SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden · Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/18254 Thema: Lehrerhauptpersonalrat Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Das Informationsblatt des Lehrerhauptpersonalrats vom 13.06.2019 führt Themen auf, die mit dem SMK im Rahmen des Vierteljahresgesprächs besprochen wurden. Unter Ziffer 4 des Informationsblattes wurde das Thema 'Konflikte im Kollegium aufgrund rechtsradikaler Ansichten, Fremdenfeindlichkeit etc.' besprochen. Die zusammengefasste Antwort des SMK lautet demnach wie folgt: ,Wenn Lehrkräfte rechtsradikale oder fremdenfeindliche Einstellungen gegenüber Kollegen oder Schülern äußern, muss der Schulleiter handeln und ggf. das LaSuB einschalten. Dieses wird dienstrechtliche Konsequenzen wie z. B. das Verwehren der Verbeamtung prüfen."'. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie reagiert die Staatsregierung, wenn Lehrer linksradikale oder linksextreme Einstellungen gegenüber Kollegen oder Schülern äußern? Wegen der herausgehobenen Bedeutung des Lehrerberufs für die Erreichung der staatlichen Erziehungsziele, zu denen auch die glaubhafte Vermittlung der Grundwerte und Grundsatzentscheidungen der Verfassung zählt, müssen sich alle Lehrkräfte an öffentlichen Schulen - Tarifbeschäftigte wie Beamte - durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten (§§ 7 Abs. 1 Nr. 2, 33 Abs. 1 S. 3 BeamtStG). Steht dieses Bekenntnis aufgrund extremistischer Äußerungen - zwischen links- und rechtsextremistischen Äußerungen wird hier nicht unterschieden - in Frage, werden dienst- bzw. arbeitsrechtliche Konsequenzen durch das Landesamt für Schule und Bildung als zuständige Schulaufsichtsbehörde geprüft. Seite 1 von 2 Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 4. Juli 2019 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/18/6 Dresden, ~1 . Juli 2019 MACH __ _ WAS - WICHTIGES A1 btit t n im Öfftn llichtn Oit n\1 Sach\tn Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Informationen zum Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente erhalten Sie unter www.smk.sachsen.de/kontakt.htm STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 2: Sieht die Staatsregierung Han~lungsbedarf ausschließlich beim Rechtsextremismus , wenn ja, warum? Nein. Frage 3: Bei wie vielen Lehrern wird wegen welcher radikalen oder extremen Einstellung derzeit das Verwehren der Verbeamtung geprüft? Im laufenden Verbeamtungsverfahren der Bestandslehrkräfte und der Neueinsteilungen von grundständig ausgebildeten Lehrkräften wird gegenwärtig in einem Fall geprüft, ob eine Verbeamtung wegen der fehlenden in der Antwort zu Frage 1 genannten beamtenrechtlichen Voraussetzungen der §§ 7 Abs. 1 Nr. 2, 33 Abs. 1 S. 3 BeamtStG zu verwehren ist. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2019-08-01T11:27:05+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes