Seite 1 von 2 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/78/49-2019/40357 Dresden, 29. Juli 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Ammonstraße 10 01069 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8, 9 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18257 Thema: Lastenradförderung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit dem Beschluss des Doppelhaushalts 2019/20 hat der Sächsische Landtag auch eine Förderung des Erwerbs von Lastenrädern beschlossen . In diesem Jahr stehen dafür 500.000 Euro bereit, 2020 eine weitere Million Euro. Aktuell ist völlig unklar, ob die Sächsische Staatsregierung überhaupt noch in diesem Jahr ein funktionierendes Förderverfahren ausarbeitet und in welcher Form sie es öffentlich macht. Bislang werden keine Anträge auf Förderung von Lastenrädern bearbeitet.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ab wann werden aus dem im Dezember 2018 vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltstitel „Förderung zur Anschaffung von muskelbetriebenen und elektrisch betriebenen Lasten- und Transportfahrrädern“ Mittel an Antragstellerinnen und Antragsteller ausgereicht? Frage 2: Wurde von der Sächsischen Staatsregierung ein Förderverfahren nach dem Beispiel des Landes Baden-Württembergs geprüft, wo die Ausreichung statt an eine Förderrichtlinie lediglich an einen vom zuständigen Ministerium festgelegten Katalog von Förderkriterien gebunden ist? Der Staatsminister Seite 2 von 2 Frage 3: Werden bei der geplanten Förderung zur Anschaffung von muskelbetriebenen und elektrisch betriebenen Lasten- und Transportfahrrädern neben Unternehmen auch andere Akteure antragsberechtigt sein, wie z. B. gemeinnützige Organisationen oder Körperschaften des privaten bzw. öffentlichen Rechts, falls nein, warum ist das nicht vorgesehen? Frage 4: Welche Stelle ist für die Antragsbearbeitung und Ausreichung der Förderung zur Anschaffung von Lastenrädern in Sachsen zuständig? Frage 5: Welche Formen der Öffentlichkeitsarbeit plant die Sächsische Staatsregierung für das Förderprogramm und wann soll diese starten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Der Fördergegenstand, das Förderverfahren sowie der Kreis der Begünstigten sollen mit der Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommunen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs (Rad.SN) und dem ADFC Sachsen abgestimmt werden. Die Gründung der Arbeitsgemeinschaft Rad.SN ist noch nicht vollzogen. In Sachsen ist voraussichtlich eine Förderrichtlinie für Lastenfahrräder geplant, die den Bereich von durch Muskelkraft fortbewegte und mit einer fest installierten Vorrichtung zum Lastentransport versehene Fahrräder umfasst. Sofern es sich um ein Lasten- Pedelec handelt, sind die rechtlichen Vorgaben an ein zulassungsfreies Fahrrad mit elektromotorischem Hilfsantrieb gemäß § 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) einzuhalten . Diese Vorgaben umfassen u. a. das Aussetzen der Tretunterstützung bei max. 25 km/h und eine Nenndauerleistung des Hilfsantriebs von max. 250 Watt. Das Antragsverfahren wird im Rahmen der Erarbeitung der Förderrichtlinie festgelegt. Die Information der Öffentlichkeit erfolgt via Pressemitteilung sowie auf digitalem Weg, wie z. B. dem Fahrradportal des Freistaates Sachsen (www.radverkehr.sachsen.de). Daneben fördert der Bund nach der Richtlinie zur Förderung von innovativen marktreifen Klimaschutzprodukten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kleinserien -Richtlinie) vom 21. Februar 2018 Schwerlastfahrräder. Ein „Schwerlastfahrrad“ im Sinne der Kleinserien-Richtlinie ist ein Lastenfahrrad mit einer für den gewerblichen Schwerlastentransport ausgelegten Nutzlast von mindestens 150 kg und einem Mindest -Transportvolumen von 1 m³ (= 1.000 Liter). Die Koordinierung erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (https://www.bundesregierung.de/bregde /themen/saubere-luft/foerderung-von-lastenraedern-bmu--458454). Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18257 Thema: Lastenradförderung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, Frage 1: Ab wann werden aus dem im Dezember 2018 vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltstitel „Förderung zur Anschaffung von muskelbetriebenen und elektrisch betriebenen Lasten- und Transportfahrrädern“ Mittel an Antragstellerinnen und Antrags... Frage 2: Wurde von der Sächsischen Staatsregierung ein Förderverfahren nach dem Beispiel des Landes Baden-Württembergs geprüft, wo die Ausreichung statt an eine Förderrichtlinie lediglich an einen vom zuständigen Ministerium festgelegten Katalog von F... Frage 3: Werden bei der geplanten Förderung zur Anschaffung von muskelbetriebenen und elektrisch betriebenen Lasten- und Transportfahrrädern neben Unternehmen auch andere Akteure antragsberechtigt sein, wie z. B. gemeinnützige Organisationen oder Körp... Frage 4: Welche Stelle ist für die Antragsbearbeitung und Ausreichung der Förderung zur Anschaffung von Lastenrädern in Sachsen zuständig? Frage 5: Welche Formen der Öffentlichkeitsarbeit plant die Sächsische Staatsregierung für das Förderprogramm und wann soll diese starten? Martin Dulig 2019-07-29T13:45:56+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes