STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18281 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in verschiedenen Ortsteilen Bautzens 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminal— statistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorhe— rige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es in Bautzen in den Ortsteilen Kleinwelka, Großwelka, Lubachau, Kleinseidau, Bloaschütz, Bolbritz, Döberkitz, Löschau, Oberuhna, Salzenforst, Schmochtitz und Temritz im Jahr 2016 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Es wurden keine entsprechenden Straftaten erfasst. 1 Freistaat‘ ‚J SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/75 Dresden, 1. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm—Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2016 in Bautzen in den Ortsteilen Kleinwelka, Großwelka, Lubachau, Kleinseidau, Bloaschütz, Bolbritz, Döberkitz, Löschau, Oberuhna, Salzenforst, Schmochtitz und Temritz unter Verwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaf‘fe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel ,,Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs— und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2016 bei diesen Deiikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Es wurden keine entsprechenden Straftaten erfasst. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Bautzen in den Ortsteilen Kleinwelka, Großwelka, Lubachau, Kleinseidau, Bloaschütz, Bolbritz, Döberkitz, Löschau, Oberuhna, Salzenforst, Schmochtitz und Temritz im Jahr 2016 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Ortsteilen!) Zu Körperverletzung gern. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfris— ten keine validen Angaben für das Jahr 2016 mehr vor. Die Straftatbestände im Bereich Bautzen, Ortsteile (OT) Kleinwelka, Bolbritz und Döberkitz, gliedern sich für das Jahr 2016 wie folgt auf: Bautzen OT Bolbritz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB - Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB - Nötigung gem. § 240 StGB 1 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB — Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - Seite 2 von 3 » FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Bautzen OT Döberkitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB - Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 1 Nötigung gem. § 240 StGB — Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB - Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - Bautzen OT Kleinwelka Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB - Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 1 Nötigung gem. § 240 StGB - Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB — Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB — Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - Im Bereich Bautzen, OT Großwelka, Lubachau, Kleinseidau, Bloaschutz, Löschau, Oberuhna, Salzenforst, Schmochtitz und Temritz, wurden keine entsprechenden Straftaten erfasst. Mit fr undlichen Grüßen’ ;(Cé Pr f. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-08-01T11:18:29+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes