SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Barth (AfD) Drs.-Nr.: 6/18275 Thema: Förderung des Rings Politischer Jugend e.V. im Jahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Ausgaben im Kapitel 0810 Titel 684 01 – Zuschüsse des Rings Politischer Jugend e.V. – im Haushaltsjahr 2018? An den „Ring Politischer Jugend e. V.“ wurden im Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von 209.398,00 EUR bewilligt. Davon wurden im Jahr 2018 insgesamt 192.639,01 EUR ausgezahlt. Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung wurden förderfähige Ausgaben in Höhe von insgesamt 214.043,35 EUR festgestellt. Es wurden folgende einzelne Ausgaben als förderfähig anerkannt: Personalausgaben 31.435,58 EUR Sachausgaben, davon: Einzelmaßnahmen andere Sachausgaben 182.607,77 EUR 173.916,60 EUR 8.691,17 EUR Gesamt 214.043,35 EUR Unter Berücksichtigung des Fördersatzes in Höhe von 90 % wurden Mittel in Höhe von insgesamt 192.639,01 EUR ausgezahlt. Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Dresden, 6. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de Seite 2 von 2 Frage 2: Für welche Projekte, jeweils in welcher Höhe und in Kooperation mit welchen politischen Jugendorganisationen wurden im Haushaltsjahr 2018 Haushaltsmittel aus dem Kapitel 0810 Titel 684 01 ausgezahlt? (Bitte nach Projekten aufgliedern.) Es wird davon ausgegangen, da es sich um ein Gesamtprojekt handelte, dass die Frage auf die geförderten Maßnahmen innerhalb des Projekts abzielt. Das Projekt bestand aus einer Fach- und Koordinierungsstelle sowie Einzelmaßnahmen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben der Fach- und Koordinierungsstelle belaufen sich auf 40.126,75 EUR (Personalkosten i.H.v. 31.435,58 EUR und andere Sachausgaben i.H.v. 8.691,17 EUR). Die zuwendungsfähigen Ausgaben der Einzelmaßnahmen belaufen sich auf 173.916,60 EUR. Diese wurden in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern durchgeführt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben der Einzelmaßnahmen sind der Anlage zu entnehmen. Das Gesamtprojekt wurde in Höhe von 90 % gefördert. Somit wurden Mittel in Höhe von insgesamt 192.639,01 EUR ausgezahlt. Mit freundlichen Grüßen Petra Köpping Anlage 2019-08-07T08:20:11+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes