 8 2 Tiefgarage öffentlich - 1 Eggstlge Bahnan- 1 8 Postamt/Poststelle - 1 Pkw 8 - Tresorraum - 1 Keller 6 2 Feld-lWaldweg 1 — Markt-lKaufhalle 2 5 Villa 1 - Supermarkt 5 1 Privatstraße 1 — Bahngleis - 6 Campingplatz — 1 Kleingartenanlage 2 4 Gewerbegebiet - 1 Seite 5 von 9 STAATSMINISTERIUM FreistaatSACHSEN DES INNERN .. . . § 308 .. . . § 308Tatortllchkelt SprengG StGB Tatortllchkelt SprengG StGB Hof 3 2 Obdachlosenheim 1 - IOf'fentllche Grunan- 4 1 Grenzübergang 1 _ age Markt 1 4 Staatsgrenze 1 - Werkstatt/ ..Werkhalle 4 — See/Gewasser 1 - Sonstiges öffentliches Gebäude/ 1 3 Stadionumfeld 1 - Einrichtung Imbissstand - 4 Grundstückseinfahrt - 1 Brücke! ..Überführung 1 3 Buroraum - 1 . Sonstige besondere Stadion 4 _ Räumlichkeit 1 _ Ladengeschäft — 4 T_he_rapeut|sche 1 -Emnchtung Privater Garten 2 2 Sonstlge _gastronoml- - 1sche Elnrlchtung Sonstige Handels-l Dienstleistungsein- — 4 Toilette - 1 richtung Wiese/Brachland 2 1 Gymnasium - 1 Baustelle/Rohbau - 3 Treffpunkt Jugendlicher 1 - BAB—Parkplatz/ 2 1 Sonstige medizinische _ 1 Raststätte Einrichtung Reihenhaus 2 1 TunneI/Unten‘ührung 1 - Kinderspielplatz 3 - Sonstige Schule 1 - Schulhof 3 _ Verelnsgebaude/ _ 1 Partelzentrale Parkhaus - 3 Drogerie 1 - Industriegelände 2 1 Wald 1 - Autobahn (BAB) 4 - Handwerksbetrieb 1 - gebenge'aSSI 2 1 AutohandeII-verleih - 1chuppen Sonstlges Sonstige Wirtschaftsein- Fahrzeug/ 2 ' richtun /Unternehmen _ 1Verkehrsmittel g Wohnheim/lnternat 2 — Wochenendhaus/ 1 -Bungalow Tankstelle 2 - Balkonfl'errasse - 1 Krankenhaus - 2 Hausflurl—eingang - 1 Bar 2 - Kassenraum - 1 Garage 2 - Bürogebäude — 1 Sportanlage 1 1 Zollamt 1 - Garagenhof 1 1 Metzgerei/Fleischerei - 1 Seite 6 von 9 STAATSMiNlSTERIUM DES iNNERN FreistaatSACHSEN .. . . §308 .. . . §308Tatortllchkelt SprengG StGB Tatortllchkelt SprengG StGB lndustriebetrieb 1 1 Gartenlaube 2 - Dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK) -rechts- sind vier Straftaten zuzuordnen, dem Phänomenbereich PMK -|inks- fünf Straftaten und dem Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- zwei Straftaten. lm Weiteren wird von einer Beantwortung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsati gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik. Die vollständige Beantwortung der Frage würde insofern die händische Auswertung aller in Betracht kommenden 892 Vorgänge erfordern. Wenn man einen Zeitansatz von 30 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies rund 450 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40—Stunden-Woche wäre ein Sachbearbeiter über elf Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des pariamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im II. Quartal Jahr 2019 im l. Quartal 2019 und im Jahr 2018 (sofern noch nicht in Drs. 6/12919, Drs. 6/13928, Drs. 6/14919, Drs. 6/16150 und Drs. 6/17222 enthalten) in Sachsen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und Kreisfreien Städten, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2019 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld ,,Tatmittel“ die Werte ,,Hiebwaffe“, ,,Stichwaffe “ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen Seite 7 von 9 STAATSMINISTERIUM DES iNNERN der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/14919 venNiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung vorhanden. Insgesamt wurden im o. 9. Zeitraum im Freistaat Sachsen 5.803 Straftaten erfasst, bei denen „Waf'fen“ als Tatmittei erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die Landkreise /Kreisfreien Städte wie folgt auf: Landkreisl 1. Januar bis 1. Januar bis 1. April bis Kreisfreie Stadt 31. Dezember 2018 31. März 2019 30. Juni 2019 Bautzen 260 50 39 Chemnitz, Stadt 340 69 54 Dresden, Stadt 637 141 121 Erzgebirgskreis 256 54 47 Görlitz 266 56 61 Leipzig 249 59 53 Leipzig, Stadt 758 179 168 Meißen 142 51 25 Mittelsachsen 223 37 26 Nordsachsen 237 51 30 Sächsische Schweiz— 217 50 26 Osterzgebirge Vogtlandkreis 238 51 37 Zwickau 329 75 41 Auf die Strafiatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: 1. Januar bis 1. Januar bis 1. A ril bisStraftatembe’gmppe 31. Dezember 2018 31. März 2019 30. JEni 2019 Strafiaten e en dasLeben 9 9 36 1o 10 Straftaten gegen dig 1 1 4 2 sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte und Straf— taten gegen die persönii- 1.799 370 365 che Freiheit Diebstahl ohne erschwe- 16 3 2 rende Umstände Diebstahl unt8r erschwe— 326 72 58 renden Umstanden Sonsti e Straftatbestände(StGB? 648 178 78 Strafrechtllche Nebenge- 1.316 286 213 setze Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Seite 8 von 9 SACHSEN STAATSMINISTERIUNI DES 1NNERN FreistaatSACHSEN Waffenart 1. Januar bis 1. Januar bis 1. April bis 31. Dezember 2018 31. Marz 2019 30. JunI 2019 Hiebwaffen 663 134 115 Stichwaffen 2.171 471 398 Schusswaffen 1.262 335 218 Waffen ohne nähere Bezeichnung 306 47 57 Dem Phänomenbereich PMK -rechts- sind 45 Straftaten zuzuordnen, dem Phänomenbereich PMK —Iinks- 13 Straftaten, dem Phänomenbereich PMK —nicht zuzuordnenzehn Straftaten, dem Phänomenbereich PMK —re|igiöse Ideologie- und dem Phänomenbereich PMK -aus|ändische Ideologie- je zwei Straftaten. M fr undliche Grüßen .:../ ‚& r f. Dr. Roland Wöller Seite 9 von 9 2019-07-31T13:15:22+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes