STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18283 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Bautzen, Stadtteil Südvorstadt 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meidedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorhe— rige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es in Bautzen im Stadtteil Südvorstadt und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2016 zu Verstößen gegen das Sprengstofigesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Im Jahr 2016 gab es im Juli im angefragten Stadtteil einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz mit der Tatörtlichkeit „Wohngebiet/Siedlung“. Eine Einzelfaliprüfung des Vorganges in der lntegrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in diesem Fall um den Besitz von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. .. # FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3—1053/81/74 Dresden, 1. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMlNiSTERiUM DES iNNERN Diese Straftat konnte keinem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2016 in Bautzen im Stadtteil Südvorstadt und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt, Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaf‘fe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel ,,Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs— und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbe— schädigung gem. § 303 StGB. Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschla— gung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2016 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum in Bautzen, Stadtteil Südvorstadt, zwei Straftaten registriert, bei denen „Waffen" als Tatmittel erfasst wurden. Der Stadtteil Südvorstadt wird nicht in weitere Ortsteile untergliedert. Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Straftaten gegen das Leben - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit* Diebstahl ohne erschwerende Umstände* - Diebstahl unter erschwerenden Umständen - Sonstige Straftatbestände (StGB)* 1 Strafrechtliche Nebengesetze 1 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FreistaatDES INNERN SACHSEN Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt: Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Hiebwaffen - Stichwaffen - Schusswaffen 1 Waffen ohne nähere Bezeichnung 1 Keine dieser zwei Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Bautzen im Stadtteil Südvorstadt im Jahr 2016 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Ortsteilen!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs— und Löschfristen keine vaiiden Angaben für das Jahr 2016 mehr vor. Die anderen Delikte gliedern sich wie folgt auf: Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schWere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB - Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB — Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - — \ o o . )liit r undlichen Grüßen JLL Pr Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-08-01T11:21:47+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes