STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18264 Thema: Familien- und Ehetrennungen durch Abschiebungen 2. Quartal 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Familien wurden im 2. Quartal 2019 durch Abschiebungen getrennt (bitte nach Rechtsgrundlage, Ort der letzten Unterbringung, Größe des Familienverbands, Alter und Geschlecht der Personen und Aufenthaltsdauer in Deutschland aufschlüsseln; den Familienbegriff bitte auf Eltern und Kinder, alleinstehende Elternteile mit Kindern sowie unverheiratete Eltern mit Kindern beziehen und dabei auch binationale Familien, zum Beispiel mit einemlr Partner*in mit deutscher Staatsbürgerschaft, beziehen)? Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2019 wurden zwei Familien durch Abschiebungen der Zentralen Ausländerbehörde nach § 58 Absatz 1 Aufent— haltsgesetz (AufenthG) getrennt. ‚; Freistaat" SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/155 Dresden. 1. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www‘smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, B, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm—Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM FreistaatDES INNERN SACHSEN im Bundesgebiet abgeschoben Landkreis Abschie- Zugang verblieben bungsdatum Erstaufnahme Vater (37 Jahre) Mutter (34 Jahre), Erzgebirgs— 21.05.2019 13.09.2016 ein Kind (m 7 Jahre) kreis Vater (33 Jahre) Mutter (32 Jahre) Dresden 06.06.2019 19.07.2013 fünf Kinder (w1O Jahre, m 9 Jah— re, w 7 Jahre, w 5 Jahre , m 2 Jahre) m = männlich w = weiblich Durch die unteren Ausländerbehörden wurde von den Ausländerbehörden des Landkreises Bautzen und der Stadt Chemnitz jeweils ein Fall einer Familientrennung bei Abschiebungen nach § 58 Absatz 1 AufenthG im 2. Quartal 2019 mitgeteilt. im Bundesgebiet abgeschoben Landkreis] Aufentverblieben Kreisfreie Stadt haltsdauer In Deutschland deutsches Kind (w 16 Jahre) Vater (47 Jahre) Stadt Chemnitz 18 Jahre deutsches Kind Vater (23 Jahre) Bautzen 6 Jahre rn = männlich w = weiblich Frage 2: Wie viele Menschen nichtdeutscher Staatsbürgerschaft wurden im 2. Quartal 2019 von ihren Ehepartner*innen deutscher Staatsbürgerschaft durch Abschiebung getrennt? (bitte aufschlüsseln nach Alter und Geschlecht der Betroffenen, Landkreis] Kreisfreie Stadt, Staatsbürgerschaft, Zielland der Abschiebung)? Von den unteren Ausländerbehörden wurden die folgenden Fälle einer Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger mit deutschen Ehegatten gemeldet: Alter Geschlecht Landkreis Staatsange- Zielland hörigkeit 44 m Meißen Türkei Türkei 28 m Sächsische Schweiz— Tunesien Tunesien Osterzgebirge 39 m Bautzen Tunesien Tunesien m = männlich w = weiblich Seite 2 von 3 FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Im Übrigen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/13342 verwiesen. Mitfre ndlichen GrüßenAMA .D.r Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-08-01T09:14:26+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes