STAATSMìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSI\¡INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 l0 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz I 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Rico Gebhardt (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6118243 Thema: Erlöse aus der Umwandlung der Ackerflächen des ehemaligen Volksgutes Pesterwitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Bereits 1990 begann die Umwandlung der Ackerflächen des ehemaligen Volksgutes Pesterwitz, die von der Pesteruvitzer Projektentwicklung vermarktet wurde. Nach der Eingemeindung von Pestenvitz zu Freital wurde aus der Pesterwitzer Projektentwicklung die Freitaler Projektentwicklungsgesellschaft mbH. Dies ist ein Unternehmen der Großen Kreisstadt Freital, Oberbürgermeister Uwe Rum berg amtiert als Aufsichtsratsvorsitzender. " Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurden in welchem Umfang ehemalige Ackerflächen des früheren Volksgutes Pesterwitz veräußert, etwa zum Zwecke der Schaffung von Bauland, und mithin der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 2. Juli2019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-105012t632 Dresden, 30. ol . â.o/9 s¡mu[+ Frage 3: Frage 4: Wie profitierte bzw. profitiert der Ortsteil Pesterwitz von den unter 1. genannten Veräußerungen? Wie haben sich infolge der unter 1. genannten Verkäufe die Einnahmen der Gemeinde Pesterwitz bzw. der Stadt Freital aus der Grundsteuer A und B jeweils verändert? MACH- WASI WICHTIGES Arbeit€n im öffentlichÊn Dienst Såchsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Arch¡vstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. B¡tte beachten Sie d¡e allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsm¡n¡sterium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de (o (f) c0 (f) O) o C.¡ Frage 5: Wie wurden die unter 4. genannten Steuereinnahmen zugunsten der damaligen Gemeinde bzw. des heutigen Freitaler Ortsteils Pesterwitz genutzt? Seite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1,3,4 und 5: Eigene Erkenntnisse hierzu liegen der Staatsregierung nicht vor. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser lnformationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004 - vf.44-1-03). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Frage betrifft überurriegend Sachverhalte, die der Finanzhoheit der Gemeinden unterfallen, die dem Bereich der kommunalen Selbstvenrualtung zuzurechnen ist. ln Selbstvenrualtungsangelegenheiten unterliegen Gemeinden nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht und damit Weisungen der Staatsregierung. lm Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung beziehungsweise die damit beauftragten Rechtsaufsichtsbehörden von ihrem lnformationsrecht nach $ 113 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nur dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung vorliegen (Rehak in: Quecke/Schmid, Sächsische Gemeindeordnung, Rn. 3 zu S 113 SächsGemO). Dazu trägt die Kleine Anfrage nichts vor. Darüber hinaus unterliegen kommunale Unternehmen keiner staatlichen Rechtsaufsicht . Der Vollzug dieser Aufgabe liegt damit grundsätzlich außerhalb des Aufgabenund Verantwortungsbereichs der Staatsregierung. Aus diesem Gründen wurde von einer Befragung der Kommunen und Unternehmen abgesehen. Frage2= Welche Erlöse wurden in den unter 1. genannten Verkäufen erzielt und welcher Teil dieser Erlöse floss der Gemeinde Pesterwitz bzw. der Stadt Freital seitdem zu? Zu den Erlösen aus der Veräußerung zut Umwandlung der Ackerflächen des ehemaligen Volksgutes Pesten¡ritz sind der Staatsregierung keine Angaben möglich. Die Akten und Unterlagen zu den damaligen Veräußerungsvorgängen sind nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht vernichtet worden. Mit freundlichen Grüßen f( A-ú Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2019-07-31T09:00:32+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes